Vaterschaft vom Gericht anerkannt wie geht es weiter

Hallo,

Ich habe eine Frage, vielleicht kennt sich eine von Euch aus.

Kurze Geschichte...ich bin noch verheiratet und lebe aber in einer neuen Partnerschaft, darin ist unsere maus entstanden vom neuen Partner. Scheidung ist leider noch nicht durch. Das heißt das mein noch Ehemann auf der Geburtsurkunde steht.

Haben nun die Vaterschaft angefechtet und seid heute ist sie durch und mein neuer Partner ist nun laut Gericht offiziell der Papa. Wie geht es nun weiter wegen sorgerecht und Geburtsurkunde ändern?

Liebe Grüße 3fachmamilein

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Welches Sorgerecht? Für wen?

Ihr habt für eurer Kind eine Geburtsurkunde machen lassen, wo nicht der leibliche Vater drauf steht? Unsere Tochter hatte damals fast ein Jahr keine, nur so eine Bescheinigung für die Ämter.

Einfach zum Standesamt gehen mit dem Urteil und eine neue ausstellen lassen. Eventuell auch den Namen ändern lassen.

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Ja, zu mir wurde gesagt das wir eine machen lassen müssen, wo mein NOCH Ehemann drauf steht, der rein vom Gesetz her durch die Heirat der vater ist, aber das haben wir nun anfechten lassen und das Urteil ist nun endlich durch. Nun müssen wir eine neue Urkunde machen wo der leibliche Vater drauf steht.

Sorgerecht für die kleine. Ich möchte aus privaten Gründen erstmal das alleinige sorgerecht wo mein Partner einverstanden ist.

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Da solltest du nochmal nachfragen. Normalerweise könnt ihr alles erst machen, wenn die Scheidung rechtskräftig ist

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Also ich meine bzgl. des Sorgerechts müsst ihr zum Jugendamt.
Ich bin mit dem Vater meiner Kids nicht verheiratet und wir haben das übers Jugendamt geregelt.
Die neue Geburtsurkunde stellt das Standesamt aus.

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In den Antworten werden m. E. verschiedene Verfahren durcheinander geworfen.
Es gibt die Möglichkeit, die Vaterschaft eines ehelichen Kindes zu "klären", wenn sich Mutter, Ehemann und Vater einig sind und entsprechende schriftliche Anerkennung, bzw. Zustimmung abgeben. Dies ist aber nur möglich, wenn vor Geburt des Kindes die Scheidung eingereicht wurde. In dem Fall wird die Vaterschaftsanerkennung erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.

Aus deinem Post lese ich raus, dass ihr dieses Verfahren NICHT hattet, sondern es sich in Eurem Fall um eine ganz normale Vaterschaftsanfechtungsklage, wahrscheinlich im Namen des Kindes eingereicht, handelt.
In dem Fall stellt das Gericht die Vaterschaft fest und es ist für die Rechtswirksamkeit unerheblich, ob die Mutter noch verheiratet ist.
Wenn Dir das Gericht geschrieben hat, dass die Vaterschaft rechtskräftig festgestellt ist und nichts von einer Frist schreibt, dann ist dein Partner jetzt Vater und Du hast das alleinige Sorgerecht für das Kind.
Das Gericht informiert jetzt das Standesamt, damit der Geburtseintrag entsprechend geändert wird. Dann erhältst Du eine neue Geburtsurkunde.
Ggf. erhält auch das für Euch zuständige Jugendamt eine Nachricht vom Gericht, wenn es in dem Verfahren involviert war.
Ansonsten erhält das JA (zumindest war es vor einigen Jahren so) eine Nachricht vom Standesamt, dass ein Kind nichtehelich geboren wurde und du erhältst eine Einladung zu einem Info Gespräch. Beim JA würdest Du auch den Nachweis über die alleinige elterliche Sorge, die sog. Negativbescheinigung, bekommen.

Ich würde an Deiner Stelle mal beim Standesamt (evt noch ein paar Tage warten, es dauert ja immer etwas, bis alles beim richtigen Sachbearbeiter ist) anrufen, ob dort die Info vom Gericht schon eingegangen ist.

Wenn Du jetzt dringend einen Nachweis über die Vaterschaft brauchst, kannst Du das Schreiben des Gerichts vorlegen.
LG Tschitty

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Ja so haut es hin. Wir haben alle 3 die Vaterschaft angefechtet und gestern kam der Brief wo alles nochmal erläutert wird und das jetzt die Vaterschaft mein neuer Partner fest steht. Steht nurbein Frist drin wenn ich Widerspruch einlegen möchte ansonsten steht keiner Fristen drin und auch nicht das es erst nach der Scheidung rechtskräftig sei. Nichts von all dem steht drin.

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Ich hab es jetzt nicht verstanden.
Steht eine Frist drin, in der du Rechtsmittel einlegen kannst oder nicht?

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