Umgangsrecht

Hallo
Meine Tochter ist fast 6monate und in diesen 6 monaten hat mich meine Mutter zum Wahnsinn getrieben. Sie steht dauert ohne Vorankündigung vor der Tür und lässt sich auch nicht bitten zu gehen. Ich habe ihr schon mehrmals nett gesagt das dass zu weit geht und das sie sich vorher bitte anmelden soll. Abgesehen das meine kleine jedes mal das schreien und weinen anfängt wenn meine Mutter da ist ,hatte ich selbst eine nicht so schöne Kindheit (mit Schlägen auch bei meiner schwester und meiner Cousine als sie bei uns übernachtet hat) und möchte nicht das meine Tochter bei meiner Mutter ist. Jetzt kam sie damit das sie ein umgangsrecht hätte und wenn’s sein muss mit einem Anwalt vorgehen würde. Jetzt meine Frage kann sie da was durch setzten wenn es offensichtlich nicht gut für das Kind ist? (P.s. Bei meinem Mann schreit sie bei keinem anderen Familienmitglied , selbst bei meinem Vater nicht nur bei meiner Mutter)
Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen und die sorgen ein wenig nehmen.
Lg chiiiyaa

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Das in Klammern verstehe ich nicht.

Meine Schwiegermutter hatte mir das auch angedroht, ich hab ihr nur gesagt, dass sie es versuchen soll, aber wie sie das einem Richter erklären will, wo sie ja eigentlich nichts zu melden hat 🤷‍♀️ weiß nicht wie es rechtlich aussieht, sie hat nichts weiter gemacht.

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Sie hat zwar nichts zu melden , trotzdem hat sie umgangsrecht !

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Hat sie nicht!.....Oder wo entspricht es hier dem Kindeswohl?
Besteht keine gute Bindung hat eine oma keinerlei umgangsrecht

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Hallo,
Habe das auf die Schnelle gefunden:
ach § 1685 Abs. 1 BGB besitzen auch die Großeltern das Recht zum Umgang mit ihren Enkel­kindern. Voraussetzung dafür ist nur, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Der positive Einfluss der Großeltern auf ihr Enkelkind muss dabei fest­gestellt werden. Denn anders als beim Umgangsrecht der Eltern, wird beim Umgangs­recht der Großeltern nicht vermutet, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Es muss vielmehr fest­gestellt werden, ob die Aufrechter­haltung der Bindung zwischen Kind und Großeltern für seine Entwicklung förderlich ist.


Deine Mutter hat also theoretisch ein Umgangsrecht, aber sie müsste nachweisen, dass sie positiv für die kindliche Entwicklung ist.

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Hey
Ja auch deine Mutter hat rechtlich Umgangsrecht solange es dem Kindeswohl dient . Da es ja die Oma ist und bis jetzt nichts schlimmes vorgefallen ist (müsste auch alles nachgewiesen werden wenn was passiert wäre ) , hat sie auch umgangsrecht . Und es würde sogar vor Gericht durchgehen . Nur weil die kleine weint ist es kein Grund ! Leider ist es in Deutschland so . Sie müsste sie geschlagen haben ( und jemand hätte es dokumentiert) , oder misshandelt oder oder oder ...
viele Grüße und versucht es ohne Gericht zu klären !!! Es ist eine sehr teure , und stressige Angelegenheit . Und sie würde sowieso gewinnen , solange nichts gravierendes vorgefallen ist.

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Ich kenne mich eher mit Schweizer Recht aus, aber so lese ich §1685 nicht. "Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient."

Hätte der Gesetzgeber eine derart grosszügige Regel gewollt, wie du sie interpretierst, so hätte er sie wie §1684 formuliert, wo es um das Umgangsrecht der Eltern geht. Ich lasse mich gerne von jemandem belehren, der sich mit deutschem Familienrecht in der Praxis auskennt, ich vermute mal, dass §1685 im Wesentlichen die gleiche Rechtspraxis abbildet, die in der Schweiz herrscht, nämlich, dass Grosseltern, die regelmässig ihre Enkel gehütet haben, nicht beispielsweise im Fall einer Scheidung plötzlich aussen vor gelassen werden, weil die Person, bei dem sich die Kinder aufhalten, den Kontakt zu ihrer Schwiegerfamile abbricht, bzw. dass sie in diesem Fall nachweisen können, dass fortdauernder regelmässiger Umgang dem Kindeswohl dient.

Ich gehe auch davon aus, dass "ich bin die Oma" nicht als Argument gilt, dass regelmässiger Umgang dem Kindeswohl dient, sonst hätte man in §1684 neben Eltern auch gleich Grosseltern erfassen können.

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Ich hab geschrieben, dass ich nicht weiß wie es rechtlich aussieht. Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Oma so viel Gewicht hat (es gibt da durchaus Ausnahmen) wie ein Elternteil. Und ich bin mir ziemlich sicher, hätte die Mutter meines Mannes eine Chance gehabt zu gewinnen, dann hätte sie mich vor Gericht gezerrt. Hat sie aber nicht, daher gehe ich davon aus, dass ihr Anwalt davon abgeraten hat. Oder er tat es weil er mich lieber hat, keine Ahnung, habe ihn nie gefragt 😂

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Deine Mutter soll sich melden wenn die zu dir kommt ?? Ich verstehe nicht . Wie würdest du dich fühlen wenn dein Kind das mit dir macht ? Meine Türe ist immer offen für meine Familie und Familie meines Mannes .

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Nicht alle haben so ein super Verhältnis zur Mutter wie du. Und wenn du weiterlesen würdest, würde deine Tür sicher auch nicht immer offen stehen.

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Unabhängig davon, dass die te und ihre Mutter eine Vergangenheit haben die nicht besonders schön ist, ist es eine Unart permanent einfach so vor der Tür zu stehen. Das ist respektlos und zeigt dass die Mutter sich selbst höher stellt als die te.

Ich persönlich würde einfach für Tür nicht öffnen wenn es mir nicht passt und ich etwas Vorhabe.

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Hallo!
Ich kenne mich mit dem rechtlichen nicht aus, aber du könntest dich ja z.b. beim Jugendamt Mal schlau machen?
Es gibt ja auch Kinder, die überhaupt keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern haben. Da kann ich mir nicht vorstellen dass da einfach die Oma/der Opa kommen kann und Umgang einfordert.
Viele Grüße

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Hallo,

Warum öffnest du ihr überhaupt die Tür? In deinem Fall würde ich sie entweder ignorieren oder freundlich abweisen und Treffen nur nach Verabredung stattfinden lassen.

Jemand der mir droht Umgangsrecht einzuklagen hätte es bei mir verspielt und würde erstmal auf dem Abstellgleis landen. Man muss sich nun auch nicht alles gefallen lassen.

Die Großeltern haben zwar grundsätzlich ein Umgangsrecht, allerdings nur wenn es dem Kindeswohl dient. Wenn Großeltern also das Kind regelmäßig hüten, vom Kindergarten abholen usw -also eine feste Bindung besteht- darf man die als Eltern nicht ohne guten Grund einfach kappen.

Aber die Großeltern haben i.d.R. keinen Anspruch auf alleinigen Umgang, d.h. die Oma hat bei euch ohnehin schlechte Chancen Umgang einzuklagen, aber erst recht nicht alleine ohne dich. Du kannst dich also ganz entspannt zurücklehnen und die Gute reden lassen:-)

Liebe Grüße

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Ganz ehrlich, ich würde ihr das Umgangsrecht verweigern und ihr sagen sollte sie es einklagen, dass du dem Anwalt und dem Richter genau erzählst warum du es nicht möchtest... nämlich das du unter Schläge gelitten hast wärend der Erziehung dann wird deine Mutter sich 10 Mal überlegen es einzuklagen... so jemanden würde ich mein Kind nicht anvertrauen...hast du Mal deiner Mutter gesagt warum du es nicht möchtest???
Bitte gebe niemals dein Kind deiner Mutter sonst schlägt sie es auch noch...

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Warum öffnest Du überhaupt die Tür? Ansonsten Schloss auswechseln..

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Was ist das denn für ein Umgang zwischen Dir und Deiner Mutter? Was Du tun solltest: Ihr beim nächsten unangekündigten Besuch sagen, dass Du jetzt keine Zeit hast und sie sich zukünftig bitte ankündigen soll. Und dann auch konsequent die Tür NICHT öffnen. Und zwar ohne Diskussion. Und das jedes Mal. Bis sie vorher Bescheid gibt. Wenn es nur das ist, was Du möchtest. Denn Du solltest Dir darüber klar werden, was Dich stört: Das übergriffige und unhöfliche Verhalten Deiner Mutter oder die Tatsache, dass sie überhaupt Kontakt mit Deinem Kind hat. Erst wenn Du das geklärt hast, solltest Du Dir Deine nächsten Schritte überlegen.