Was ändert sich nach erneuter Hochzeit bezgl Unterhalt?!

Huhu

kurz zu unserer Geschichte.

Ich lebe mit einem "gebrauchten Mann" zusammen und wir haben auch bereits einen Sohn.
Er war vor unserer Beziehung bereits verheiratet und hat aus dieser Ehe zwei Kinder.

Derzeit bezahlt er aufgrund einer Zwangspfändung alles an seine Kids, was nach seinem Eigenbehalt übrig bleibt. (lange Geschichte)
Unser Sohn wird beim Unterhalt nicht mit angerechnet, weil mehrer Gerichte meinten dass er wenn er für unseren Sohn zahlen möchte, ja "einfach nen Nebenjob annehmen könnte" was aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist.

So... Und nochhwas.. Wir lieben die Kids sehr und sie sind alle zwei Wochen bei uns... Und eben auch ab und zu zwischendruch, je nachdem wie sie Lust haben...


Sooo..
Nun kommen wir endlich zu unserer Frage. ;-)

Was würde sich bezgl des Unterhalts ändern, wenn mein Freund und ich jetzt heiraten würden?

Dann bekäme er ja mehr Steuern, das heißt er könnte auch mehr Unterhalt zahlen.. Richtig?

Und wie sieht das mit seinem Eigenbedarf dann aus?
Wird der herabgesetzt weil er ja mit mir zusammenlebt, also ich ja quasie was für die Haushalt dazugebe oder wird der erhöht weil er ja jetzt wieder einer Familie zu ernähren hat?

Und gibt es die Chance das unser Sohn dann beim Unterhalt mit angerechnet wird?

Wir leben derzeit von seinem Eigenbedarf und von ergänzendem ALG2....



Ich möchte noch dazusagen, dass ich das nicht frage weil ich möchte dass die Kids mehr oder weniger Geld bekommen, sondern einfach weil es mich interessiert !

Und ich möchte nochmal sagen dass wir die Kids sehr lieben !

Nicht das hier gleich irgendwelche Furien das wilde Beschimpfen anfangen...

Danke für eure lieben Antworten,
liebe Grüße,
Nina

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Hallo Nina,

ich schreib Dir mal, wie es bei uns ist, vllt. hilft Dir das weiter. Mein Mann hat ebenfalls aus erster Ehe 2 Kinder und mit mir 1 Kind (2 Jahre alt).
Nach der Hochzeit änderte sich die Steuerklasse von I auf III.
Mein Mann verdient mit Steuerklasse III noch unter der Bedarfsgrenze für uns 3, so daß auch wir ergänzendes Alg 2 bekommen.
Wir haben also sein Einkommen + SGB II.
Für seine Kinder aus erster Ehe braucht er keinen Unterhalt zahlen. Das wäre ja auch Blödsinn, denn dadurch verringert sich ja unser Geld und müßte durch SGB II auf unseren Bedarf wieder aufgestockt werden.
Also bekommt seine Exfrau für die beiden Kinder den Unterhalt gleich direkt vom Amt.
Da wir ja in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zahlt mein Mann in dem Sinne ja keinen Unterhalt für unser Kind. Sein Unterhalt ist sozusagen in der Bedarfssumme mit enthalten, die sich ja aus seinem Gehalt und den Zuschüssen errechnet.
Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich erklärt.

Liebe Grüße
cassiopeia

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Ähm... wenn seine Ex-Frau Unterhalt direkt vom Amt bekommt, bezieht sie also vermutlich Unterhaltsvorschuß?

Das heißt dann aber... die holen sich das von ihm wieder, früher oder später. Dass wisst ihr aber, oder? #gruebel

Grüssle
pupsismum

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Wenn er jetzt Nichts hat holen sie auch nichts wieder! Nur wenn er zahlen KÖNNTE dann muss er zurückzahlen.

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Hallo Nina,
wie alt sind die Kids? Und bezahlt er auch Unterhalt für die Ex?
In nächster Zeit soll sich dahingehend einiges verändern...
Allerdings verstehe ich nicht warum dein Kind nicht unterhaltsberechtigt ist. Das ist mir neu...

lg Tanja

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es kommt drauf an was dein mann verdient.wenn ihr beide heiratet,ändert sich natürlich was,da dein mann für dich aufkommen muß,verstehe nur nicht,warum euer kind nicht mit berechnet wurde.er ist auch für euer kind verpflichtet zu zahlen,egal ob es bei ihm im haushalt lebt oder nicht,das muß mit berechnet werden.
wir haben gerade auch so einen fall.wir haben vor 4 monaten einen sohn bekommen und warten nun auf die neue berechnung,da mein mann für mich und unseren sohn aufkommen muß.finde es nur sch... ,daß meine tochter(die keinen unterhalt bezieht) nicht mit berechnet wird,da sie ja nicht sein kind ist,aber er darf sie mit versorgen.da sollte es auch andere regelungen geben.
beate

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Hallo Beate,

->finde es nur sch... ,daß meine tochter(die keinen unterhalt bezieht) nicht mit berechnet wird,da sie ja nicht sein kind ist,aber er darf sie mit versorgen.da sollte es auch andere regelungen geben. <-
dafür hat das Kind einen eigenen Vater, der Unterhaltspflichtig ist. Auch wenn der diesem nicht nachkommt...
Und wenn ein Mann für "fremde" Kinder unterhaltspflichtig wäre, wäre das zum Nachteil für die eigenen. Verstehst du das?

lg Tanja

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Vielen Dank erstmal für eure Antworten.

Leider ist es wirklich so, dass unser Sohn nicht mit angerechnet wird. Wie gesagt, es wird vom OLG Bremen gesagt, wenn er für unseren Sohn aufkommen will, muss er halt nebenbei arbeiten gehen.

Ich weiß auch nicht mehr was ich machen soll.

Seine Anwälte hat ja alle Gerichte angeschrieben die damit zu tun haben, alle haben das gleiche geschrieben.

Auch das wir ergänzendes ALG2 bekommen und mein Freund dennoch Unterhalt bezahlt, ist laut mehrerer Aussagen nicht so richtig.

Ich habe manchmal das Gefühl die erfinden für uns neue Gesetze. Wirklich jetzt... Ich glaube selbst wenn uns gesagt wird , dass wenn wir heiraten nichts finanziell "schlimmer" wird, würde es irgendein Gesetz geben , was rausgesucht wird um uns an den *rsch zu kriegen... #heul

Ich werde weiter "forschen" und hoffen, dass wir irgendwann heiraten können ohne später irgendwelche finanz. Einbußen dadruch zu haben.

Ich würd halt eben einfach nur gern heiraten weil ich so verliebt bin #freu #herzlich
*hihi

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Reicht SOFORT eine Verfassungsklage ein wenn euer Sohn nicht berücksichtigt wird. Denn das ist schlicht rechtswidrig!