Doppelnamen, darf man einen Namen weglassen?

Hallo,

wir haben im März geheiratet.
Bisher hat jeder seinen Namen behalten.

Ich habe meinem Mann aber versprochen, dass ich seinen Namen annehme, wenn wir durch eine der ICSIs tatsächlich mal Glück haben.
Nun bin ich im 5. Monat. Das Kind soll auf jeden Fall heißen wie er.

Ich würde auch gerne wie er und das Kind genannt werden, kann mich aber von meinem Geburtsnamen nicht ganz trennen.

Wenn also mein Mann Max "Müller" heißt, unser Kind Tina "Müller" und ich Anne "Schmitz", das ist doch doof.

Aber wie wäre es mit Anne Schmitz-Müller? Oder Anne Müller-Schmitz?

Gibt es da eine Reihenfolge, die eingehalten werden muss?

Ist der Bindestrich Pflicht?

Ich arbeite in einer Schule. Die Kollegen und Jugendlichen dürften sich meinetwegen aussuchen, wie sie mich nennen, aber ist das auch erlaubt oder MÜSSTEN sie mich dann immer beim vollen Namen nennen?
Wie ist das bei Behörden? Wenn ich bspw. das Jugendamt informieren muss, kann ich dann sagen "hier spricht Frau Müller"?

Ach ich bin so unsicher. Wie ist das beim Postverkehr, zB beim Versandhandel? Reicht da die Angabe Anne Müller?

Gibt es noch etwas, das ich beachten müsste?

Anmerkung:
Mein richtiger Geburtsname hat 3 Silben und der Name wird auch grundsätzlich falsch geschrieben und oft auch nicht richtig verstanden. Der meines Mannes ist sehr einfach und zweisilbig.

Ich hoffe, das war verständlich und ihr könnt mir helfen.

Danke

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Hi,

wenn Du einen Doppelnamen möchtest ist das auch jetzt noch möglich.

Ihr müsst dazu zum Standesamt.

In einem ersten Schritt erklärt ihr den Ehenamen, dieser Schritt ist für Dich nicht mehr rückgängig zu machen (jedenfalls nicht solange die Ehe besteht). Kinder führen dann automatisch den gemeinsamen Ehenamen.

In einem zweiten Schritt erklärst Du, dass Du Deinen Geburtsnamen entweder voranstellen oder anfügen möchtest. Nach deutschem Recht geht das nur mit Bindestrich. Der Doppelname gilt dann nur für Dich, nicht für den Ehemann und auch nicht für die gemeinsamen Kinder.

In offiziellen Schriftstücken (Behörden, Banken, evt. auch Arbeitgeber) muss man natürlich den Doppelnamen verwenden.

Wie man sich allerdings privat nennt bzw. am Telefon meldet, bleibt einem selbst überlassen.

Auch so: die Änderung dauert ca. 15 Minuten und kostet zumindest bei uns in Hessen 20,- plus 10,- EUR für die Bescheinigung.

VG lachris

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danke erstmal für deine Antwort.

das heißt, wenn ich im Supermarkt mit Karte zahle und unterschreiben muss, dann mit vollem Namen?

Hm....

ich bin mir so unsicher, wie ich es machen soll. vielleicht doch einfach nur sein Name...

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Jein, du musst so unterschreiben wie auf der Karte ;-)
Ich hab auch ´nen ewiglangen Doppelnamen und kürze den einen (vorderen) inzwischen wo immer es geht weg, meine Schwiegermama (auch Doppelname) macht das auch so, bisher gabs noch nie Probleme.
Noch ein "Tip" lass den Namen, den du eher verwenden willst vorne ran stellen, das ist der mit dem du überall "gespeichert" wirst. Wenn ich beim Doc nur den zweiten Namen (den ich eher verwende) sage finden die mich nicht ;-)

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" Wenn also mein Mann Max "Müller" heißt, unser Kind Tina "Müller" und ich Anne "Schmitz", das ist doch doof. " - Bei uns ist das so und ich finds nicht doof!

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Also ich heiße ( nach deinem Beispiel) Frau Schmitz-Müller.

Auf der Arbeit werde ich meißtens nur Frau Schmitz genannt.

Im der Schule ( und auch schon im Kindergarten) werde ich meißtens Frau Müller genannt.

Und wenn ich z.b. Beim Kinderarzt anrufe melde ich mich auch nur mit "Müller".

Also immer wenn es um mein Kind geht bin ich Frau Müller.

Und damit fahre ich sehr gut.

Lg carla

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Hallo,

ich denke Du hast hier schon tolle Antworten bekommen.
Wichtig ist nur, dass du im Geschäftsleben immer mit deinem vollen Namen agierst. Du darfst Verträge (egal welcher Art) nur noch unter vollem Namen schließen.

Ansonsten habe ich jahrelang sehr gut (auf den Namen bezogen) mit einem Doppelnamen gelebt ;)

Liebe Grüße

Sabrina