Von der Elternzeit ins Berufsverbot?

Hallo ihr Lieben,
vllt kann mir hier ja jmd helfen. Ich bin zur Zeit (bis Mitte Oktober) noch in Elternzeit. Habe Anfang der Woche aber erfahren das ich wieder schwanger bin. In meiner letzten Schwangerschaft hatte ich ein Berufsverbot. Kann ich nun von meiner Elternzeit wieder direkt ins BV gehen und wie ist das dann mit meinem Gehalt? Bisher hat mein AG mir noch keine vergleichbare Stelle für meine Rückkehr angeboten, heißt ich bin immer noch in Vollzeit mit meinem alten Vertrag dort angestellt.

Vielen Dank schob mal:-)

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Mit einem Berufsverbot darfst du nie wieder in deinem Beruf arbeiten! Du meinst wohl ein Beschäftigungsverbot!
Ja, du kannst deine Elternzeit nun pausieren und ins Beschäftigungsverbot gehen.
Dein Gehalt bleibt während des Beschäftigungsverbots gleich.

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Ja genau Beschäftigungsverbot. Und die 3 Monate Elternzeit die ich jetzt noch hätte? Hinten dran hängen?

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Die 3 Monate Elternzeit nimmst du doch zu Ende und gehst dann, sofern dir dein AG keinen schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz anbieten kann, ins Beschäftigungsverbot.
Dein Vollzeit Vertrag bleibt natürlich bestehen.

Verlass dich aber bitte nicht zu sehr drauf,dass du ein BV bekommst. Ab diesem Jahr soll es "strenger" gehandhabt werden.
Was ich persönlich auch gut finde.
Aber das tut ja nicht zur Sache.
Verlassen würde ich mich aber nicht darauf... Vielleicht kann dein AG dir ja einen Platz schaffen. Dann solltest du im Hinterkopf deine Vollzeitstelle und dein Erstgeborenes und die Betreuung haben.

Gruß Mery

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Was passiert wenn du nach deiner Elternzeit kein BESCHÄFTIGUNGSVERBOT bekommst?? Wie war denn dein Wiedereinstieg geplant? Dein AG muss dir doch keine vergleichbare Stelle anbieten, deine alte Stelle ist doch frei!

Was hast du mit deinem AG besprochen bezüglich Stelle nach Wiedereinstieg?

Elternzeit abbrechen kannst du übrigens nicht, um ins BV zu kommen!!

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Hallo,
also das volle Gehalt im BV bekommst du, allerdings wurden zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes die 12 Monate vor Beginn des neuen Mutterschutzes herangezogen. Da das keine vollen 12 Monate bei mir waren sondern nur 10 Vollzeit und 2 Elternzeit war das Mutterschaftsgeld natürlich auch nicht so hoch wie bei der ersten Schwangerschaft. Das kannst du jetzt natürlich auch nicht mehr ändern aber vielleicht wusstest du das noch nicht und dann fällst du nachher nicht aus allen Wolken. Ist jetzt aber auch schon wieder 4 Jahre her, vielleicht hat sich da auch wieder was geändert.

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Was hat denn das Mutterschaftsgeld mit den 12 Monaten vor Mutterschutz zu tun?? Das wird ganz anders berechnet!

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Du musst aber auch die Elternzeit berücksichtigen. Egal, wie lange du Elternzeit genehmigt hast und egal wie lange du Elterngeld beantragt hast, zählen NUR die ersten 12 Monate direkt nach der Geburt nicht. Jeden weiteren Monat, wo du nicht steuerbezahlend arbeiten gehst, ist ein 0-monat. Du bekommst dann im beschöftigungsverbot wieder dein volles Gehalt und es wird gezählt aber auch jeden 0-monat zuvor auch, falls du welche haben solltest.

Ist nur wichtig um zu schätzen wieviel Geld du hinterher bekommst. Denn das wird quasi zusammen gerechnet, auf 12 Monate verteilt und davon bekommst du nur die 65% an Elterngeld 😉

So war's jedenfalls bei mir. Dachte dass die 5 bezahlten Monate, also wo ich nach dem 1. Geburtstag Elterngeld bezogen habe nicht gezählt werden. Wurden sie aber 😅 insofern hab ich fast die Hälfte an Elterngeld beim 2. Als wie bei der 1.

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Warum sollte es wieder direkt ein BV geben? Ich hatte in der ersten SS auch eins und nun in der zweiten nicht, im gleichen Job. Zum Glück. LG