Braucht man für diese Skylaternen eine Genehmigung?

Hallo! Wir würden gerne Abends diese http://cgi.ebay.de/HIMMELSLATERNE-SKYBALLON-SKYLATERNE-gemischt-40-Stueck_W0QQitemZ370177571777QQcmdZViewItemQQptZLH_DefaultDomain_77?hash=item370177571777&_trksid=p3286.c0.m14&_trkparms=72%3A1229|66%3A2|65%3A12|39%3A1|240%3A1318 Laternen steigen lassen. Darf man das einfach so oder braucht man da eine Genehmigung??

Liebe Grüße und vielen Dank!!

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Also wir hatten Skylaternen zu unserer Hochzeit von meinen Eltern geschenkt bekommen und sie hatten nichts angemeldet #schein

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Hallo,

wir wollen auch Skylaternen auf unserer Hochzeit steigen lassen.
Nachfolgend folgende Infos für dich.
Eine Bescheinigung haben wir uns von der dfs geben lassen. Internetadresse findest du unten im Text.
Hoffe ich konnte dir weiter helfen.

LG


Die Häufigsten Fragen und Antworten unserer Kunden in Übersicht

1.Brauche ich für die Skylaternen eine Aufstiegserlaubnis und ist die Nutzung in Deutschland erlaubt?

Nach §16 Abs.4 Luftverkehrsordnung bedarf die Skylaterne keiner Aufstiegserlaubnis und kann an 365 Tagen im Jahr in Deutschland eingestzt werden.

Ausnahmefall. In der Nähe von Flugplätzen (jedenfalls in einem Umkreis von 1,5 km sowie einem größeren Radius bei regionalen (15-20 km) und internationalen Flughöfen (50 km) dürfen die Himmelslaternen nicht steigen. Im Falle von Massenaufstiegen (mehr als 50 Feelgood-Alive Skylaternen) benötigen Sie eine Genehmigung des DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH). Bei Unsicherheit über den Startplatz informieren Sie sich daher bitte zwingend vor dem Start darüber ob sich ein Flugplatz oder Flughafen in der Nähe befindet und der Aufstieg der Fluglaterne an dem gewünschten Ort erlaubt ist. Bei Bedarf erhalten Sie nähere Auskünfte bei der Deutschen Flugsicherung GmbH ( www.dfs.de )

Himmelslaternen/ Skylaternen/ Skyballons unterfallen in der Neahe von Flugpleatzen, im kontrollierten Luftraum und Ballungsgebieten (in einem Umkreis von 1,5 km sowie einem groeeren Radius bei regionalen (15-20 km) und internationalen Flugh?fen (50 km) gem?? ? 1 LuftVG und ? 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO dem Luftverkehrsrecht und ihr Aufsteigenlassen bedarf der Erlaubnis der oertlich zusteandigen Luftfahrtbeheorde.

Tel: +49 (0) 6103/ 7071313

email: andreas.miltner@dfs.de

(Fuer die Regierungsbezirke Duesseldorf und Koeln kann im Moment eine Erlaubnis des Aufsteigenlassens der Skylaternen nicht erteilt werden). Der Gebrauch von Himmelslaternen im europaeischen Ausland (ausserhalb Deutschlands) muss von Ihnen selbst gekleart werden.

In Bayern ist nach der Bayerischen Brandschutzverordnung Art. 19 das aufsteigen von unbemannten Flugballons mit festen oder fluessigen Brennstoffen verboten. Es ist jedoch moeglich eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall nach Art. 25 bei der jeweiligen Gemeinde zu beantragen.


2. Wo darf ich die Sky Laternen steigen lassen?

Fast Überall, jedoch mit Sicherheitsbedingten Einschränkungen. Niemals dürfen Sie die Himmelslaterne in der Nähe von entflammbaren oder explosionsgefährdeten Plätzen oder Gegenständen wie beispielsweise Tankstellen und Hochspannungsmasten, trockenen Wiesen und Orten mit Waldbrandgefahr etc. oder in der unmittelbaren Nähe von Häusern oder Bäumen starten lassen, da die Fluglaterne dort Brände verursachen könnte.

3. Sollte ich beim Aufstieg der Skylaternen bestimmte Witterungsbedingungen beachten?

Ja. Bei Regenwetter oder sehr hoher Luftfeuchtigkeit (z.B. Nebel) ist kein Aufsteigen der Himmelslaterne möglich. Lagern Sie Ihre Feelgood-Alive Feuerlaternen trocken! Bitte beachten Sie, dass die Sky Laterne nur bis zu einer Windstärke von maximal 2 Beaufort starten darf. Zulässig ist der Aufstieg also nur bei Windstille oder sehr leichtem Wind. Bei stärkeren Windstärken kann die Himmelslaterne abgetrieben werden und dadurch Schäden, wie z.B. Brände und Verletzungen verursachen. Auch bei sehr leichtem Wind sollten Sie die Windrichtung bestimmen und die Luftlaterne nur dann aufsteigen lassen, wenn keine Hindernisse in der Flugbahn ersichtlich, keine Waldbrandgefahr und weitere Brandgefahren sind.

4.Kann ich den Feelgood- Alive Partyballon mit meinen Wünschen beschriften?

Ja. Beschriften Sie den Partyballon von gegebenenfalls mit Filzstiften und achten Sie dabei auf eine ebenmäßigen Untergrund um das zarte China Papier nicht zu verletzen! Sie könne auch kleine Klebe Notizen an der Skylaterne anbringen.

5. Wie entzünde ich den Miniballon?

Entfalten Sie das Papier der Himmelslaterne so weit wie möglich und zünden Sie anschließend den Brennkörper an. Ideal hierzu sind 2 Personen: Eine Person hält das aufgefaltete Papier der Himmelslaternen und die zweite Person zündet den Brennkörper an.

6. Wie hoch steigt die Skylaterne?

Während der Brenndauer von ca. min.5 - max.20 Minuten (Brenndauer ist abhängig von der Fluglaternen Grösse) erreicht die Himmelslaterne, je nach Thermik, zwischen 200m bis max.400 Höhenmetern.

7. Darf ich an der Skylaterne eine Schnur anbringen?

An der Fluglaterne darf keine Schnur angebracht werden! Bereits bei dem leichtesten Windhauch wird Ihre Himmelslaterne weggetragen. Eine angebrachte Schnur würde dies verhindern, was zur Folge hätte, dass Ihre Himmelslaternen kippen und der Papierkörper zu brennen beginnen kann. Bei Windstille steigt der Feelgood-Alive Partyballon bis zu max. 500 Höhenmeter Kerzengerade vor Ihnen auf und fällt in einem Radius von ca. 150 Metern auch wieder nach unten. Sie können Ihre Himmelslaterne problemlos selber entsorgen.

8. Was passiert mit der Skylaterne nach dem Aufstieg? Ist der Gebrauch der Skylaterne Umweltschädlich

Sobald der Brennkörper der Partyballons erloschen ist, sinkt die Himmelslaterne sanft zu Boden und kann im Restmüll entsorgt werden. Die Luftlaterne kann nur einmal verwendet werden und stellt durch das verwendete natürliche und ultraleichte China Papier, den liebevoll von Hand hergestellten Bambus Ring und der 100% Baumwollkerze keine Umweltbelastung dar. Wir können im Vergleich zu anderen Lieferanten von Partyballons behaupten, dass wir umweltfreundlich produzieren und kein Restmüll Ihrer Umwelt schaden wird.

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Hallo Zusammen,

also ich arbeite in einem Amt und unsere Abeitlung für Sicherheit und Ordnung hat vor kurzem erklärt, dass diese Laternen wg. Brandschutzbestimmungen und Naturschutz usw. nicht erlaubt sind.

Hier mal unserer Pressemitteilung (öffentlich im Internet zugänglich:
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Landratsamt warnt vor Himmelslaternen
Vermehrt werden in letzter Zeit bei Festen oder Partys sogenannte Himmelslaternen entzündet. Himmelslaternen sind kleine Heißluftballons und damit Flugkörper, bei denen die Luft durch feste Brennstoffe erwärmt wird.

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen weist darauf hin, dass das Steigen lassen solcher „Lampions“ verboten ist, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Falle eines Abdriftens Brandgefahr für die Umgebung entstehen kann. Da so offenes Feuer ohne Beaufsichtigung in den Himmel aufsteigt und dann irgendwann und irgendwo wieder zu Boden sinkt, ist dies insbesondere bei Trockenheit nicht unproblematisch, weil der Brennstoff nicht automatisch erlischt. Erst Anfang Juni setzten drei solcher Mini-Heißluftballons in Mittelfranken zwei Getreidefelder in Brand. Schaden: 2.000 Euro. Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Brandstiftung, da keine Genehmigung vorlag. In einem anderen Fall gingen solche Himmelsballone auf dem Betriebsgelände eines petrochemieschen Betriebes nieder. Glücklicherweise wurden keine Produktionseinrichtungen in Brand gesetzt.

Ein vorsätzlicher und fahrlässiger Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit nach der Verordnung zur Verhütung von Bränden bzw. gegen die Luftverkehrsordnung dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Ausnahmegenehmigungen können nicht erteilt werden. Erteilt eine Gemeinde dennoch eine solche Ausnahmegenehmigung, können Geschädigte im Brandfall Schadenersatzansprüche gegen diese Gemeinde geltend machen.
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Allerdings kann ich nur für unseren Landkreis bzw. Bayern sprechen. Ich weiß leider nicht, ob das in anderen Bundesländern anders geregelt ist.

Ich würde an Eurer Stelle, bevor ihr diese Dinger steigen lasst, beim Landratsamt oder der Gemeinde nachfragen (Amt für Sicherheit und Ordnung). ....Sollte nämlich durch so eine Laterne ein Waldbrand entstehen oder ein Haus in Flammen gesetzt werden, kann das ziemlich unangenehm werden.

Vorher Fragen kostet ja nix.

LG tigerente

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Hallo,

also ich habe bislang auch immer gelesen und gehört das die Skylaternen verboten sind.

In Deutschland sind nicht mal Gasluftballons mit Wunderkerzen dran erlaubt steigen zu lassen. Das steht auch ganz öffentlich im Netz. Und die brennen wirklich schneller ab, als solch eine Skylaterne.

Also das Risiko gehen wir nicht ein, wenn da etwas passiert, durch ne Skylaterne!

Liebe Grüße

Sandra

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