Abrechnung GVK bei "vorzeitiger" Geburt

Liebe Hebamme,

da mir meine Krankenkasse hier keine große Hilfe war, stelle ich meine Frage an dich. Vielleicht kannst du sie auch nicht beantworten, da vielleicht jede Hebamme dies anders handhabt.

Mein GVK startet in der 33. SSW. Mir persönlich zu spät, aber ich mache die Termine ja nicht. Ende ist in der 37. SSW.
Wie üblich, dass war auch schon bei meinem Sohn so, muss ich Fehlstunden (durch eigenes Verschulden bspw. durch Krankheit) selber zahlen.

Aber wie verhält es sich, wenn ich da schon mein Kind geboren haben sollte? Muss ich dies dann auch selber zahlen? Ich dachte aus Kulanz macht das die Krankenkasse, aber die meinte, das dies eine private Vereinbarung mit der Hebamme und mir ist und ich dann Pech habe.

Wie wird das, üblicherweise, so gehandhabt? Mein erster Sohn kam nämlich schon in der 35. SSW...

LG und vielen Dank schon mal!

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Hi,

Bin zwar nicht die Hebamme, aber diese Fragen hatte ich mir auch gestellt. War mit Zwillingen schwanger, gvk wäre bis zur 37. Woche gegangen.

Bei uns in der Hebammenpraxis war es so, bei Geburt des Kindes wurde die Kaution erstattet, hätte ich wegen vorzeitiger Wehen im kkh gelegen, dann nicht.

Das sicherste wird sein, du fragst bei deiner Hebamme nach.

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Da hast du wohl recht. Vielen Dank! :-)

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Hallo Ossibraut85,

das handhabt jede Hebamme anders, meist steht es im Vertrag drin. Häufig muss man den Kurs bezahlen, wenn man zu kurzfristig absagt und kein Ersatz gefunden werden kann. Allerdings wird meistens bei einer Geburt davon abgesehen.

Grüße
Hebamme Sarah

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Vielen Dank für deine Antwort. Ich werde mal die Hebamme direkt fragen. :-D