Anderen Vater eintragen lassen?

Huhu. Ich weiss nicht ob ich hier richtig bin aber ich frage trotzdem mal.

Es geht um meine Tochter 4 Jahre, mit ihrem erzeuger besteht kein Kontakt mehr seit der Schwangerschaft. Sie kennen sich also überhaupt nicht. Er ist auch als Vater nicht eingetragen, er wollte damals ein Vaterschaftstest haben den hat er auch bekomm aber das wars dann auch.

Ich lebe mit meinem verlobten zusammen bekommen auch im April unser Nachwuchs und meine Tochter sieht ihn als Vater und nennt ihn auch Papa.

Meine Frage ist, kann ich ihn als Vater einfach eintragen lassen beim Jugendamt und Standesamt? Wir haben ausführlich darüber gesprochen und er würde es auch gerne wollen. Die beiden lieben sich abgöttisch.

Der erzeuger würde niemals versuchen Kontakt zu meiner Tochter aufzubauen oder sonstiges, da würde nichts im Wege stehen.

Liebe Grüße

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Ich glaube er muss sie adoptieren. Damit hat er alle rechte aber eben auch alle Pflichten die ein Vater hat. Wenn ihr euch dann trennen solltet (was jetzt nicht heißt das das passiert) hat er demzufolge auch Unterhaltspflicht für sie aber eben auch die Rechte sie zu sehen.

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Okay.. Also der erzeuger hat bis heute noch nicht die Vaterschaft anerkannt oder sonstiges. Deswegen frage ich ob man es nicht einfach so machen könnte.

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Am besten du rufst einfach mal bei deinem zuständigen Jugendamt an. Die sagen Dir dann genau was du tun kannst

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Hallo

Das nennt man Personenstandsfälschung und ist strafbar.

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Habe beim Jugendamt angerufen und auch sie sagt das ich eintragen kann als Vater wen ich möchte. Der leibliche Vater könnte irgendwann die Vaterschaft anfechten aber das wird er niemals tun.

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Schon das es für Euch do klappt
Trotzdem
Er ist nicht der Vater!!!
Ich würde es nicht machen

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Wenn noch keiner eingetragen ist, kann er einfach die Vaterschaft anerkennen. Der eingetragene Vater muss nicht der leibliche Vater sein. Falls der leibliche nach der Eintragung irgendwann mal auf die Idee kommt, etwas dagegen zu unternehmen, hat er übrigens auch keine Chance mehr, da Du mit dem eingetragenen Dein soziales Umfeld hast. Dem Kind würde ich es später rechtzeitig trotzdem erklären, aber das ist ja ein anderes Thema.

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Und es ist weder Personenstandsfälschung noch strafbar.