Spanier heiraten und nur den 1. seiner beiden Nachnamen annehmen?

Hallo zusammen,
Vielleicht gibt's ja hier ein paar Standesbeamte oder Betroffene...
Mein Verlobter ist Spanier und führt daher wie üblich zwei Nachnamen. Ich bin Deutsche und habe einen Nachnamen. Wir werden im Oktober standesamtlich heiraten (hier in Deutschland) und ich frage mich, ob es möglich ist, nur den ersten seiner beiden Nachnamen anzunehmen und diesen auch als Familiennamen zu bestimmen, sprich dass auch unsere zukünftigen Kinder diesen Namen erhalten würden.
Mein Gedanke hierzu ist, dass wir definitiv in Deutschland leben werden und ich es unseren Kindern und mir ersparen möchte, so viel buchstabieren zu müssen. Beide seiner Namen sind relativ lang und die Schreibweise ist nicht direkt ersichtlich durch die Nennung...
Er wird seinen Namen unter keinen Umständen abgeben, ich bin flexibel, würde auch beide seiner Namen annehmen. Aber ein bisschen einfacher wäre schon schön, zumal er als Rufnamen eh nur den einen Namen benutzt. Dass ich meinen einfach behalte geht natürlich, finde ich als Familie aber nicht schön, da bin ich etwas altmodisch...

Hat jemand Ahnung?
Lieben Dank vorab!

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Besprecht das doch bei der Abmeldung zur Eheschließung oder rufe beim Standesamt an und lasse dir das Namensrecht erklären.
LG

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Abmeldung = Anmeldung 😉

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Hallo Sabrinchen,
Ich hatte telefonisch schon beim Standesamt nachgefragt. Da hieß es, man müsse sich selbst erst schlau machen...

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Also ihr habt die Wahl zwischem deutschen und spanischen Namensrecht, wenn er einen spanischen Pass hat und nicht den Deutschen. Ich meine, dass das nach deutschem Namensrecht nicht ginge, da sein Doppelname als ein Name behandelt. Wenn es in Spanien ginge, könntet ihr allerdings nach spanischem Namensrecht heiraten.

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Nein, es geht nicht. Ich habe viele Freunde aus spanisch sprechenden Ländern im Freundeskreis.

Behalte dein Name, und die Kinder bekommen den Namen vom Papa und Deins. Das ist doch die beste Lösung! Eine Freundin wohnt inzwischen in Mexiko und bereut es total, den Namen des Mannes angenommen zu haben. Alle denken, sie sind Geschwister....

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Ich bin da auch eher altmodisch und habe deswegen den Doppelnamen meines Mannes angenommen. Wie leben in Deutschland. Beim Standesamt hatten wir die Wahl, dass ich nur den ersten seiner Namen nehme, einen seiner Nachnamen und meinen Nachnamen als Doppelnamen oder ich seinen kompletten Namen annehme.
Unser Sohn trägt natürlich automatisch auch den Doppel-nachnamen.

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Hallo :)
Mein Mann kommt zwar aus Portugal aber die beiden namensrechte sind sehr ähnlich.

Es ist nur möglich den Namen des Mannes zu nehmen der an "letzer Stelle" steht den das ist der Name des Vaters.

Ich habe bei der Ehe Schließung einen doppelnamen angenommen nach portugiesischen namensrecht.
Unsere Söhne auch.

Unsere Kinder haben somit 4 Namen
2 Vornamen und 2 nach Namen ABER sie werden über all nur mit dem ersten Vornamen und dem letzten nachnamen angesprochen.

LG

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Hallo an alle!
Danke für die vielen Antworten! Das scheint jedes Standesamt ja doch recht unterschiedlich zu handhaben... Für uns ist klar, dass wir in Deutschland bleiben, daher kommt es für mich nicht in Frage, meinen Mädchennamen zu behalten. Ich möchte möglichst ein klingelschild mit einem Namen an der Haustür und nicht zig verschiedene... Der wahrscheinlichste Fall wird wohl, dass ich den doppelnamen meines verlobten (dieser setzt sich zusammen aus dem ersten nachnamen seines Vaters und an zweiter Stelle der erste nachname seiner Mutter) annehmen werde. Aber vielleicht geht es ja doch, dass unsere zukünftigen Kinder und ich nur den ersten nachnamen meines verlobten führen und er seinen Namen komplett behält... Wir werden sehen... Erst einmal müssen wir jetzt auf das ehefähigkeitszeugnis warten. Was wir dafür alles machen und einreichen mussten grenzt schon fast an Sabotage unserer Hochzeit...

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Wenn er Spanier ist wäre doch auch das spanische Namensrecht möglich.

Lg

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Hallo, wahrscheinlich ist es schon zu spät und wenn hoffe ich ihr hattet eine wundervolle Hochzeit. Nach deutschem Gesetz gilt sein Name als ein Name, welchen du nicht trennen kannst. Nach span. Gesetz wirst du anders heißen wie er bzw. Deinen Mädchennamen behalten. Ich habe seinen Name angenommen, möchte aber das er voll ausgesprochen wird. Unser Kind hat beide Staatsangehörigkeiten und kann später mal selber wählen wie es heißen möchte. Lg melafresa