Einstweilige Verfügung gegen schwiegermutter

Hallo, kann ich eine einstweilige Verfügung gegen meine Schwiegermutter erwirken?

Sie darf meine Tochter nicht sehen aus verschiedenen Gründen. Sie versucht jedoch meinen Mann um den Finger zu wickeln.. gerade erst kam eine Nachricht von seiner Tante "du kannst Mama ja mal mit und mal ohne Tochter besuchen"
Ständig wird meine Schwägerin ausgefragt und um Bilder gebettelt. An sich ist meine Schwägerin eher so der Ansicht wie ich allerdings schnackt die viel wenn der Tag lang ist. Ich will nicht dass sie Bilder meiner Tochter hat noch dass sie Auskunft darüber bekommt wie sich die kleine entwickelt ect.
Davon mal abgesehen endet sowas immer wieder im Streit da mir das einfach nicht passt

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Nein.

Eine einstweilige Verfügung setzt Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund voraus.

Nach deiner Darstellung versucht sie, über Verwandte bzw. ihren Sohn, einen Kontakt zu ihrem Enkelkind herzustellen bzw. sich Informationen zu verschaffen. Sie versucht aber nicht, sich selbst dem Kind zu nähern und wenn - konkrete Anhaltspunkte für einen Unterlassungsanspruch nennst du nicht.

Außerdem fehlt es am Eilbedürfnis (=Verfügungsgrund). Bis jetzt ist rein gar nichts erkennbar, dass sie hier irgendetwas Rechtswidriges beabsichtigt, das auf eine Dringlichkeit schließen lässt.

Ich wundere mich über die Frage. Dass - wenn auch für dich unwillkommenes - Interesse am Enkel und damit verbundene Erkundigungen innerhalb der Familie sowie Versuche einer Kontaktaufnahme über den eigenen Sohn an sich nicht rechtswidrig sind, sagt einem doch schon der gesunde Menschenverstand, oder nicht?

Keine Ahnung, was bei euch los ist. Aber wenn dein Mann auch der Meinung ist, dass der Kontakt unerwünscht ist, gibt es doch gar kein Problem oder welches siehst du konkret?

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Das kommt ganz darauf an, was deine Schwiegermutter macht! Du schreibst "aus verschiedenen Gründen" dürfe sie deine Tochter nicht sehen, was für Gründe sind's denn?

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Ohne triftigen Grund wird das nicht gehen.

Ihr seid die Eltern, ihr bestimmt den Kontakt.
Auch wenn euer Verhältnis nicht gut zu sein scheint, ist es doch nicht verwerflich, dass Oma gern ein paar Bilder ihrer Enkelin hätte.

Ich lese auch nicht heraus, dass sie euch stalkt oder dergleichen.

Wenn ihr Eltern keinen Kontakt zu ihr wollt, dann ist das eben so. Aber was befürchtet du?

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Das verwerfliche ist wenn sie Bilder bekommt, würde sie die bei Facebook oder sowas posten oder rum schicken. Mein Kind hat nichts im Internet verloren und deshalb bekommt sie auch keine Bilder.

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Dagegen kannst du rechtlich vorgehen.
Ich würde sie aber trotzdem erst darüber informieren,dass das ohne eure Zustimmung nicht erlaubt ist.

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Du ziehst auf Dauer den kürzeren.
Dein Mann lässt sich nicht ewig von seiner Familie weg drängen.

Du schlägst da nen ziemlich schmalen Pfad ein ...

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Mein Mann will selber keinen Kontakt zu denen

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Tja, wenn die Schwägerin oder dein Mann mit ihrer Mutter über dein Kind reden, ist das ja nun nicht unbedingt die Schuld der Oma. Sie hatte die Informationen ja vorher nicht.

Eine einstweilige Verfügung kannst du erwirken, wenn es einen triftigen Grund gibt. Nur gegen was willst du denn im Hauptverfahren klagen?
Nur ich bezweifle ganz arg, dass du damit auch deine Schwägerin stoppen kannst oder deinen Mann. Nach wie vor ist insbesondere dein Mann berechtigt Informationen und Bilder an seine Mutter zu geben.
Ich weiß nicht, was bei euch vorgefallen ist. Wahrscheinlich muss das wirklich ein Gericht klären. Aber es ist eben nicht nur dein Kind, sondern auch das Kind deines Mannes. Auch er hat Rechte. So wie du sagst - ich will das eben nicht!, darf er auch sagen - aber ich will das!...

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Mein Mann will das selbst auch nicht. Er meidet den Kontakt aber die schreiben ihn ständig an. Blockiert er jemanden wird halt n neues Profil erstellt oder es gibt halt ne sms oder sonstiges. Sie dürfte ja in dem Fall auch nicht meine Schwägerin ausfragen

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Einfach die Telefonnummer ändern?

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Eine einstweilige Verfügung ist nichts, was man mal eben so beantragt. Da müssen schon triftige Gründe vorliegen. Da du diese nicht nennst, kann dir niemand hier beantworten, wie hoch die Chancen stehen, dass du diese bekommen könntest. Im Zweifel sowas sowieso lieber über einen Juristen klären lassen.

Sich über deine Tochter weiter erkundigen bei Dritten könnte die Schwiegermutter auch weiterhin.

Sollte sie hingegen Bilder bei Facebook hochladen (davon hast du ja geschrieben), dann könntest Du auch ohne Verfügung dagegen vorgehen. Dabei geht es dann aber wieder um etwas anderes.

So oder so: deine Ausgangsfrage kann man mit den vorhandenen Informationen nicht beantworten. Allerdings gehe ich eher von "nein" aus, weil so wie du schreibst, nähert sie sich euch ja nicht mal direkt.