was ändert sich bei hochzeit am hartz 4?

wir bekommen anteilig hartz 4, weil das einkammen meines partners nicht ausreicht.
würden wir den gleichen satz weiter bekommen, oder würde sich was ändern? wisst ihr das zufällig?

vielen dank
dasu

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Es ändert sich nix!
Ihr seid nach wie vor eine Bedarfsgemeinschaft...

LG Kristin

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kann gut sein, dass sich was ändert, weil dein Freund/Mann dann durch die Klasse drei wohl mehr verdienen wird !

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Die Steuerklasse hat nur Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld I = Arbeitslosenversicherung!

und nicht auf das ArbeitslosengeldII (Hatz IV)= Stadt/Steuergelder!

Nachwuchs zum Beispiel hätte Auswirkung auf das ArbeitslosengeldII (also HartzIV), weil sich der Bedarf erhöhen würde (weil eine Person mehr ernährt und angezogen werden muss). = Wie viel Geld eine Bedarfsgemeinschaft benötigt, rechnet sich durch die Vorgabe des Gesetzes, wieviel pauschal eine Person standardmäßig benötigt, abgezogen von dem was man bereits zur Vergügung hat (Einkommen/Vermögen). Es ergibt sich das was dann wohl noch fehlt. Und das wird dann bezahlt.

Hoffe es war verständlich.

ansonsten googelt mal nach einem "ArbeitslosengeldII-Rechner. Da findet ihr die Rechnungsvorlage. Dort könnt ihr sehen, welche Angaben Auswirkung auf die Höhe haben.

Liebe Grüße

little

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Hallo!

Also ändert sich doch die Höhe vom ALG II.

Die Posterin schreibt ja vom ergänzendem ALGII! Wenn sie heiraten erhält ihr Mann mehr Nettolohn, da er dann in Steuerklasse III wechselt.
Daher ist es möglich, dass sie kein ALG II mehr erhalten.


Gruß Christiane

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überhaupt nichts! Ihr wurdet ja korrekterweise als EINE Bedarfsgemeinschaft schon vorher gezählt und so zählt ihr auch weiter!

Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Personenanzahl in der Bedarfsgemeinschaft. Mehrbedarfe für sonstiges meine ich hiermit nicht.

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wenn ihr vorher als bedarfsgemeinschaft gemeldet wart und es noch seit, dann ändert sich nichts.