Beschäftigungsverbot

Hallo ich hätte da eine Frage:

Ich hatte vor kurzem eine Fehlgeburt in der 7. Woche. Nun bin ich erneut schwanger in der 11. Woche :) natürlich mach ich mir jetzt umso mehr Sorgen, das wieder etwas passiert :( habe ziemliche Kreuzschmerzen und kämpfe mit der Übelkeit, bin von daher krankgeschrieben. Ich arbeite in einer Fabrik, da mich meine Betriebsärztin über das Beschäftigungsverbot angesprochen hat, das sie es mir empfehlen würde es zu bekommen, sie aber das nicht ausstellen.
Meine Frage: kannst du mich ein wenig über das Beschäftigungsverbot aufklären? Wer stellt es aus? Wegen welchen Gründen?

Vielen Dank schon mal.
Liebe Grüße Nadine

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Liebe Nadine,

erstmal herzlichen Glückwunsch zur erneuten Schwangerschaft und dass Du es schon so weit geschafft hast!

Ansprechpartner und auch Bescheiniger eines Beschäftigungsverbotes ist Dein behandelnder Frauenarzt (nur in Ausnahmefällen auch Dein Arbeitgeber; https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/mutterschutzgesetz-aenderungen-durch-die-reform_76_407566.html). Er kann überprüfen, ob Deine Arbeit eine Gefahr für Dich oder das ungeborene Kind darstellt. Welche besonderen Situationen hierfür eine Voraussetzung sind (z.B. Risikoschwangerschaft, Mehrlingsschwangerschaft, Nachtarbeit, Gefahrenstoffe am Arbeitsplatz usw.) findest Du im Mutterschutzgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg/MuSchG.pdf


Alles Gute!
Dr. Endreß

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....und hier nochmal alles ausführlich auf unserer Urbia-Seite: https://www.urbia.de/magazin/familienleben/beruf/was-du-ueber-beschaeftigungsverbote-und-arbeitsunfaehigkeit-wissen-musst