Beschäftigungsverbot

Hallo,

ich bin nun in der 5. Woche schwanger und arbeite als Kinderpflegerin mit geistig und körperlich behinderten Kindern.
Ich hatte am 16.06. meinen ersten Termin beim Frauenarzt, bei dem ein Ultraschall gemacht wurde, aber es wurde kein Blut abgenommen oder dergleichen. Wird das erst später gemacht? Ich muss doch wissen, ob ich Antikörper gegen Röteln usw habe...Darf ich dann überhaupt arbeiten, solange das nicht geklärt ist?

Außerdem habe ich das Thema Beschäftigungsverbot angesprochen worauf meine Frauenärztin meinte, dass sowas nur vom Arbeitgeber ausgesprochen wird. Das hab ich aber ganz anders in Erinnerung.
Was stimmt denn nun?

Danke für die Antwort.

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Hallo,

deine Frauenärztin hat insofern recht, ein Beschäftigungsverbot kann der Arbeitgeber aussprechen. Dieser füllt meist eine Gefährdungsbeurteilung aus und schickt dich ggf. zum Betriebsarzt- wo auf Antikörper u.ä. Getestet wird.
Der Frauenarzt spricht nur bei bestimmten Risikofaktoren ein Beschäftigungsverbot aus, im
Sinne von, Du darfst nicht mehr als xy Stunden arbeiten um dich und dein Baby zu schonen.

Teile die Schwangerschaft deinem AG einfach mit und der Prozess wird seinen Gang gehen, ggf benötigt er eine Bestätigung vom FA.

Alles Gute für euch!!:)

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hallo, daran schließe ich mich absolut an. Ihr Gyn kann sie bis zur Klärung der Thematik mit dem AG krank schreiben oder kurz befristet in BV schicken. Laborbestimmungen wie Ringelröteln und CMV sind Selbstzahlerleistungen oder eben vom AG in Auftrag zu geben. Wenn man im US noch kein Embryo mit pos Herzaktion sieht nehmen die meisten Ärzte auch erst in der folgenden Untersuchung, bei dessen Bestätigung also, blut ab. Soweit alles richtig. Vg fw