CTG Pflicht?

Guten Abend,

in meiner letzten Schwangerschaft wurde ich ziemlich malträtiert mit CTGs, ständig hieß es, dass Kind sei zu aktiv/nicht aktiv genug. Teilweise habe ich den halben Tag in der Praxis verbracht. Zum Schluss habe ich echt Panik bekommen, wenn ich das Wort CTG nur gehört habe.

Daher möchte ich in dieser Schwangerschaft möglichst selten ein CTG machen bzw. wenn, dann bei meiner Hebamme. Meine Ärztin besteht nun darauf, ich „muss“ CTGs ab der 30. SSW bei ihr machen (alle 2 Wochen), ansonsten würde sie mich nicht weiterbetreuen. Sie müsse sich da rechtlich absichern. Soweit ich weiß, sollen aber seit diesem Jahr keine unnötigen CTGs mehr geschrieben werden - und bei mir besteht keine medizinische Indikation. Und nun? Kann sie mich deswegen tatsächlich nicht weiterbetreuen?

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hallo, in den Mutterschaftsrichtlinien ist es klar geregelt welche Untersuchungen wann empfohlen sind. Es ist immer ratsam sich daran, auch aus rechtlichen Gründen, zu halten. Lehnen sie als Pat. eine Untersuchung ab ist das ihr gutes Recht, oftmals dann aber gegen Unterschrift gegen der Gesamtverantwortung. Genauso kann aber ihre Ärztin auch für sich gewisse Spielregeln entscheiden. Am besten sie besprechen das alles nochmal freundlich und finden für sich eine Lösung gemeinsam. Letztlich sind sie beide aber auch frei und nicht gezwungen eine weitere " Geschäftsbeziehung" miteinander einzugehen. VG fw