Gilt 14-tägiges Rückgaberecht auch bei Brautkleidern?

Hallo Ihr Lieben,
Frage steht ja schon oben...
Ich weiß wie verrückt das klingt, aber ich habe erst gestern mein Brautkleid gekauft (in VK), das ich auch sooo schön finde. Nun habe ich eben durch Zufall ein Kleid gesehen, das ich unbedingt anprobieren möchte, ansonsten habe ich keine ruhige Nacht mehr...

Nur für den Fall, dass mir das jetzt viel besser gefällt: Meint Ihr man kann von dem 14 tägigen Rückgaberecht gebrauch machen, wenn ich morgen das Kleid tauschen sollte???
Danke und LG
Sophia

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Laut Gesetz gibt es dieses Rückgaberecht überhaupt nicht, du müsstest beim Laden nachfragen ob sie das anbieten.

Gruß
Astrid

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Mal ehrlich:

Du hast da einen Traum von Kleid.

Ich glaube , es ist normal, das man unsicher wird - aber Dein Kleid ist wirklich wunderschön

Scully

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14tägiges Rückgaberecht gibt es nur im Versandhandel, nicht im Laden. Gekauft ist gekauft

Wenn das andere Kleid im selben Laden erhältlich ist, kann es natürlich gut sein, daß sie Dir entgegenkommen.

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Hallo Sophia,
ich hatte ein ähnliches Problem - wollte mein Kleid umtauschen, bzw. zurückgeben, da ich "auf einmal", nachdem ich es mir im Internet angesehen hatte fand, dass es überhaupt nicht zu mir passt und ganz furchtar aussieht... #schmoll

Bin dann vier Tage nach dem Kauf (das Kleid hing übrigens noch im Lager des Ladens, ich hatte es also nicht nocheinmal anprobiert) den weiten Weg zum Brautmodengeschäft gefahren und wollte es zurückgeben, was jedoch nicht mehr möglich war.
Ich hätte es ggf.gegen ein anderes Kleid aus demselben Geschäft tauschen können aber mehr auch nicht.
Habe "mein" Kleid dann nochmal anprobiert und fand mich darin zum Glück garnicht so furchtbar wie in meiner Vorstellung ;-).
Ich werde es nun zu unserer Hochzeit tragen und bin auch ganz zufrieden mit meiner Wahl - auch wenn es wahrscheinlich noch etliche andere Kleider gegeben hätte, die mir besser gefallen oder stehen würden....#augen

Aber um zu Deiner Frage zurück zu kommen: es ist wohl in der Tat so, dass es ein 14tägiges Rückgaberecht so "per se" nicht gibt im Einzelhandel.

Liebe Grüße,
Gesche alias Findekind

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???

ich wundere mich gerade, dass hier einige wohl wirklich nicht über das Wesen eines Kaufvertrages bescheid wissen.
es ist so: gekauft ist gekauft!
eine rücknahme aus nicht-gefallen ist schlicht kulanz.

das hier muss man mE wissen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag

das 14 tägige rückgaberecht gibt es nur beim fernabsatz:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzrecht

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??? Ist ja gut, das habe ich ja mittlerweile nun auch verstanden - und selbstverständlich auch akzeptiert!!!#augen!
Spare Dir doch Deine Belehrungen. Nee,nee,nee... #bla

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DEIN KLEID IST TOLL!!!
guck nicht weiter!

zu deiner frage:
ich nehme an, du hast das kleid nicht im internet/versandhandel bestellt?
dann gilt: gekauft ist gekauft!
eine rücknahme aus nicht-gefallen ist schlicht kulanz des geschäftes, darauf kannst du nur hoffen, es aber nicht verlangen.
das hier muss man mE wissen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag

für den fall eines versandgeschäftes hast du ein 14 tägiges rückgaberecht. das gibt es aber nur beim fernabsatz:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzrecht

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Ihr Lieben,
ich bin zu einem Hochzeitsfreak mutiert#schock#schwitz...Ich habe gestern Abend, direkt nach dem Post beschlossen, mein wunderschönes Kleid zu behalten und KEIN anderes Kleid mehr zu probieren:-)#freu. War wohl eher kurzfristige geistige Umnachtung.#klatsch Ich LIEBE mein Kleid auch, hab noch mal beide per Bild verglichen und bleibe eindeutig bei meinem Kleid, es ist wunderschön!#hicks

Sorry fürs späte Panik-machen, ich zweifele an meinem geistigen Zustand.#augen
Danke für Eure Antworten.
LG
Sophia#blume

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Einfach nicht mehr suchen-------------du kannst dich ja jetzt mit dem Zubehör beschäftigen.;-)

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Jaaa, und das werde ich mit Leidenschaft tun#huepf

Damit ich nicht mehr so leidenschaftlich zum Freak werde ;-):-p

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