Wer zahlt das Kinderheim bzw. die Wohngruppe?

Guten Morgen,

unsere Tochter ist meinem Jungen (17) befreundet.
Er kommt aus zerrütteten Familienverhältnissen und hatte elterlicherseits eine für mich schlimme Kindheit (Prügel usw.). Er wohnt in einer betreuten Jugendgruppe. Er ist auch geistig zurück geblieben (schätzungsweise wie ein ca. 13/14-jähriger Junge). Sein Vater verprügelte ihn als Kleinkind. Seine Mutter wurde auch verprügelt und vielmals übelst zugerichtet. Ich kenne die Eltern nicht persönlich. Mit der Mutter hatte ich telefoniert, denn es sei wohl so, dass der Junge manchmal zu seiner Mutter übers WE gehen darf und auch dort schlafen darf. Der Vater hat ein Verbot gegenüber der Mutter erhalten, dass er ihr nicht mehr als 20 Meter nähern darf. Wie das Verbot gegenüber des Jungen ist, kann ich nicht sagen, denn der Junge hatte kürzlich ein Praktikum in einem Kaufhaus, in das der Vater ging und dort sich unmöglich benahm. Er muss sich unmöglich benommen haben, geschimpft etc., denn er wurde vom Personal fast aus dem Kaufhaus geschmissen. Der Junge selbst ist mir gegenüber sehr offen, auch habe ich einmal mit einer Betreuerin der Jugendwohngruppe gesprochen. Der Vater des Jungen arbeitet, die Mutter arbeitet nichts.
Nun zu meiner Frage:
Wer zahlt dieses Wohnheim? Von der Mutter wird wohl kaum etwas bezahlt werden können.
Kindergeld erhält sicherlich die "Wohngruppen-Unterkunft".
Der Junge erhält monatlich 40 Euro. Er hat kein Einkommen bzw. soeine Art "Bewerbungsschule" von der man ca. 300 Euro monatlich erhält. Aber davon erhält der Junge auch nichts, denn er hat die 40 Euro - mehr nicht.
Also nehme ich an, dass die Wohngruppe auch jenes Geld erhält.
Mir geht es nun darum:
Dass diese Wohngruppe sicherlich sehr viel Geld kostet, ist es mir klar, dass jeder Euro betreffend des Jungen an diese Einrichtung geht, aber was mich interessiert ist:

Wird der Junge jemals irgendetwas, (wenn er diese Wohngruppe verlässt, ein normales Leben für sich führt mit eigenem Einkommen usw) zurückbezahlen müssen (an den Staat, Wohngruppe etc)? Denn sicherlich werden die Kosten mit der Unterbringung nicht gedeckt sein.
Quasi für die "böse ausgedrückt" ->Unfähigkeit der Eltern - dass er "verschuldet" in ein eigenes Leben starten darf?
Für später möchte ich gar nicht daran denken, wenn diese "Eltern" Pflegefälle sind, denn dann "darf" er für diese Leute deren Pflege auch noch bezahlen.
Dieser Junge wird doch niemals zu etwas kommen können, wenn das so der Fall sein soll, dass er für die Unfähigkeit der Eltern und dann später für deren Pflege aufkommen "darf".
Hat hier jemand eine Antwort? Wäre sehr dankbar dafür.

LG
Acer

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Der Junge wird nichts bezahlen müssen. Die Kosten trägt der Staat. Die Eltern bzw. deren Einkommen wird natürlich herangezogen sofern möglich. Ebenso das Kindergeld. Der Junge erhält ein Taschengeld sowie Geld für Kleidung etc.

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Hi,
im Fall einer Unterhaltsprüfung kann der Junge "unbillige Härte" geltend machen.

Paragraph 1611 BGB

VG
Ilka

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Hallo,

Die Kosten der Unterbringung zahlt im Entferntesten sinne die Allgemeinheit. Wenn der junge irgendwann mal einen Ausbildungsplatz hat und geldbezüge für seine Arbeit erhält werden Anteilmäßig die Kosten gegen gerechnet.
Solange er noch Unterstützung benötigt erhält er diese auch, auch nach der Zeit in der wohngruppe.
Und leider ist es so dass Kinder für gewisse Dinge der leiblichen Eltern aufkommen müssen. Unser Pflegesohn hatte im letzten jahr eine Mahnung erhalten für Leistungen die seine leibliche Mutter für ihn bezogen hat als er frisch geboren war. Wir hätten über den amtsweg eine Aussetzung der Mahnung bis zu seinem 18.Geburtstag beantragen können. Im Endeffekt wurde der Betrag von uns bezahlt und wenige Tage nach dem 18.Geburtstag gibt es die Adoption als minderjährigenadoption, da er sonst für weitere Schulden seiner Mutter aufkommen muss.

Viele Grüße geli

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Lebt ihr in DE? Dann solltet ihr Euch noch mal gründlich beraten lassen bezüglich der Finanzen.

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Hi,
es wird vom Jugendamt, kindergeld und vom evtl. Arbeitslosengeld bezahlt.
Wenn er jetzt Einkommen hat (Bewerbungsschule) nimmt sie das Arbeitsamt...dieses wieder an sich, da er im Endeffekt kein Einkommen hat, sondern zuerst Unterkunft, Essen, Betreuung gezahlt werden muss.

Ich kenne Kosten von betreuten Wohngruppen, mit therapeutischer Betreuung von 24Std/7.Tage, bis zu 4.000,00 pro Person,

Dazu kommt auch Kleidergeld (pro Jahr kann es auch gut 600,00 sein), Fahrtkosten, Schulkosten, Bewerbungskosten, Heimfahrten, etc. kommt aber immer auf den Bescheid vom Jugendamt drauf an, welche das Jugendamt inkl. übernimmt.

Sollte er ausziehen, kann es sein, das ihm eine Erstatsstattung gezahlt wird, sei die wichtigsten Möbel die er braucht. Das kann gut bis 1.000Euro gehen. Oft ziehen die jungen Erwachsene dann in WGs, in der Nähe der betreuten Wohngruppen, um noch , wenn es ist, Kontakt halten zu können oder auch in Erwachsene Wohngruppen.

Er wird in der Regel nichts zurück zahlen, wenn er auszieht.
Und das er seine Eltern mal im Alter finanziell unterstützen muss wage ich zu bezweifeln, denn dafür müsste er recht gut verdienen. Hat er die Voraussetzungen überhaupt?