Stiefkindadoption

Guten Morgen,

ich habe vor kurzem geheiratet und im Zuge dessen den leiblichen Vater um Zustimmung der Einbennenung unserer Tochter gebeten.
Dieser hat er zugestimmt und hat auch gleich die Zustimmung zur Adoption gegeben. (Dies hatten wir nicht angefragt!!) er bat mich, das Thema Adoption mit unserer Tochter und meinem Mann zu besprechen.
Meine Frage nun:
Sollten wir darauf eingehen, wie lange dauert es, bis die Adoption durch ist?
Ich weiß, dass wir zum Notar müssen und habe gelesen, dass dieser den Adoptionsantrag ans Gericht übermittelt und dieses dann das Jugendamt einschaltet.
Ist das so korrekt?

LG Coffea

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Hallo!

Wenn ihr erst "vor kurzem" geheiratet habt dann seit ihr zu früh dran.
1 Jahr verheiratet gilt so als Untergrenze um, die Adoption überhaupt zu starten.

Die Zustimmung des leiblichen KV muss auf jeden Fall notariell sein.
Es erfolgt dann im Rahmen des Adoptionsverfahrens eine Begutachtung durch das Jugendamt, sowie die Anhörung des Kindes durch das zuständige Gericht.

Die Dauer des Verfahrens hängt im wesendlichen von der Auslastung bei Gericht und im Jugendamt ab. Mit 1 Jahr müsst ihr schon rechnen.

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Man muss mind. ein jahr verheiratet sein. Der Vater muss die Abgabe seines kindes (und ado durch dein mann) notariell beglaubigen lassen.

Es hatte etwa ein Jahr gedauert.

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Warum möchte der Vater das?

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Wie alt ist denn das Kind? Ich würde die Adoption erst angehen, wenn das Kind sich klar dazu äußern kann. Die rechtliche Loslösung vom leiblichen Elternteil, ohne, dass das Kind an dieser Entscheidungsfindung beteiligt war, entwickelt sich für einige Kinder später, in der Jugend oder im jungen Erwachsenenalter manchmal zu einem emotionalen Konflikt.