Hallo ihr lieben, leider weiß ich nicht, in welche Kategorie meine Frage gehört, ich frage auch eigentlich für eine Freundin:
Sie ist unverheiratet schwanger und ihr "Partner" ist so einer von der ganz tollen Sorte. Er schreit, beleidigt, will das Kind nicht, hat seinen Job verloren, will sich sowieso trennen, weil sie ihm ja das Leben versaut mit dem Kind (sie hat in 2 Wochen Entbindungstermin, also der Drops ist gelutscht). Sie zahlt für ihn derzeit alles und lässt sich wie Dreck behandeln, er schmeißt Zeug durch die Wohnung, es ist wie im schlimmsten Alptraum. Ich sage ihr ständig, sie soll ihn rauswerfen, so geht das alles nicht. Sie hat noch keine Vaterschaftsanerkennung, der Termin hat ewig gedauert, es ist völlig unklar (m.M.n.) ob er die überhaupt macht. Aber damit erpresst er sie quasi. Weil sie ja etwas für die Geburtsurkunde braucht. Sonst kann sie kein EG und KG beantragen und sie weiß dann nicht, wie sie Miete usw. Bezahlen soll.
Nun meine Frage, wie läuft das, wenn sich der Vater im schlimmsten Fall einfach weigert? Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie lange die Behörden bei geregelten Verhältnissen brauchen um alles zu bearbeiten, wie sehr verzögert sich das Ganze, wenn der Vater alles verweigert?
Ich möchte Sie einfach dazu bringen ihn endlich vor die Tür zu setzen und sich nicht weiter fertig machen zu lassen.
Sollte sich jemand auskennen wäre ich um Erfahrung dankbar.
Ist die Beantwortung weiterer Fragen nötig, werde ich diese versuchen zu beantworten.
Anträge ohne Vater
Bei der Anmeldung des Kindes das Feld "Vater" freilassen, das wird nach der Vaterschaftsanerkennung dann nachgetragen. So kann sie alles beantragen.
Wenn sie den Vater angibt, ohne dass vorher eine Anerkennung erfolgt hat, gibt es meines Wissens nach Probleme.
Ok, also die Geburtsurkunde wird dann erstmal ohne Vater ausgestellt und damit kann sie EG und Kindergeld beantragen? Wird die Behörde (Familienkasse) keine weiteren Dokumente einfordern, die den Vater "feststellen"?
Und wie läuft das weiter, soll sie sich schon jetzt beim Jugendamt melden und ihre Sachlage schildern??
"Ok, also die Geburtsurkunde wird dann erstmal ohne Vater ausgestellt und damit kann sie EG und Kindergeld beantragen? "
Richtig ... sie bekommt Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigungen auch ohne anerkannten Vater ... wichtig, wie schon geschrieben wurde, das Feld "Vater" bei der standesamtlichen Anmeldung freilassen, da das Standesamt nur "ehelich oder anerkannt" oder "unbekannt" kennt ... einen Namen dort einzutragen, ohne dass der Vater einen offiziellen Status hat, macht Probleme.
"Wird die Behörde (Familienkasse) keine weiteren Dokumente einfordern, die den Vater "feststellen"?"
Für Kinder- und Elterngeld ist der uneheliche Vater nicht relevant; da würde also nichts weiter angefordert. Auch dort das Feld "Vater" freilassen, wenn man die Gelder beantragt.
Anders sieht es bei Sozialleistungen aus ... das Unterhalt (Kinds- und Betreuugsunterhalt) eine vorrangige Leistung ist, möchten das JobCenter und die Unterhaltsvorschusskasse schon wissen, an wen sie sich wenden können, um das Geld einzufordern, was sie sozusagen auslegen.
Deswegen am besten beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten, die das Thema Vaterschaftsanerkennung (am Ende des Tages zu Not durch Vaterschaftsfeststellungsklage) vorantreibt und so nachweisen, dass man sich um den Unterhalt kümmert.
Ist der Vater festgestellt, kann man im nächsten Schritt den Betreuungsunterhalt durch einen Anwalt eintreiben ... es sei denn, der Anspruch ist aufs JobCenter übergegangen ... dann kümmern die sich selbst; müssen aber dann dafür natürlich den Namen des Kindsvaters kennen.
Problemen mit Sozialleistungen kann es allerdings geben, wenn die beiden noch zusammenleben und nicht offiziell getrennt sind.
Ihn vor die Türe setzen, kann schwierig sein.
Wer steht denn im Mietvertrag?
Sinnvoll ist aber
- Beratung bei profamilia, caritas und co.
Diese können diese Frage wahrscheinlich beantworten.
Zudem Tipps geben, was Anträge betrifft. Reihenfolge, Dringlichkeit, Notwendigkeit.
Wo sie notwendige Unterlagen herbekommt. Bescheinigung, dass sie das alleinige Sorgerecht hat usw.
Ansprechstellen beim Jugendamt.
Usw.
Sie steht im Mietvertrag. Er ist auch nicht mal an der Adresse gemeldet. Dank dir erstmal.
So ein Quark, nichts verzögert sich. Deine Freundin hat es leider versäumt, sich vernünftig zu informieren.
In die Geburtsurkunde wird einfach "Vater unbekannt" eingetragen, sie kann alles ganz normal und fristgerecht beantragen (KG und EG, etc.).
Dann am besten gleich ans Jugendamt wenden und dort eine Beistandschaft einrichten. Mitteilen, dass der Vater sich weigert, die Vaterschaft anzuerkennen. Das JA schreibt ihn dann an und leitet ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren in die Wege, falls er sich immer noch weigert. Notfalls läuft das Ganze übers Gericht, das wird dann sehr teuer für ihn.
Ist die Vaterschaft dann rechtskräftig festgestellt, kann die Geburtsurkunde geändert werden. Falls sie ab Geburt getrennt sein sollte, würde sie Unterhaltsvorschuss bekommen, rückwirkend ab Geburt stünde ihr vom Vater dann noch die Differenz zum Kindesunterhalt zu (falls er leistungsfähig sein sollt).
Ich würde raten zu einem Fachanwalt zu gehen. Sie möchte nämlich auch, dass der Vater für das Kind aufkommt, wenn er nirgends angegeben wird....
Das Geld sollte man sich gönnen.
Natürlich, das ist der nächste Schritt.