Mietvertrag zwischen mir und meinen Eltern, wie soll dieser aussehen?

Guten Abend,

Ich bin 20 Jahre alt und männlich und habe in diesem Jahr meine Ausbildung abgeschlossen und bin seit einigen Monaten angestellt und bin auf Wohnungssuche.
Ich wohnte bisher bei meinen Eltern in einem Haus. Dieses Haus ist 2 geteilt, d.h. links wohnten wir und rechts wohnte bis heuer ein Mieter, welcher im Sommer ausgezogen ist. Diese Wohnung steht jetzt also leer.
Da die Mietpreise in unserer Gegend schon am explodieren sind und das Angebot auch gering ist kam ich mit meinen Eltern auf die Idee das ich in diese Wohnung als Mieter einziehen könnte. Die Wohnung selbst ist groß genug mit eigenem Garten und meine Eltern würden nur 200€ Miete verlangen.

Wie sollen wir diesen Mietvertrag vereinbaren? Was genau soll alles drin stehen?
Meine Eltern meinten ich sollte erst mal meine Adresse nicht auf die neue Wohnung ändern (die Hausnummer ist die selbe, es sind halt 2 abgetrennte Wohnungen), da man so Kosten für Müll und Steuern usw. sparen könnte, da dann im Prinzip diese Wohnung leer stehen würde. Korrigiert mich bitte wenn ich unrecht habe.

Also wie gesagt sollte dieser Mietvertrag nur "in der Familie" bleiben, oder muss man das offiziell machen und beim Amt usw. alles machen, da ich ja nur im Haus drin umziehe?

Wie ist eure Meinung dazu?

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Hallo :)
Es gibt vorgefertigte Mietverträge die man ausdrucken kann und dann mit deinen und den Daten deiner Eltern bestücken kann. Da steht dann alles drin wie Quadratmeterzahl Kosten Nebenkosten etc.
Wenn man es so nimmt müssen deine Eltern die Mieteinnahme auch bei den Steuern angeben. Den Mietvertrag irgendwo einreichen muss man nicht das ist ganz allein zwischen dir und deinen Eltern :) ich würde an eurer Stelle einfach ein Schreiben selbst aufsetzen in dem steht dass du, DEIN Name mit deinen Eltern, (Namen deiner Eltern) für die Mietwohnung (Adresse der Mietwohnung) die Wohnung in Höhe von 200 Euro auf unbestimmte Zeit anmietest :). Ihr könnt es auch einfach so machen dass du ihnen die 200 Euro gibst, ohne Vertrag. Dass würde ich innerhalb der Familie eher empfehlen und dann kann man auch sagen man gibt es nicht bei den Steuern an, weil es dann nur Nebenkosten sind die du bezahlst aber so quasi ohne offizielle Miete dort wohnst :). LG Nu

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Hallo Nu10

wäre es besser wenn wir keinen schriftlichen vertrag machen und ich ihnen dann einfach so die 200 euro geben würde.
Wie sehe es mit rechte und pflichten aus wegen instanthaltungsarbeiten? welche details würdest du noch in einem mietvertrag packen?

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Ich würde Ihnen 200 Euro so geben ohne Vertrag ehrlich gesagt. Ich bin aber weder Rechtsanwalt, noch arbeite ich beim Finanzamt und kann das rechtlich unterschreiben dass es da nicht zu Problemen kommt falls das irgendwann mal "rauskommt". Ich würde mit Ihnen vorab klären ob sie wollen dass du es im Anschluss renoviert oder was auch immer gemacht werden soll. Aber wenn sie da nichts verlangen im Vorhinein dann würde ich vertraglich aber auch nichts festschreiben :) Familie ist Familie deswegen würde ich es so unkompliziert wie möglich halten 🤗

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Ich habe es so verstanden das deine Eltern dir die Wohnung "schwarz" vermieten und die Einkünfte nicht ans Finanzamt melden wollen🤨. Damit wäre ich sehr vorsichtig, vor allem in Gebieten wo Wohnraum knapp ist, würde es sicher auffallen wenn dann eine Wohnung scheinbar leer stehen bleibt.
Ich würde nicht erkundigen wie hoch die Miete Minimum sein müsste, auch an Familie darf man meines Wissens nach nicht extrem unter der ortsüblichen Miete liegen. Dann würde ich einen ganz normalen Mietvertrag inkl. Kaltmiete und extra den Nebenkosten schreiben, dafür gibt es ja genügend kostenlose Vordrucke.

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Ich denke es ist kein problem. Die Wohnung könnten doch auch von den Eltern selber genutzt werden. Da kommt doch keiner und sagt "die Wohnung könnte aber eigentlich vermietet werden, raus da :D" Er als Sohn nutzt sie halt und gibt 200 Euro für die Nebenkosten.

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Das möchte man meinen aber es ist tatsächlich so, dass eine Vermietung an Familienangehörige nur mit einem kleinen Rabatt gegenüber der ortsüblichen Miete stattfinden darf. Wenn man keine wirkliche Miete (200 Euro ist keine Miete, sondern kann lediglich der Beteiligung an den Nebenkosten dienen) verlangt, kann das Finanzamt fordern, dass die ortsübliche Durchschnittsmiete bei den Steuern veranschlagt wird. Ist total verrückt, aber scheint richtig zu sein. Hat glaube ich was mit Abschreibung etc zu tun (also um diese nicht zu missbrauchen).

@TE: du wohnst doch schon in dem Haus. Ich würde es unkompliziert belassen und deinen Eltern einfach 200 Euro in die Hand drücken, um dich an Wärme etc zu beteiligen.

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Ich habe mal gehört, dass man Wohnungen "nicht unter Wert" vermieten darf. Ich würde das nochmal abklären. Schließlich müssen deine Eltern darauf doch auch Steuern zahlen...

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Auf Mieteinnahmen ja. Haben sie keine, dann nicht.
Können aber auch nichts absetzen.

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Nimm einfach einen Standard-Vertrag aus dem Buchhandel (oder Netz vom Mieterbund).
Auch wenn das vielleicht unter der Familie völlig "überregelt" ist, ist man sicher, dass einfach alles geregelt ist zum Schutz von beiden Seiten.
Wenn die Hausnummer die gleiche ist, brauchst Du Dich auch nicht ummelden und keine anderen Behördengänge stehen an.
Müll bezahlt man entweder nach Personen im Melderegister oder gemieteten Tonnen (bei uns ist es ein Mischsystem aus beidem). Es wird sich also egal, wie der Mietvertrag geschrieben ist, nix ändern beim Müll.

Den Mietvertrag werden Deine Eltern brauchen, denn sie müssen die Mieteinnahmen beim Finanzamt trotzdem angeben, sich u.U. sogar weil es so wenig ist, mit denen arrangieren und nachweisen, dass es so wenig ist - die separate Wohnung ist dort ja bereits erfasst und es werden Mieteinnahmen erwartet.
-- alleine deshalb würde ich einfach ein Standardformular nehmen und alles so ausfüllen, wie wenn es ein fremder Mieter wäre.

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Hallo,

bezüglich Mietvertrag kann ich nichts sagen, da müsst ihr Euch einig sein.

Ummelden musst Du Dich jedenfalls nicht, da die Anschrift gleich bleibt.
Im Melderegister sind nur Anschriften gespeichert keine Wohneinheiten.

VG lachris