Unerwarteter Zweitname

Hallo ihr Lieben,
ich bin mal gespannt ob so etwas auch schon jemand erlebt hat ????

Wir wollen nächstes Jahr im Juni heiraten und haben demnächst einen Termin beim Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung, dafür habe ich nun bei meinem Geburtsstandesamt die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister geholt.
Dabei kam nun heraus das ich noch einen Zweitnamen habe.

Von diesem Namen wusste ich, allerdings hieß es immer das dieser Name 5 Monate nach meiner Geburt gestrichen wurde und ich nur einen Vornamen habe.
Diese "Namensänderung" steht allerdings nur auf meinem Taufschein ohne Unterschrift oder Stempel eines Amtes.

Das bedeutet doch nun das lediglich der Taufname geändert wurde aber nicht mein eigentlicher Name? Oder sehe ich das Falsch?

Meine ganzen Ausweise die ich bisher im Leben erhalten habe, beinhalten nur meinen 1. Namen...(ich bin 26 Jahre alt)

Habe ich nun noch einen Namen an den ich mich jetzt gewöhnen muss?

Hoffe jemand kennt sich damit aus ????

Liebe Grüße

sweetlittlerehlein

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Normalerweise muss für den ersten Perso eine Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde vorgelegt werden. War dies der Fall, dann sollte dein Perso eigentlich Stimmen.

http://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/Beantragung/beantragung_node.html

Wenn der Name geändert wird ist das eigentlich ein ziemlicher Aufwand auch finanziell. Dafür muss es Unterlagen geben falls dies der Fall ist. Frag deine Eltern ob sie die Unterlagen haben.

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Nein, sie haben keine weiteren Unterlagen und meinten auch das es innerhalb 10 Minuten erledigt war...
Das einzige was wir haben ist der Taufschein auf dem steht "Das Kind trägt nur den Namen ... gemäß Standesamt ..."

Ich habe einen Reisepass und bereits den 2. Perso und da steht nichts von meinem zweitnamen.

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Eine aktualisierte Geburtsurkunde gibt es nicht?

Da du eine Abstammungsurkunde brauchst kommst du wohl aus der ehemaligen DDR. War die Änderung noch vor der Wiedervereinigung? Den ab da musste sowas - laut Google - schriftlich beantragt werden.

Frag dich am besten bei deinem Geburtsstandesamt mal durch, den wenn es eine Änderung gab müssen die das wissen.

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Hallo,

ich habe etwas ähnliches erlebt.

Als ich für meine Eheschließung die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister angefordert hatte, habe ich festgestellt, das mein Vorname dort anders geschrieben ist, als ich ihn bisher immer geschrieben habe, wie er in allen Zeugnissen steht und auch wie er im Perso und Reisepass stand.

Ich wurde darüber aufgeklärt, dass ich in Zukunft meinen Namen wie zur Geburt eingetragen verwenden soll, und es für Perso und Reisepass Pflicht ist (musste ich nach der Eheschließung ja sowieso ändern lassen).

Mir fällt es auch nach 4 Jahren noch schwer die 'richtige' Schreibweise zu verwenden, aber meistens ist es ja eh egal.

Beim ersten beantragen vom Personalausweis musste ich - da bekannt- auch nichts vorlegen und die folgenden Pässe wurden aufgrund des ersten Personalausweises gemacht.

Ich konnte dir jetzt nicht viel helfen, wollte aber dass du weist, es gibt ähnliche Fälle.

Liebe Grüße

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Ja du hast einen Zweitnamen.
Wenn dieser nämlich nicht mehr "aktuell" wäre, dann würde am Rande deiner Abschrift ein sog. Randvermerk stehen wo dies geschrieben steht.
Die Streichung einen Zweitnamens ist auch gar nicht möglich.

Dass der Name bisher nicht im Ausweis steht ist ein Fehler des Passamtes. Da du nach der Eheschließung einen neuen Pass beantragen musst wenn du den Namen deines Mannes annimmst, wird dann "normalerweise" auch dein Zweitname auffallen und in künftigen Dokumenten miterscheinen.

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Wir haben zwar nicht erlebt das ein neuer Name aufgetaucht ist aber mein Mann hat mit 36 erfahren das sein Vater nicht sein Erzeuger ist und ihn mit einem Jahr adoptiert hat......wie du siehst alles ist möglich.

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Hallo!

Mal so rein aus der Praxis:

Die Verwendung des Zweitnamens hat bei uns keine wirkliche Bedeutung. In sofern kannst du einfach so weiter machen wir bisher.
Ich habe einen Zweitnamen, der steht auch in meinen Personaldokumenten, aber verwenden tue ich ihn nirgends - selbst bei Flugtickets wird er nicht erwähnt, und es gab noch nie irgendein Problem (oder auch nur eine Rückfrage) warum in meinem Pass ein Zweitname steht.

Ein einziges mal gab es ein umgekehrtes Problem beim Bonusprogramm einer Airline: Nachdem dort im Anmeldeformular stand man solle seinen Namen exakt so angeben wie im Ausweis habe ich dies getan - und musste das dann ändern weil Tickets immer ohne Zweitnahmen sind .....

Fazit: Du siehst da ein Problem das es in der Praxis gar nicht gibt.