Hilfe, nach Änderung des Brautkleides nicht mehr tragbar und keine Rückgabe möglich

Guten Abend,
meine Tochter heiratet am 24.10.2020 und das Brautkleid kann man nicht tragen.
Hier die Fakten:
1. Kauf des Brautkleides Anfang September
2. Tochter war zu diesem Zeitpunkt schon schwanger
3. Wahl des Kleides mit eindeutiger Frage, ob das Kleid änderbar ist.
4. Wenn nein, entscheiden wir uns für ein anders
5. Antwort der Verkäuferin: Ja, das ist gar kein Problem, mit einer Schnürung lösbar
6. erneute Rückfrage, ob es dann nicht zu Änderungen in Passform kommt
7. Nein, alles kein Problem.
8. Zeugin war auch meine Mutter .
9. Vor 5 Tagen Träger wegen Abkürzung vermessen und Schnüren im Rücken vermessen.
10.Heute war Anprobe:
a)Armausschnitt schneidet unter Achseln ein
b) Oberteil ist so, als würde die Trägerin, welche Körbchengröße B trägt, sich Körbcehngröße D tragen.
c) Brustteil hat Hohlräume, als würde dein Wasserball unter der Poolplane liegen.
d)aufgeworfene Falten im Brustteil
e)Falten an der Seite
f)Steht man neben der Braut, steht das Teil so ab, dass man selbst die Brustwarze sieht.
Wir waren erschrocken. Die Verkäuferin teilte uns mit, dass es keine Rücknahme für das Kleid gibt.
Ich habe natürlich im Netz nachgelesen, aber da steht nur kein Geld zurück.
Kann das sein, da ist doch eine falsche Zusicherung getroffen worden und scheinbar sind beim Ändern Fehler aufgetreten.
Aufgrund der Kürze der Zeit können wir uns auch auf eine neue Änderung einlassen.

Hat jemand Tipps?
Liebe Grüße und einen schönen Abend
6.

1

Sofort ab zu einer echten Schneiderin und das Kleid retten lassen.

2

Was mich interessiert: Hat das Kleid im September denn noch gepasst? Wie viel hat sie zugenommen? Um welche Grösse und was für einen Schnitt handelt es sich?
Wie teuer ist das Kleid?
Ihr müsst euch wohl auf das verlassen was im Kaufvertrag steht. Habt ihr den gelesen?

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Hallo,
das Kleid ist eine A- Linie und passte um den Bauch, hat nur am Rücken dann nicht mehr geschlossen.
Da kam die Schnürung hinein und durch die Schnürung ist das Oberteil zu weit geworden, also unverständlicher Weise passt jetzt in das Oberteil eine 85 B, statt einer 75 B.
Meine Tochter hat an Oberweite nicht zugenommen. Das Kleid ist weiterhin traumhaft, aber oben rum halt zu weit und es hat sich auch nichts mehr ändern lassen. Ich verstehe es auch nicht. Meine Erklärung ist die, dass durch die Schnürung das Oberteil weiter geworden ist.
Ich wollte auch nicht den ganzen Kaufpreis, mir sind alle rechtlichen Grundlagen klar.
Mich hat nur geärgert, dass wir mehrmals vor dem Kauf nachfragten, ob Änderungen ohne Risiko machbar sind und es bestätigt wurde.
Wir haben dann gesagt, dass wir wenigstens auf den Werksvertrag bestehen, aber die Chefin war überheblich und abwertend.
Im Gespräch sagte die Verkäuferin noch: "Ihre Tochter wollte doch ein Brautkleid und hat sich in das verliebt, hätte ich sagen sollen, dass die Änderung mit Risiko verbunden ist, dann hätte sie ja kein Brautkleid gehabt. "
???? Wir waren zu dem Zeitpunkt überhaupt nicht in Zeitnot.
Der Neupreis war 800,00.
Liebe Grüße

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Ich sehe das so, dass die Änderung nicht so erfolgt ist, wie es besprochen wurde. Es wird also nicht das geliefert, was ihr gekauft habt.

"Im Gespräch sagte die Verkäuferin noch: "Ihre Tochter wollte doch ein Brautkleid und hat sich in das verliebt, hätte ich sagen sollen, dass die Änderung mit Risiko verbunden ist, dann hätte sie ja kein Brautkleid gehabt. ""
Damit gibt die Verkäuferin ja zu, dass sie nicht richtig beraten hat, was in so einem Fall Ihre Aufgabe ist.

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Hallo

Ich sehe die Schuld eher bei der Schneiderin, sie hätte sehen müssen das man das Kleid so nicht ändern kann.

Somit haftet die Schneiderin.