Sonntag arbeiten?

Darf ich als schwangere sonntags arbeiten? Arbeite in einem Freizeitpark

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Mit der unsäglichen Reform des MuSchG darfst du es jetzt leider...es sei denn du widersprichst aktiv. Und wer traut sich das schon #zitter

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So ein ein Quatsch.

Das war auch vor deiner sogenannten "unsäglichen" Reform so!

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Nein, war es nicht. Zuvor musstest du als Mutter es aktiv wollen, ansonsten warst du freigestellst. Jetzt musst du widersprechen, das ist ein deutlicher Unterschied.

Du kannst die Reform im Übrigen hier nochmal nachlesen, wenn es dich interessiert:
http://www.zeit.de/karriere/2017-03/mutterschutzgesetz-reform-bundestag-schwangerschaft-studentinnen

Sehe aber gerade, sie tritt erst in 8 Monaten in Kraft. Irgendwie hatte ich 1.7. im Kopf. Dann kannst du dem Ordner noch trauen ;).

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Wenn sonst alle Regeln vom Mutterschutzgesetz erfüllt sind, warum nicht? Du bist ja nicht krank und der Sonntag an sich ist ja nicht mehr belastend im Freizeitpark als der Samstag. Auch Krankenschwestern und Ärztinnen müssen in der Schwangerschaft am Sonntag arbeiten...

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Ok weil bei uns in Arbeit is der Gesetz Ordner und da steht das man von 20 bis 6 und an sonntagen und Feiertagen nicht arbeiten darf

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Dann solltest du genau diesen Abschnitt weiterlesen, denn da sind auch die Ausnahmen aufgeführt!

Notfalls informiere dich beim Gewerbeaufsichtsamt.

Weiß dein AG von deiner Schwangerschaft?

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"(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird."

https://dejure.org/gesetze/MuSchG/8.html

Freizeitpark gehört meiner Meinung da mit zu.

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Hallo suezzeklene,

so wie in den Antworten beschrieben,gab es immer schon diese Ausnahme für Gastwirtschaften, Schaustellungen, Darbietungen und Lustbarkeiten usw. Du musst nur in der woche einen anderen Tag (24h) dafür frei bekommen.

Grüße
Hebamme Sarah

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Danke hab mich schon informiert und so ist es. Ein Tag dafür frei und dafür Sonntag.