Krankenversicherungen

Hallo,
wir sind eine Erziehungsstelle und haben Kinder nach §34 in Pflege. Heute haben wir erfahren, dass die Mutter unseren kleinen Maus verstorben ist. Kennt sich jemand mit der Krankenversicherung aus? Der Vormund konnte uns dazu noch nichts sagen

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Hallo!

Mit dem Tot ist man nicht mehr krankenversichert. Wenn die Kinder über die Mutter versichert waren dann sollte man sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzten.

Ich konnte mein Pflegekind total einfach in meine familienversicherung holen.
Hab nur vorgelegt:
- alte versicherungskarte
- Bescheinigung das es mein Pflegekind ist

Ich brauchte keine Unterschriften von sorgeberechtigten oder Vormund.

Lg Janine

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Danke für deine Antwort habe ich es richtig in Erinnerung, dasses dein Neffe ist? Dann wird es eine Unterbring nach §44 sein.
Wir haben heute versucht bei der Krankenkasse anzurufen, aber der zuständige Berater war nicht mehr da. Habe bei meiber KK angerufen die konnten mir nicht gleich sagen, wie es mit §34 aussieht. Wären die Kinder nach §33/44.. . untergebracht, wäre es kein Problem bei uns mit zu versichern.

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Der Sohn von meinem Cousin ist mein Pflegekind ☺️

Achso, das wusste ich nicht das es da so viele Unterschiede gibt.

Ich habe mal gegoogelt. Die Krankenversicherung erlischt und man müsste dann eine eigene abschließen.
Da würde ich mich mal mit dem Jugendamt auseinandersetzen.
Natürlich schwierig an einem Freitag Nachmittag 😅

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Hallo,

Wollte mal hören was es ergeben hat bei euch.

Lg Janine

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Wir werden versuchen die Kleine über uns zu versichern. Uns fehlt noch die Sterbeurkunde und dann reichen wir die Unterlagen bei der KKS. Bis dahin bezahlt das Jugendamt die KKS.