Nur das Kind soll den Nachnamen behalten

Hallo, ich frage hier für eine Freundin und weiß gar nicht, ob es das richtige Forum ist. Wenn nicht, entschuldigt bitte.

Meine Freundin hat eine Tochter aus erster Ehe, ist aber geschieden. Das Mädchen (8) lebt bei ihr und ihrem neuen Partner. Momentan haben Mutter, leiblicher Vater und Kind noch einen gemeinsamen Nachnamen und es besteht gemeinsames Sorgerecht.
Nun ist es so, dass der leibliche Vater im April heiratet und den Nachnamen seiner neuen Partnerin annimmt. Mit ihr hat er eine gemeinsame Tochter.
Meine Freundin selbst heiratet im Oktober und nun das Problem:
Die Tochter möchte wahnsinnig gerne den Nachnamen den neuen Mannes annehmen. Sie liebt diesen Mann und er kümmert sich genauso um das Mädchen wie ein richtiger Papa. Jetzt verweigert der leibliche Vater aber seine Zustimmung zur Namensänderung. Er möchte nicht, dass das Mädchen ihren Nachnamen ändert, weil er Angst hat, die Bindung zu ihr zu verlieren und er dabei auch ein komisches Gefühl hat, dass dann auch irgendwann die Frage nach Adoption kommt.

Meine Freundin ist nun wirklich traurig, denn sie würde nun ihren Namen aus erster Ehe behalten, damit die Kleine nicht als Einzige da steht.
Das Kind selbst hat ihren Vater auch gefragt, ob es den neuen Namen haben darf. Hat er verboten.
Ich finde das, ehrlich gesagt, ganz schön gemein vom leiblichen Vater. Zumindest moralisch gesehen. Meint ihr, meine Freundin hat noch eine andere Möglichkeit, dass sie und ihre Tochter den neuen Namen gemeinsam annehmen können, oder soll sie verzichten? Ein Doppelname wäre möglich, kommt aber nicht in Frage. Die Gründe weiß ich nicht.

Habt ihr einen Rat oder Tipp?
Liebe Grüße. ..

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Aber wenn der Vater einen neuen Namen annimmt, warum muss dann das Kind seinen alten Namen weiterhin tragen? Ist für mich nicht nachvollziehbar. Also die Sicht des Vaters

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Genau das habe ich mir auch gedacht. Bisher heissen Mutter, Vater, Kind Schmidt.

Nun heiratet die Mutter wieder und heisst Meyer, der Vater heiratet und heißt nur Mueller. Und das Kind trägt ganz alleine den Ex-Namen es Vasters? Voll seltsam.

Waere ich die Mutter, wuerde ich meinen Namen behalten so dass Kind und ich den selben Namen haben. Was der Vater dann macht wäre mir egal.

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Ich glaube aber auch, dass wenn der Vater seinen Namen ablegt, dass das Familiengericht seine verweigerte Zustimmung für die Namensänderung der Tochter ersetzen wird. Das ist ja sowieso immer möglich aus wichtigen Gründen. Und das währender mich definitiv so ein Grund

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Guten Morgen

soweit mir bekannt, kann Deine Freundin zwar den Namen des neuen Mannes annehmen, das Kind allerdings nur durch Adoption. Nur weil die Mutter heiratet, besteht für das Kind weder ein Recht, noch eine Verpflichtung den Namen des neuen Partners der Mutter anzunehmen. Die Lüdde wird also weiter so heißen wie jetzt - auch wenn ihr Vater den Namen der neuen Frau annimmt oder die Mutter den Namen des neuen Mannes.

Gefährliches Halbwissen ;-).

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Es gibt die Möglichkeit der sog. Einbenennung. Meine Patentochter hat das gemacht. Dabei wird sogar eine neue Geburtsurkunde mit dem neuen Namen erstellt. Der alte väterliche Name wird regelrecht aus der Biografie getilgt.
Allerdings ist sie nicht adoptiert worden. Ihr biologischer Vater ist auch nach wie vor ihr rechtlicher Vater.

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Muss man dazu nicht ein gewisses Alter haben #gruebel?

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Wenn der Vater bei seiner neuen Eheschließung seinen Namen behält (es können ja problemlos beide Partner jeweils ihren Namen behalten, man muss nur einen der beiden Namen für die ehelichen Kinder wählen) würde ich das Argument verstehen. Wenn er aber selbst seinen Geburtnamen aufgibt, verstehe ich nicht, warum es ihm so wichtig sein sollte, dass das Mädchen seinen alten Namen behält.

Dass der Vater nicht möchte, dass ein anderer Mann sein Kind adoptiert, verstehe sich. Er ist und bleibt der Vater. Ich bin zwar rechtlich nicht so bewandert, aber ich gehe davon aus, dass das Kind nicht "einfach so" den neuen Namen der Mutter/ des neuen Partners der Mutter annehmen kann. (Daher vermutlich auch seine Sorge vor dem Thema Adoption als "Vehikel" zur Namensänderung.)

Ich würde an des Vaters Stelle meinen Namen behalten. Dann gibt es auch für die Tochter keinen Grund, den Namen zu ändern. Und die Mutter kann sich entscheiden, welchen Namen sie nimmt, den ihrer Tochter oder den ihres neuen Mannes.

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Vielen Dank erstmal für eure Antworten.
Eine Adoption durch den neuen Mann ist, soweit ich weiß, gar kein Thema. Das Mädchen weiß ja, dass es einen richtigen und ebend einen zweiten Papa hat und auch eine Namensänderung ändert nichts daran. Der Kontakt ist zum leiblichen Papa nicht ganz so eng, aber er besteht und ist regelmäßig.
Es geht tatsächlich nur darum, dass das Mädchen dann als einzige einen Namen hätte, den weder Mama noch Papa tragen. Meine Freundin wird wohl ihren Namen aus erster Ehe behalten. Vermute ich.

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Warum nimmt der Stiefvater denn nicht dem Kind zuliebe den Namen der Mutter an?

Ich heirate demnächst auch den Stiefvater meiner Kinder und er nimmt unseren Namen an (und damit den meines Ex-Mannes), damit ich nicht anders hrißen muss als meine Kinder UND weil vieles durch den gleichen Namen auch für ihn einfacher wird. Bei gleichem Namen muss er sich nicht jedes Mal erklären, in welchem Verhältnis er zu den Kindern steht.

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Da würde ich mal zu einem FACH-Anwalt und mich eingehend beraten lassen.

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Hallo. Ja. Eigentlich logisch. Danke dir 😊

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Hallo,
und wenn Deine Feundin wieder ihren Mädchennamen annimmt und die Tochter auch? Ich denke mal, der sorgeberechtigte Vater muss dem zwar auch zustimmen, aber vielleicht ist er damit eher einverstanden als mit dem Nachnamen des neuen Ehemannes. Und bei der Hochzeit könnte der neue Partner den Namen seiner Frau (=Deiner Freundin) annehmen.
Nur mal so als Vorschlag.
Ich wünsche Euch eine gute Entscheidungsfindung!
J.

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"Ich denke mal, der sorgeberechtigte Vater muss dem zwar auch zustimmen"

Der Vater muss auch ohne Sorgerecht zustimmen, da das Kind seinen Namen trägt.

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Hm...das würde schon gehen, aber sie hat sich damals gegen ihren Mädchennamen entschieden, weil sie immer gehänselt wurde. Der war, zugegebenermaßen, wirklich unmöglich.

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<<<Nun ist es so, dass der leibliche Vater im April heiratet und den Nachnamen seiner neuen Partnerin annimmt>>>
<<<weil er Angst hat, die Bindung zu ihr zu verlieren>>>

Deine Freundin soll mal den Vater ihrer Tochter sagen, dass er schon selbst dafür gesorgt hat, die Bindung zu verlieren. Wenn er es wirklich nur deshalb verbietet. Vom Namen her stehen sie doch eh nicht mehr in Verbindung. Ansonsten würde ich mich mal beim Anwalt erkundigen.

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"Nun ist es so, dass der leibliche Vater im April heiratet und den Nachnamen seiner neuen Partnerin annimmt. Mit ihr hat er eine gemeinsame Tochter.
Meine Freundin selbst heiratet im Oktober und nun das Problem:"

Wenn Deine Freundin alleiniges Sorgerecht hätte, müsste der Vater nur dann zustimmen, wenn das Kind seinen Namen trägt. Da er diesen im April ändert, trägt das Kind im Oktober nicht mehr den Namen des Vaters.

Man kann die Zustimmung aber gerichtlich ersetzen lassen. Da es in diesem Fall um reine Nickeligkeit geht und es für das Kind sicherlich eine Art Stigma wäre, ganz anders als ALLE anderen Kernfamilienmitglieder zu heißen, könnten die Chancen nicht schlecht stehen.

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Ja, einen Antrag beim Amtsgericht auf Einbenennung könnte man stellen. Ich bin aber wenig optimistisch, das dem auch entsprochen wird. Begründung: Kontinuitätsgrundsatz! Ein Familienname sollte man nicht wechseln wie seine Unterhosen. Was ist denn, wenn der neue Mann der Kindesmutter sich wieder trennt (kommt in der heutigen Zeit ja öfter vor) und Mama nimmt ihren Mädchennamen (oder den eines neueren Ehemannes) an. Das Kind steht dann wieder mit einem Nachnamen ohne familiären Bezug da.
Keine schöne Lösung für das Kind.
LG

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Naja, dessen sollte man sich dann bewusst sein. Mein Sohn ist einbenannt und mir war klar, dass ich diesen Familiennamen dann mein Leben lang behalten werde, zumindest, so lange mein Sohn minderjährig ist bzw. nicht selbst durch Heirat einen anderen Namen annimmt.

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Hallo an alle. Vielen Dank für eure vielen Kommentare/Antworten.... und auch vielen Dank für die Info mit der Einbenennung bzw. dem Link dazu. Diesen hab ich gleich mal an meine Freundin weitergeleitet.

Die Entscheidung liegt letztendlich bei den Eltern . Ich hoffe nur für alle, das eine gute Lösung gefunden wird.

Lg