Unterhalt nach dem Studium?

Guten Morgen

Meine Tochter ist im September mit dem Studium fertig, Masterstudiengang.( Studiumbescheinigung gin bis 09/2019). Ich bin neu verheiratet, sie hat einen anderen Vater. Er hat immer püntklich den Unterhalt gezahlt.
Wie lange muss er nach dem Studium noch zahlen und wie läuf das mit der Kv?
Im Internet steht, das sie alles en Arbeit annehmen muss, auch Stellen, die nihchs mit dem Beruf zu tn haben. Zudem muss sie sich arbeitslos melden, damit sie krankenversichert ist.
Sie hat noch einige Vorträge, die sie Ende des Jahres hält. Muss er bis Ende des Jahres Unterhalt zahlen oder nur bis Ende September?
SIe möchte nämlich die Vorträge vorbereiten und nicht arbeiten gehen.

Danke

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Hallo

Das Studium endet automatisch mit dem Bestehen der Abschlussprüfung, egal was auf der Immatrikulationsbescheinigung steht.

Unterhalt gibt es danach eigentlich nicht mehr. Deine Tochter kann und muss sich ab diesem Zeitpunkt selbst unterhalten.

Wie sie das anstellt, ist nicht das Problem der Eltern.

Etwas anderes gilt nur bei Krankheit/Behinderung.

Viele Grüße

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Mmmh. Es steht Studienende 09.2019. Dann sind doch die Prüfungen vorbei.

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Aber jetzt mal ernsthaft, müsste es dir als Mutter nicht ein Anliegen sein, dass deine Tochter mal so langsam im Leben ankommt? Ein Studium ohne jede Erwerbstätigkeit ist nun mal wirklich noch nicht DIE Leistung (es sei denn deine Tochter hätte eine gravierende Behinderung/Einschränkung, wie schwere Legasthenie, Autismus, Blindheit usw.)

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Bis zum 1. Abschluss, das war's! Danach muss sie sich selbst versorgen wie andere Erwachsene auch.

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Danke für die Antworten.
Also ist die letzte Zahlung von ihm dann am 1.09.2019.
Mhh. Wie gesagt, sie hat noch Vorträge danach an der Uni und wollte sich darauf noch in Ruhe vorbereiten und kein ALG II beantragen. Würde es vor Gericht was bringen?

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Was denn für Vorträge.
Ist sie dann schon "master of xy" oder zählen die Vorträge noch mit in den Abschluss?

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Wenn sie nicht arbeiten gehen möchte, muss sie wohl Hartz IV beantragen.

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Arbeitslos muss sie sich melden. Arbeiten muss sie dagegen nicht. Wäre aber ratsam, um amtlich ruhe zu haben. Da reicht schon ein minijob aus, was ihr 1-2 tage/Woche kostet. Sonst muss sie zum amt, bewerbungen schreiben und zu bewerbungen gehen. War selber mal arbeitslos.

Bei thema unterhalt: ihr könnt versuchen, dass der vater aus kulanz etwas weiter mit bezahlt, aber ich würde nicht darauf bestehen und vor allem nicht mit anwalt drohen.

Hartz4 bekommt sie nämlich auch nur, wenn sie nicht bei den eltern lebt. Ihr könnt ansonsten bafög beantragen (falls es das noch geben sollte).

Aber meinen erfahrungen nach: je unabhängiger vom amt, desto besser.

Ich würde an deiner stelle also mit der tochter und dem vater hinsetzen und dass ihr zu dritt zusammen redet, welche optionen ihr habt. Sie ist ja erwachsen, da findet ihr dann eine lösung. Vielleicht habt ihr ja Glück und der vater finanziert die berufliche auszeit mit. Aber arbeitslos sollte sie sich dennoch melden.

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Bafög bekommt sie nicht, da der Vater zuviel verdient, das gibt es ja auch nur während des Studiums. Sie ist ja ab Oktober fertig.
Ja, sie wird 24.

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Sobald das Studium beendet ist und der Master vorhanden ist, endet auch die Unterhaltszahlung ! Und das Sie bis zum 24. Lebensjahr sich noch hat alles bezahlen lassen... Respekt!
Sie sollte sich schonmal JETZT beim Amt melden und anfangen Bewerbungen zu schreiben und Vorstellungsgespräche wahrnehmen....
Ihre Vorträge, MUSS Sie dann halt beiläufig erledigen, ansonsten gehen Ihr wahrscheinlich wertvolle Rentenpunkte für später flöten, da Sie ja nicht mal arbeiten geht, so wie sich das hier anhört.

Viel Glück dabei.

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Nun ja. Sie muss ja während des Studiums laut Gesetz nicht arbeiten und das hat sie auch dann nicht getan. Der Vater hat auch nie nachgefragt. Nur jetzt gegen ENde kam dann halt ein Brief, das er ab Oktober keinen Unterhalt mehr zahlt. Deswegen die Frage.

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Also ich denke er hat ja nun auch lange genug ohne zu zögern für sie den Unterhalt gezahlt und jetzt muss sie selber schauen ihren Unterhalt zu verdienen. Vorträge kann man auch ausreichend neben einer Erwerbstätigkeit vorbereiten. Machen andere auch. ;-)
Mit 24 und einem Masterabschluss sollte man so weit sein sich selber zu finanzieren.

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Hallo,

was hier bisher an Antworten kam ist alles Quatsch!
Es gibt eine sogenannte Bewerbungsfrist von 3 Monaten, solange hat sie Zeit, eine Stelle zu finden und es steht ihr für diese Zeit auch weiterhin Unterhalt zu!

Sind diese 3 Monate rum, ist danach jedoch definitiv Schluss, außer sie promoviert und dann glaube ich auch nur unter bestimmten Bedingungen.
Dann muss sie arbeiten, egal was oder halt zum Amt gehen.

Einen Masterabschluss zu schaffen ist in meinen Augen übrigens schon eine Leistung, lass dich von den Kommentaren hier nicht runterziehen! Das muss wohl Neid sein, ich frage mich, wieviele Blitzbirnen hier dazu in der Lage wären 😉

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AH ok. Ich habe aber uch gelesen, das sie in den 3 Monaten Stellen annehmen MUSS, die nichts mit ihrer Ausbildung zu tun haben, Also einfach zu Hause sitzen geht wohl nicht. Zumal ihr auch dann kein Kindergeld mehr zusteht.
Denke, das wird nicht ohne Stress laufen.

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Ähm, da bekommt man dann Geld. Ich meine, 2 Ausbildungen müssen Eltern zahlen und dann ist Schluss.

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Deine Tochter sollte wissen zu welchem Zeitpunkt ihr Studium beendet ist. Bis dahin wird Unterhalt gezahlt. Danach nicht mehr.
Bei einigen Studiengängen ist das mit dem bestehen der Abschlussarbeit, bei einigen müssen noch Prüfungen geschrieben werden, bei einigen muss man die Arbeit noch verteidigen. Das heißt die Person die du fragen musst ist deine Tochter.

Aber ich verstehe das Problem mit der Arbeit auch gerade nicht. Sie hat einen Master... Warum schließt sich ihr erster Job nicht direkt an das Studium an? Sie bewirbt sich doch gerade fleißig, oder?

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Generell sollte sie sich 3 Monate vor Ende des Studiums arbeitslos melden, dann hat sie keine Nachteile. Da würde dann die Exmatrikulationsbescheinigung gelten. Diese bekommt sie, sobald die die letzte Leistung, die offiziell zum Studium gehört, erbracht hat. Das ist in den meisten Fällen die Thesis.
Da kann es durchaus sein, dass sie diese noch VOR Ende September bekommt.
Manche Studenten schreiben sich als Übergang in ein Erweiterungsfach ein. Kommt hier auf ihr Studium an. Ist dann eher so Scheinstudium, um für den Übergang keine KV zahlen zu müssen (solange sie eben unter 25 sind). Kenne das von vielen, die zwischen Abschluss und Referendariat einfach Ruhe haben wollten.

Eine Freundin von mir war nach dem Bachelor auch ne Zeit arbeitslos. Sie musste nur paar Kurse vom Amt (Bewerbungstraining) besuchen und konnte sich nebenbei Stellen suchen, die zu ihrem Studium passten.
Sie musste nicht irgendeinen Job annehmen.

Deine Tochter sollte aber jetzt mit Bewerbungen anfangen, die zu ihrem Beruf passen. Momentan könnte sie noch was bekommen.
Falls sie nichts bekommt, soll sie jobben gehen und nebenbei weiter Bewerbungen schreiben. Sehe da irgendwie nicht das Problem....
So hätte sie auch Ruhe vom Amt und ihr Lebenslauf sieht einfach schöner aus.
Alles ist besser als daheim Däumchen zu drehen und darauf hoffen, dass Papa zahlt.

Bis zum Ende des Studiums finde ich klasse, wenn die Eltern unterstützen können (aber auch nur, wenn sie in ihren Ferien dennoch gejobbt hat...habe ich früher auch...).
Alles nach dem Studium ist nicht mehr Sache der Eltern.
Einen beliebigen Job kann man übergangsweise immer annehmen! Da hört bei mir das Verstädnis auf.

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Wie viel Unterhalt bekommt deine Tochter denn ?
Und wohnt sie noch zu Hause ?

Wenn sie zu Hause wohnt, dann hat sie ja kaum fix kosten und in ihrem Alter sicher schon Ersparnisse, kommt sie damit nicht die 3 Monate über die Runden ?
Bzw wie viel Geld würde ihr fehlen wenn sie keinen Unterhalt mehr bekommt ?

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Sie bekommt 360 Euro und das Kindergeld.

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Wieviel Unterhalt zahlst du ihr eigentlich?