huhu,
ist sowas normal, das man sich sowas holen muss? reicht da nicht die originale geburtsurkunde aus? wo ist denn da der unterschied.
danke lg bommel
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Hallo,
du brauchst einen aktuellen Auszug, weil sich seit der Ausstellung der ersten Geburtsurkunde ja was geändert haben könnte, wie z.B. der Familienname
Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen.
LG und eine schöne Hochzeit
Saskia
PS. Frag mal in deinen Standesamt, ob die auch den auch den Auszug zur Vorlage bei der Rentenversicherung akzeptieren, den kannst du nämlich kostenlos bei deinem Geburtsstandesamt anfordern. Dann sparst du die Gebühren
ah ok. vielen dank. werde ich mal nachfragen.
Auf der Abschrift des Geburtenregisters stehen Deine "tatsächlichen" Daten darauf, inkl. aller Zusatzvermerke (wenn es denn welche gibt).
Zusatzvermerke können sein:
Neuer Name durch Adoption
Neuer Name durch Anerkennung und Namenserteilung des Vaters
Heirat
etc.
auf der Geburtsurkunde steht das nicht.
nee du beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister kostet 10 euro musste ich mir auch holen
Hallo,
da habe ich mich grade am Montag auch drum gekümmert!
Ich hab einfach auf dem Standesamt, in der Stadt, in der ich geboren wurde angerufen und habe die beglaubigte Abschrift (mit Hinweisteil) telefonisch bestellt.
Gestern war sie schon in der Post. Nun muss ich nur noch die 10,-€ überweisen.
Ging total problemlos.
LG