Bräuchte noch ein paar konkrete Tips wegen Problem mit Schwester

Ich hatte schon vor einigen Tagen mal etwas geschrieben wegen meiner Schwester, die nicht wirklich selbstständig zurechtzukommen scheint nach dem Tod unseres Vaters (Mutter ist inzwischen ziemlich dement). Sie hatte zwei Mieten für ihre Wohnung nicht bezahlt und nachdem ich die bezahlt habe (am 23. december), hatte ich sie aufgefordert nun aber ihren Antrag (Hartz4) fertigzustellen. Sie sagte mir es fehlt nur noch eine Bescheinigung. Sie hat ja seit Jahren Hartz4, sie weiss ja wie das geht, aber offensichtlich war ein extra Papier einzureichen.

Nun hab ich sie gestern noch mal angerufen und sie hatte offensichtlich nichts getan und natürlich auch die Miete für Januar nicht bezahlt. Sie scheint völlig passiv zu sein und nix zu machen. Depression, oder? Ich hab nun auch von meiner Freundin, die gegenüber wohnt, gehört, dass die Nachbarin meiner Schwester nicht nur den Krankenwagen sondern auch jemand von der Stadt (Sozialdienst oder so?) angerufen hat, und denen offensichtlich gesagt hat, meine Schwester käme offensichtlich nicht mehr allein zurecht.
Deshalb hat man ihr offensichtlich auch im Krankenhaus zugeredet, dass eine Betreuung vielleicht eine gute Idee wäre.

Meine Frage ist ... kann mir jemand näher erklären, was die nun machen, von Behördenseite oder so? Ich wohne seit 30 Jahren im Ausland und kenne mich nicht so aus, wie das in Deutschland funktioniert. Wird man gar nichts mehr machen, wenn sie nicht will? Kann ich vielleicht dort bei der Behörde anrufen und sagen, dass ich mir auch Sorgen mache?

Wird meine Schwester das Hartz4 retroaktiv bekommen, wenn sie zwar beantragt, aber noch nicht alle Papiere eingereicht hat? Sie behauptet auch, dass man im Moment alles nur online machen kann und sie hat kein Internet. Sie wohnt in Köln. Da muss man doch anrufen können oder in Härtefällen persönlich hingehen können trotz Lockdown?

Ausserdem ist meine Schwester ja Betreuer für unsere Mutter - was eine sehr schlechte Idee ist. Was macht man am besten auf der Front?

Ich finde zwar einerseits, dass es ganz gut wäre, wenn meine Schwester mal merkt, welche Konsequenzen es gibt, wenn man Dinge nicht macht, aber ich will dann doch nicht, dass sie obdachlos wird. Übrigens hatte meine Freundin auch von der Nachbarin erfahren, dass es aus der Wohnung meiner Schwester schlecht riecht. Ich überlege auch, diese Nachbarin meiner Schwester anzurufen, aber ich kann die Nummer online nicht herausbekommen. Da müsste ich höchstens meine Freundin schicken. Aber was können die Behörden eigentlich machen, was sind die Alternativen?

1

Du kannst vom Ausland aus wohl nichts anderes machen, als beim Sozialdienst des Rathauses anzurufen und dringend darum bitten, dass sie sich darum kümmern möchten.
Auch Deine Mutter braucht einen anderen Betreuer. Schildere den Fall und dass Obdachlosigkeit und Verwahrlosung drohen.
Die Behörde entscheidet dann schon, was zu tun ist, wenn es keine Angehörigen gibt.
LG Moni

6

Meine Mutter ist im Altenheim, seit 1 1/2 Jahren. Meine Schwester hat ja im Grunde hauptsächlich die Kontrolle über das Geld von unserer Mutter. Was mir an sich auch keine direkten Sorgen macht, da das sowieso für das Altenheim draufgehen wird. Ich will nur die Situation vermeiden, dass meine Schwester da Geld zurückerstatten muss, weil sie das vielleicht nicht richtig angewendet hat, und dass am Ende noch ich mit rangezogen werde (weil sie ja sowieso kein Geld hat).

2

Huhu,

in dem Fall wäre es sicher sinnvoll, wenn deine Mutter nicht deine Schwester als Betreuerin hat.
Bei deiner Schwester wird nun vermutlich geprüft, ob eine gesetzliche Betreuung für sie sinnvoll wäre.

https://www.gesetzliche-betreuung.info/koeln/

In beiden Fällen sollte man dir dort weiterhelfen können (Betreuungsstelle, Betreuungsgericht).

VG

7

Und dass sie selbst fand, sie braucht keine , das spielt wohl eine Rolle, aber man macht sich doch ein Bild davon, ob das so stimmt?

Ich bin auch unsicher, ob ich da jemand kontaktieren sollte. Erstens die Betreuungsstelle, wegen der Betreuung der Mutter und zweitens - wenn da geprüft wird, ob sie eine gesetzliche Betreuung bräuchte , dann könnte es ja sinnvoll sein, wenn ich die Behörde über einige Hintergründe informieren würde (Epilepsie z.B.). Meine Mutter hat meine Schwester wirklich drauf getrimmt, keinem zu sagen, dass sie Probleme hat. Also wird sie garantiert so tun, als sei alles in Ordnung.

11

Ja, da wird sich in der Regel ein umfassendes Bild gemacht- ich habe es schon erlebt, dass jemand eine Betreuung bekam, obwohl er das nicht so sah und auch, dass jemand keine bekam, obwohl er wollte 🙈
Eine Betreuung ist ja auch nichts Schlimmes. Leider herrscht oft immer noch das Bild von Entmündigung etc etc, aber so ist das ja nicht. Ein Betreuer muss immer im Sinne und zum Wohle des Betreuten handeln.
Wenn du also Infos hast, die den Prozess beschleunigen, dann würde ich diese mitteilen.
So wie es sich für mich liest ist deine Schwester ja überfordert und es klingt nicht so als würde sie die Betreuung eurer Mutter korrekt übernehmen können. Ob sie selbst eine Betreuung braucht oder andere Unterstützung kann ich natürlich nicht beurteilen, aber das wurde ja angeleiert.
Auch Zweifel deinerseits etc kannst du an der Betreuungsstelle anbringen - die informieren i.d.R.recht umfassend.

weitere Kommentare laden
3

Zu deiner Mutter: Hat sie einen Pflegegrad und deine Schwester hat sich als Betreuung zur Verfügung gestellt?
Wenn ja, kannst du das über die Krankenkasse regeln, die werden dich ggf an ihren medizinischen Dienst weiterleiten. Meine Oma hat Demenz, ich kenne mich da etwas aus. Falls du fragen hast, kannst du dich gerne auch privat melden.

8

Danke. Meine Mutter hat jetzt einen Pflegegrad (4). Da mussten auch erst die Nachbarn intervenieren. Aber sie ist im Altenheim.

4

Du kannst beim
Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Sofern hierfür kein Angehöriger in Betracht kommt (so ist es hier wohl), wird ein Berufsbetreuer bestellt.

Lies mal § 1896 BGB.

Der Betreuer kümmert sich dann - je nach Aufgabenkreis - auch um Anträge etc.

Liebe Grüße

9

In dem Paragraph steht aber auch drin, dass man keinen Betreuer gegen den Willen der Person bestellen darf.

Meine Freundin meinte "begleitetes Wohnen" würde noch besser passen.

12

Hat deine Schwester denn eine psychiatrische Diagnose?

weitere Kommentare laden
5

Hey!

Kann es sein, dass auch deine Schwester dement wird?

Liebe Grüße!
Schoko

10

Nein, sie war immer so. Ich weiss nur nicht, ob das eine Behinderung an sich ist, oder die Interventionen meiner Mutter, die sie klein gehalten hat.

21

Ich habe gerade gelesen.
Nehme an, der Hirnschaden kommt durch die Epilepsie, oder? Dann wird es wahrscheinlich auch auch "wirkliche körperliche" Behinderung sein und nicht bloß erlernte Unfähigkeit. Wobei die wohl noch dazu kommt.
Und wenn sie die Epilepsie nicht ordentlich behandelt, wird es nicht besser.

weitere Kommentare laden
17

Hi
Also zunächst würde ich deiner Mutter eine andere Betreuung besorgen. Der Zustand deiner Schwester ist aktuell ja leicht Besorgnis erregend wird eventuell schlimmer und wenn sie wichtige Dinge wie Papierkram, Geld etc. Zur Zeit nicht gut hinbekommt Würde ich das schnell trennen.

Zu deiner Schwester, zunächst gibt es verschiedene Betreuungen. Gesetzliche (antrag bei Gericht, die Regeln dann die Bereiche die festgelegt werden - aber Achtung, das sind keine fest ausgebildeten Leute, mit viel Pech erwischt sie jemand der nur alle 4 Wochen kurz rein schaut, sein Geld kassiert und wieder geht)
Dann gibt es betreutes wohnen sowohl in einer privaten Familie als auch in einer Einrichtung.
Und dann gibt es noch ambulant betreutes wohnen für psychisch kranke (für die beiden letztere wäre der Landschaftsverband Rheinland euer Ansprechpartner und die Krankenkasse), da wäre dann auch sowas wie Haushaltshilfe, Papierkram, sozialer Dienst etc. Dann gibt es natürlich noch den Pflegedienst. Und den sozialen Dienst der Stadt bzw des Landkreises.

Es könnte durchaus eine Depression dahinter stecken (dann unbedingt beim Facharzt abklären lassen, auch hier gibt es die Möglichkeit das ein Pflegedienst dann kommt um ihr die evtl notwendigen Medikamente zu geben - setzt aber voraus das sie dass möchte),kann aber auch sein das ihr einfach alles aktuell zu viel ist oder eben auch das ihre Funktionen neurologisch weiter eingeschränkt sind - Fortschreiten der Erkrankung. Auch die Epilepsie muss ja regelmäßig mittels EEG und Blutabnahme (Medikamente) überprüft werden beim Neurologen.

Was das Harz 4 angeht, eine Freundin von mir arbeitet im Jobcenter, wobei ich glaube harz 4 ist Sozialamt ??, Weiß ich jetzt gerade nicht. Sie kann die Unterlagen per Post (unbedingt per Einschreiben) oder/und per Email einreichen. In der Regel hat sie auf ihren alten bescheiden eine Email Adresse. Dann wird rückwirkend gezahlt aber nur bis zu dem Tag wo der Antrag gestellt wurde und auch nur wenn von ihr kein Versäumnis vorliegt! Daher auch hier lieber sonst im Notfall kurz ne E-Mail zum Sachbearbeiter das sie aktuell krank ist oder nicht in der Lage die Unterlagen sofort einzureichen und dieses zeitnah nachholt. Dann muss sie aber auch was tun. Wenn sie es 5 Monaten liegen lässt macht das Amt Natürlich nichts, bzw bearbeitet es so lange auch nicht.

18

Was ich meinte ist wohl nicht direkt betreutes Wohnen. Heisst es vielleicht begleitetes Wohnen? Meine Freundin, die gegenüber meiner Schwester wohnt hat das nämlich. Da kommt dann jemand zu ihr nach Hause und hilft ihr Dinge zu planen, zu organisieren und ähnliches. Ich hab selbst so einen Job mal gemacht, hier in Schweden. Und meine Tochter macht das auch gerade.

Das ist ja gerade das Problem, also ein Teil davon, dass meine Schwester nicht zum Neurologen geht und seit Jahren keine Medikamente nimmt für die Epilepsie. Sie glaubt, sie hat keine Anfälle mehr! Dabei hat sie es ja auch vorher nicht wirklich gemerkt wenn sie einen Anfall hatte. Sie hatte in den letzten zwei Jahren mindestens 4 grössere "Unfälle" , die nur Anfälle gewesen sein können.

Sie kann ja nichts per Email einreichen, weil sie kein Internet hat und sie sagt es hat kein Internet-Cafe auf im Moment. All diese Massnahmen gehen ja auch nur, wenn sie einigermassen damit einverstanden wäre. Aber sie wird so tun als ob alles in Ordnung ist.

19

Ah stimmt das mit dem Internet hatte ich vergessen. Dann soll sie es per Post einreichen.
Oder selbst hinbringen aber dann sich den Eingang stempeln lassen.

Das andere ist ambulant betreutes wohnen, da kommt jemand in die eigenen vier Wände, es wird ein Hilfeplan gemacht wo genau definiert wird was aktuell die Probleme sind, wo Hilfe benötigt, wie die umgesetzt werden soll und zwar so das sie es irgendwann wieder alleine kann und auch die Stundenanzahl wird festgelegt. Das ganze wird dann je nach Stadt vom Sozialamt oder vom Landkreis geprüft und genehmigt oder abgelehnt. Wenn sie dauerhaft Hilfe braucht kommt noch der Pflegedienst ambulant in Frage.

Ein gerichtlichen Betreuer kann man auch gegen den Willen bestellen, vorausgesetzt man legt dar das die Person nicht mehr selbst handlungsfähig ist bzw es wird dann geprüft

weiteren Kommentar laden