Kinderbetreuung in Zeiten von Corona in der Schule - Gefahr für schwangere Lehrkräfte ?

Die Betreuungsvorschriften in den Schulen haben sich aufgrund der fotschreitenden Corona-Pandämie verändert.
Es müssen in Zukunft mehr Kinder betreut werden, als noch in der letzten Woche. Es muss nur noch ein Elternteil in einem systemrelevaten Beruf arbeiteten, um einen Anspruch auf Betreuung zu haben. Lehrer werden nicht nur innerhalb der Woche, sondern auch am Wochenende und in den Ferien für die Betreuung eingesetzt. Kolleginnen über 60 Jahre, mit Vorerkrankungen oder die schwanger sind, sollen nicht eingesetzt werden. Ich wollte meiner Schulleiterin eigentlich noch nicht von meiner Schwangerschaft berichten, zumindest nicht bis das Herz meines Kindes sichtbar schlägt. Aktuell bin ich in SSW 4+2. Bis zum Ende der Ferien müsste ich dann aber ca. an drei Tagen in der Schule, die Betreuung übernehmen.
Wie schätzen Sie das Risiko für mich und das Kind ein? Eigentlich würde ich meine Dienstpflichten gerne wahrnehmen, aber nun trage ich die Verantwortung ja nicht mehr nur für mich alleine.
Meine Schulleiterin erwartet bis morgen eine Rückmeldung von allen Kolleginnen bezüglich der Einsatzmöglichkeit.

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hallo, das müssen sie und auch alle schwangeren für sich selbst entscheiden wann sie dem Arbeitgeber von einer Schwangerschaft berichten. In der erst 5 SSW ist das sehr früh aber möglich. Leider muss man ja immer bis zur 12/13 SSW auch mal mit einer ggf frühen Fehlgeburt rechen, weswegen manche Frauen es bis dahin geheim halten möchten. Bezüglich CoVi gibt es keine andere Empfehlung als sonst, da bisher keine Hinwies auf Schäden gesehen wurde. Für sie gelten die gleichen Risiken wie für alle anderen Personen aktuell . Bezüglich des Infektionsrisikos ist der Arbeitgeber zuständig den Arbeitsplatz zu prüfen und sie ggf freizustellen ( gesetzliche Regelung). Das kann ihr Gyn nicht machen. VG fw