Erdball Pflichtteil

Hallo.

In meinem Kopf sind derzeit viele Fragezeichen.

Meine Mutter ist gestorben. Es bestand jahrelang kein Kontakt mehr. Vermutlich ist Vermögen vorhanden, mindestens aber eine lastenfreie Immobilie. Ihr letzter Ehemann lebt noch, mein Stiefvater.

Zunächst frage ich mich, ob ich überhaupt automatisch informiert werde, was mir auf Grund natürlicher Erbfolge zustünde?

Ich gehe aber davon aus, dass ein Testament aufgesetzt wurde, in dem ich auch enterbt wurde. Wie ich die Familie kenne, auch hochoffiziell. In diesem Falle müsste ich doch informiert werden, oder? Es muss ja ein Notar involviert gewesen sein?

Falls ich nicht informiert werde, wo bekomme ich Auskunft, ohne direkt hohe Kosten zu verursachen?

Darüber hinaus frage ich mich, wie ich mich verhalten soll. Soll ich meinen Pflichtteil geltend machen? Oder kann ich abwarten, bis auch der Stiefvater verstirbt, um nicht zu seinen Lebzeiten Geld von ihm zu verlangen, was er wohlmöglich nicht hat, solange er noch die Immobilie bewohnt? Oder verfällt dann alles, was ich von meiner Mutter geerbt hätte, weil ein Stiefkind nicht in der Erbfolge ist?

Fragen und Fragen. Danke fürs Lesen.

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Ein Stiefkind ist nicht in der Erbfolge, dafür bedarf es einer Adoption.

Enterben ist nicht einfach so möglich, dir steht ein Pflichtteil zu.

Am besten gehst du zu einem Anwalt für Erbrecht, der kann alles für dich klären.

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Hallo, ich gehe fest davon aus, dass du automatisch informiert wirst.
Selbst wenn sie dich "enterbt" haben sollten, steht dir dein Pflichtteil zu. Du würdest eben nur nicht mehr bekommen.
Würde den Pflichtteil zudem jetzt geltend machen.
Liebe Grüße und auch wenn kein Kontakt mehr bestand, herzliches Beileid zum Verlust deiner Mutter.

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Notarielle Testamente werden heutzutage in amtliche Verwahrung genommen (beim Nachlassgericht wo der Notar seinen Sitz hat) und in ein zentrales Register eingetragen.
Eigenhändige Testamente können noch unterm Kopfkissen verwahrt bleiben, alles noch möglich.

Mit Erkundigungen würde ich daher beim Amtsgericht am letzten Wohnort anfangen und erfragen, wo Du wie an Informationen ran kommst.
Und eventuell einen Erbschein beantragen, da es naheliegend ist, dass Du als Kind zu den Erben gehörst. Solltest Du enterbt worden sein, wird sich das schnell zeigen.

Du könntest den Stiefvater direkt ansprechen und Aufstellung des Nachlasses verlangen.

Je nachdem wie konfrontativ Du vorgehen willst, kommen dann weitere „Eskalationsstufen“.

Wenn Du nichts bekommst, sind umliegende Banken immer gut (Sparkasse vor Ort, etc.).
Wenn man sich als leibliches Kind bei der Bank meldet und dort Konten bestehen, dann wird die Bank hellhörig werden. Vollmachten über den Tod hinaus sollte man sofort widerrufen, damit der Stiefvater nicht eigenmächtig alles abräumen kann.
Banken zahlen dann bis zur Klärung der Erbfolge erst mal nichts mehr aus, Konten werden gesperrt, Bus klar ist, wer ein Erbe ist und Erbschein vorweisen kann.

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Wenn kein Testament besteht wirst du nicht mehr oder nicht mehr von jedem Nachlassgericht informiert. Gibt einige die sich darauf berufen, dass eine Erbenermittlung von Amts wegen nicht erfolgen muss.
Wenn es ein Testament gibt, werden nach Eröffnung alle Beteiligten informiert. Das sind sowohl die im Testament bedachten Personen, als auch solche, die durch das Testament um ihren gesetzlichen Erbteil gebracht werden.

Ob du in der Erbfolge nach dem Stiefvater Anrechte hättest, hängt davon ab, ob du offiziell adoptiert wurdest und wenn ich mich nicht irre, gibt es da unterschiedliche Verfahren, welche auch Unterschiede im Erbrecht bedeuten, da müsstest du aber ggf nochmal recherchieren. Bist du nicht adoptiert, kann eine Erbfolge nach ihm nur aufgrund testamentarischer Verfügung oder einem Erbvertrag erfolgen.

Ob du bei testamentarischer "Enterbung" den Pflichtteil forderst hängt wohl ein wenig von der Ausgestaltung ab. Wurde z.B. bestimmt, dass der Ehemann Vorerbe wird, du aber Nacherbe oder Schlußerbe von beiden solange du nicht den Pflichtteil verlangst, könnte das natürlich kontraproduktiv sein. Gibt es einen solchen Passus nicht und der Ehemann wird Alleinerbe, ohne dass du später ein Erbrecht nach ihm hättest, könntest du komplett leer ausgehen, wenn du den Pflichtteil nicht einforderst.
Hierfür gibt es übrigens auch Verjährungsfristen.
Verstehst du dich mit dem Ehemann gut und möchtest deshalb die finanzielle Belastung nach dem Erstversterbenden nicht, könntet ihr einen notariellen Erbvertrag abschließen, in welchem er dich nach seinem Tod ganz oder teilweise als Erben einsetzt, allerdings könnte hier eine höhere Erbschaftsteuer anfallen, wenn ihr nicht verwandt seid.

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Ach so und über die Höhe des Erbes müssen dich die Erben auf Nachfrage informieren. Bist du nur Pflichtteilsberechtigte steht dir nur ggü. den Erben ein Auskunftsanspruch zu, nicht aber ggü. Banken etc

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Wem gehört die Immobilie?

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Mutter und Stiefvater. Ich gehe von 50/50 aus, weiß es aber nicht. Zudem ist durchaus möglich, dass es weitere Vermögenswerte durch vorangegangenen Erbfall meiner Großmutter gibt, das weiß ich aber nicht sicher.

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Hallo,

Hast du Geschwister?

Ohne Testament gibt es keine offizielle Testamentseröffnung. Und wenn deine Mutter schon zu Lebzeiten alles verteilt hat, dann ist vielleicht nicht mal was zum Vererben übrig und du kannst nichts fordern. Und

Du hast nicht danach gefragt, ich möchte es trotzdem schreiben: Wenn ihr den Kontakt vor Jahren abgebrochen habt und über einen so langen Zeitraum nicht wieder zueinander gefunden habt, dann gab es sicher einen triftigen Grund. Egal auf welcher Seite. Ich würde mir deshalb gut überlegen, ob ich es mir von der emotionalen Seite her antun würde, da jetzt aktiv zu werden. Gibt es eine neutrale Person, mit der du dich in diesem Punkt austauschen kannst?

Viele Grüße
lilavogel

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Nein, ich bin Einzelkind.

Ja, auf erneuten Kontakt bin ich nicht scharf, sollte es sich aber nicht akut geändert haben, würde auch nur ein Pflichtteil alles andere als gering ausfallen. Meine Mutter und mein Stiefvater haben es mir in der Jugend sehr, sehr schwer gemacht, sich viel Geld, was mir zugestanden hätte unrechtmäßig einverleibt. Ich würde also zunächst gerne wissen wollen, wie der Pflichtteil überhaupt aussehen würde und was es für den Stiefvater bedeuten würde, müsste er mir diesen auszahlen. Ich bin nicht aus Rache aus, aber in meiner Jugend hätten es mir die geschätzt 20.000 Euro doch leichter gemacht, die ich nicht bekam.

Deshalb fällt es schwer jetzt einfach nichts zu tun.

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Umso stolzer kannst du auf dich sein, dass du es auch ohne das Geld geschafft hast.

Für mich hätte der Pflichtteil, egal ob viel oder nicht, einen bitteren Beigeschmack. Gerade in einem familien Kontext gilt für mich: Ich möchte nichts haben, was man mir nicht geben möchte. Und wer weiß, ob das Geld deine Mutter oder deinen Stiefvaer glücklich gemacht hat oder glücklich macht.

Wie geschrieben, sei stolz auf dich. Dein Weg hat dich zu der Person, die du jetzt bist. Und wer weiß, ob dir das Geld etwas davon nimmt.

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Ich würde nicht auf den Pflichtteil bestehen.
Sonst muss dein Stiefvater aus dem Haus ausziehen. Das muss man keinem trauernden Menschen antun.

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Schreib doch nicht so einen Quatsch. Die Te weiß nihct mal, wem das Haus gehört.. Gehört es dem Stiefvater alleine, hat sie gar keinen Anspruch auf irgendwas vom Haus.
Gehört es beiden, hat sie einen Anspruch von 25 % in Geld vom Hauswert! 75 % gehören ihm. Dann kommt es noch darauf an, ob sie enterbt wurde. Dann bekommt sie nur den Pflichtteil, das wären dann 12,5 % in Geld.
Er muss ihr das dann auszahlen. Erst wenn er das nicht kann, muss es verkauft werden und er muss sie auszahlen!

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Das ist die Frage. Auf wieviel Vermögen verzichte ich, um einem Menschen, der mir übel mitgespielt hat, seine Trauer und den anschließenden Genuss meines gesetzlich vorgesehenen Anteils zu gewähren?

Ist für Aussenstehende leicht gesagt, mir würde ein nicht unerheblicher 5-stelliger Betrag mein Familieleben sinnvoll erleichtern. Da verzichtet man doch nicht leichtfertig drauf.

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Hallo,

ich würde den Pflichtteil sofort geltend machen.

Bei meinem Vater war es die selbe Konstellation wie bei dir, sein Stiefvater hat es irgendwie geschafft, das Testament meiner Oma zu entkräften und Vermögen zu übertragen an seine leibliche Tochter und mein Vater ging beim Tod des Stiefvaters leer aus.

Den Stiefvater kann man nicht beerben.

Du kannst im Grundbuch nachschauen, wem die Immobilien gehören und wenn sie auf deine Mutter laufen bzw. in den letzen 10 Jahren erst überschrieben wurden, würde ich den Anspruch geltend machen.

In dem Fall empfehle sogar ich einen Anwalt.

LG

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hallo

ich würde mich sofort beim Nachlassgericht informieren und auch den Pflichtteil in jedem fall geltend machen.

deine "familie" hat dir übel mitgespielt. alles was dir zusteht solltest du "nehmen".
was interessiert dich wie der Stiefvater das findet.

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Wo steht denn, das ihre Familie ihr übel mitgespielt hat?

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hat sie irgendwo hier geschrieben