Unterhaltsvorschuss - Schulden - wer kennt sich gut aus?

Hallo,

ich erklär euch mal die Lage:
Als sich mein Freund von der Mutter seiner Tochter getrennt hat (er war arbeitslos zu diesem Zeitpunkt), hat sie auf Drängen des Jugendamts hin ihn angeklagt, sodass der Unterhaltsvorschuss nun als Schuldenberg bei ihm wächst.
Zwischendurch, als er Arbeit hatte (mal für 1 Jahr, dann für ein paar Monate - Zeitarbeitsfirma), wurde ihm das Gehalt gepfändet, um den Schuldenberg abzubauen.

So, ich habe allerdings mal gehört, dass der UV bei Arbeitslosen nicht als Schulden angerechnet wird, sondern nur, wenn mensch sich weigert zu zahlen.
Wie ist das jetzt?
Kann mensch was dagegen machen?
Er zahlt ja, wenn er Arbeit hat, bis jetzt hat ihn halt leider noch niemand übernommen. Und die Monate ohne Arbeit werfen ihn dann immer wieder so zurück, dass er ja niemals aus den Schulden rauskommt.

Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich rüberbringen.

Liebe Grüße,
Hörnchen

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Ich finde Dein Verständnis von Unterhalt unangebracht.

Ein Kind braucht Geld zum Leben. Der Unterhalt steht dem Kind zu und nicht der Mutter.

Vielleicht stellt Dein Freund sich mal der Verantwortung.

Gruß

Manavgat

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Ich finde (sorry) dein Verständnis von Lesen unangebracht.

Es steht doch deutlich da, dass er zahlt.
Das macht er auch gerne, er liebt seine Kleine.

Es geht darum: Ich habe gehört, dass im Falle einer Arbeitslosigkeit des unterhaltspflichtigen Partners, der UV nicht als Schulden angerechnet wird. Sondern nur, wenn mensch zahlen könnte, aber sich weigert.

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Hallo,

normalerweise mag ich deine Kommentare. Aber hier finde ich es unangebracht.
Es ist ersichtlich, dass er sich seiner Verantwortung stellt. Er zahlt ja wenn er Arbeit hat. Und das ein Kind Geld zum leben braucht, wird hier auch nicht angezweifelt.

Es kann ja bloß nicht sein, dass der KV wegen dem Unterhalt (den er ja zahlen würde, wenn er Arbeit hätte) in eine Schuldenspirale gerät und so eventuell keine Möglichkeit hat mal ne feste Anstellung zu bekommen.

Gruß Christiane

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Du hast Recht, Unterhaltsschulden, die durch Arbeitslosigkeit entstanden sind, müssen nicht zurückgezahlt werden. gibt es auch ein urteil zu.

Desweiteren muß vom KV - wenn er denn wieder in Arbeit ist - zunächst der Unterhalt gezahlt werden, pfänden um die Unterhaltsschulden zu begleichen geht gar nicht!

Dein Bekannter soll sich einen Anwalt nehmen ( über PKH - beinahe kostenfrei ) und die Sache klären lassen. Denn so bekommt er ja nie einen festen Arbeitsplatz.

Scully

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Vielen Dank für deine Antwort!