Plötzlich alleinerziehend in der Elternzeit

Hallo,

Ich werde mich von meinem Freund trennen. Wir haben eine gemeinsame Tochter (1 Jahr alt), nicht verheiratet.
Er hat mich betrogen und ich habe versucht es ihm zu verzeihen. Ich scheitere.. es läuft schon seit Monaten nicht mehr rund. Und ich bin an einen Punkt gekommen, wo wir nicht mal mehr mit einander sprechen können. Kein Respekt mehr, keine Wertschätzung, kein zuhören oder verstehen wollen. Bevor ich zu Grunde gehe, möchte ich jetzt den Schritt wagen.
Meine Frage :
Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt,
Wie kann meine finanzielle Situation aussehen? Was steht mir zu? Wo muss ich hin?
Er wird in der Wohnung bleiben wollen und alleine kann ich mir diese sowieso nicht leisten (815€ Warmmiete).
Kriege noch bis November 2019 Elterngeld danach ist Schluss.
Ich habe solche Angst vor unserer finanziellen Situation, vor den Wohnungswechsel, der Zeit danach...
Vielleicht hat ja der eine oder andere einen Tipp oder erzählt von seinen ähnlichen Erfahrungen.

Danke im Voraus !

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Deine Situation tut mir sehr leid! 3 Jahre elternzeit muss man sich leisten können, auch wenn man nicht alleinerziehend ist. Kümmer dich um einen Betreuungsplatz für dein Kind und geh wieder arbeiten, um euch versorgen zu können! Alles gute

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Hallo

Wenn sie 3 Jahre eingereicht hat, kann sie nicht so einfach zurück.
Da ist dann erstmal der Kv in der Pflicht!

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Wenn er das leisten kann, ja! Ob das dann für Miete und alles andere reicht? Wenn es beim alten Arbeitgeber nicht klappt, dann eben was neues suchen!

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Also, wenn Dein Freund einigermaßen gut verdient, hast Du Anspruch auf Kindesunterhalt & Unterhalt für dich selbst, solange Du nicht arbeitest. Diesbzgl. solltest Du Dich schnellstens an einen Anwalt und / oder das Jugendamt wenden! Ansonsten noch evtl. Wohngeld & Kinderzuschlag.

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Hast du denn schon mit deinem Mann gesprochen, ob du wirklich alleinerziehend ist? Hat er sich dahingehend schon geäußert? Ansonsten würde ich erstmal das Gespräch abwarten. Dann bist du Unterhaltsberechtigt und wirst wohl ab November wieder arbeiten müssen.
Tut mir leid, mit Baby Trennung muss fürchterlich sein :-(

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Wende dich an profamilia, Caritas oder ähnliches.

Wegen Beratung.
Was musst du beachten, was solltest du beachten.
Welche Stellen sind zuständig bei euch (Kindergeld, Ummeldung, Unterhaltsberatung)

Jede Region hat andere Schwerpunkte, gute/schlechte Stellen.

Daher ist eine Beratungsstelle ein guter erster Schritt. Diese können dir dann besser sagen, wo die regional hinkannst, was sie dir raten/abraten.
Welche Stellen beim Jugendamt die richtigen sind - ohne dass sie dich wegschicken etc.

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Halllöchen, na du wirst arbeiten gehen müssen, um über die Runden zu kommen! Elternzeit muss man sich leisten können. Such schnellstens einen Krippenplatz und dann eine bezahlbare Wohnung für euch 2. Alles Gute!

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Auch wenn viele Frauen das als selbstverständlich ansehen, solltest Du als Erstes (natürlich abhängig davon, wie Ihr sorgeberechtigt seid) mal abklären, ob er Deinem Auszug mit Kind überhaupt zustimmt.

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Und wenn er nicht zustimmt. Ist sie dann seine Gefangene?
Er hat ja auch nicht nach ihrer Zustimmung gefragt, als er sie betrogen hat! Vielleicht hätte er darüber nachdenken sollen, wenn ihm die Situation jetzt nicht gefällt. Er hat es selbst verschuldet.
Ist mir neu, dass mein Mann entscheiden kann, ob ich ihn verlasse oder nicht. Wäre ja noch schöner. Freifahrtscheine für alle oder wie?
Soweit das Kindeswohls nicht gefährdet ist, bleibt es erstmal bei der Mutter. Sie hat ja auch die elternzeit beantragt, dass heißt es gab diesbezüglich eine deutliche Vereinbarung und Reglung, wer sich um das Kind kümmert.
Selbstverständlich darf sie ausziehen. Sie muss ihm nur das Recht einräumen sein Kind sehen zu dürfen, wie sie es letztendlich selber oder per Jugendamt oder Anwalt/Gericht absprechen.

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Hallo

DAs sind 2 Paar Schuhe. Es ist das gemeinsame KInd. Da kann sie nihct alleine ausziehen. Es sei denn, sie hat das alleinige Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht.

SIE darf ja ausziehen, das kann ihr niemand verbieten. Es geht um das Kind!

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Hey,

tut mir leid für dich, dass du in so einer unschönen Situation gelandet bist!

Ich gehe mal davon aus, dass er bei der hohen Warmmiete kein Geringverdiener sein wird und er somit höchst wahrscheinlich leistungsfähig sein wird, um sowohl Kindesunterhalt als auch an dich Betreuungsunterhalt zu zahlen! Dazu ist er mindestens bis zum 3. Geburtstag eures Kindes verpflichtet!

Weißt du denn, was er verdient? Kannst du Gehaltsabrechnungen kopieren? Er ist zwar zur Herausgabe und korrekten Angabe seines Verdienstes verpflichtet, aber je besser du von vornherein Bescheid weißt, umso schneller geht das über die Bühne.
Ob er sich am Ende die Wohnung noch leisten kann bezweifle ich eher...

Den Auszug kann er dir nicht verwehren, auch nicht den eures Kindes, sofern du der hauptsächlich betreuuende Elternteil warst und sein wirst.
Umgang solltest du natürlich im Interesse des Kindes gewähren, am besten wäre eine schriftliche Erklärung von euch beiden wann und wie ihr das gestaltet! Gibt es deswegen Streit, geht ihr zum Jugendamt.

Dort kannst du auch eine sogenannte Beistandschaft einrichten lassen, das heißt, im Namen des Kindes kümmert sich das Jugendamt um den Unterhalt ohne dass du einen Anwalt oder Anwältin brauchst. Aber manchmal ist ein Anwalt/eine Anwältin besser, kommt immer auf die Sachbearbeiter an.
Für deinen Unterhalt brauchst du jedoch einen Anwalt/Anwältin. Wenn du kein Einkommen hast, kannst du beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag stellen und du bekommst einen Beratungsschein, mit dem gehst du zu einer Kanzlei deiner Wahl und zahlst 10Euro oder maximal 20 Euro...

Ich empfehle dir auch eine Beratungsstelle, bei uns gibt es sehr gute von der Kirchengemeinde!

Alles Gute für euch!

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„Den Auszug kann er dir nicht verwehren, auch nicht den eures Kindes, sofern du der hauptsächlich betreuuende Elternteil warst und sein wirst“

Das ist komplett falsch! SIE darf ausziehen. ABER:

Gemeinsames Sorgerecht = gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht! Also benötigt sie sehr wohl sein Einverständnis, wenn sie das GEMEINSAME Kind mitnehmen möchte!

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Ja, schon klar... aber er hat defacto keinerlei Recht auf seiner Seite, wieso er es ihr verwehren könnte!
Wenn er ein Arsch sein will, kann er natürlich sein Geld zum Fenster raus werfen und mit Klage drohen und vor Gericht gehen.... wo am Ende herauskommen wird, dass das Kind bei der Mutter wohnt und der Vater Umgang erhält!

Wenn man die Gerichte mit so einem Unsinn belästigt, sehen Richter und Richterinnen das echt gerne und freuen sich darüber sehr *Ironie! *

Bei der von der TE geschilderten Ausgangslage wird es so gehandhabt wie ich das beschrieben habe!

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3 Jahre Unterhalt für die Mutter vom Freund gibt es nur, wenn es für das Kind nachweisbar keinen Betreuungsplatz in einer Krippe gibt.
Es gibt einen Rechtsanspruch ab dem 1. Lebensjahr und es soll Gegenden geben, wo es tatsächlich Plätze gibt..

Sollte er nachweisen können, dass (1) es einen gibt oder dass (2) sich die Mutter ab dem Zeitpunkt der Trennung nicht um Anmeldungen gekümmert hat und es ausgerechnet wegen diesem „Versäumnis“ keinen Krippenplatz gibt, dann muss er für die Mutter nicht mehr voll zahlen, denn der mütterfreundliche Gesetzgeber hat in der letzten Unterhaltsreform die „Eigenverantwortung“ eingeführt 😠.

Eine nicht verheiratete Frau kann sich nach der Politik-Denklogik schon wegen den fehlenden Trauscheins (und der damit verbundenen Pflichten) nicht voll darauf verlassen dass sie ab Geltung des Betreuungs-Rechtsanspruchs für 1-Jährige dann immer noch vom Vater des Kindes vollständig finanziert wird. 😠

Alles unschön für Mütter, aber man muss sich vergegenwärtigen welche Denkweise im Unterhaltsrecht heute leider vorherrscht.

Bei einer Trennung wirst Du nicht umhin kommen, sich damit auseinandersetzen.

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Hast du dazu mal einen Beleg, ein Urteil oder ähnliches? Ich kenne das nämlich komplett anders...

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Stimmt einfach nicht!
Man ist nicht verpflichtet sein Kind unter drei Jahren fremdbetreuen zu lassen.

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Ging mir auch so, kam auch nicht mit dem Betrug klar. Er hat aber auch nicht aufgehört, mich zu betrügen.

Allerdings war es bei uns so, dass er ausgezogen ist. Ich habe erst Hartz IV beantragen müssen, aufstockend zu meinem geringen Verdienst in der Elternzeit (aus meiner Selbstständigkeit). Nach und nach bin ich aus Hartz IV rausgefallen und hatte noch Anspruch auf Wohngeld (dazubrauchst du einen Negativbescheid von der Agentur für Arbeit).
Außerdem war der Vater mir unterhaltspflichtig, bis das jüngste Kind 3 Jahre alt war oder, in unserem Fall, in der Kita betreut wurde.
Die Kinder bekamen beide Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
Dazu noch häftig das Kindergeld.
Ebenso hast du ja noch das Elterngeld bis November, was du Teilzeit auch aufstocken kannst.

Wer steht denn in eurem Mietvertrag? Wenn einer auszieht, muss der Vermieter informiert werden.
Ich würde an deiner Stelle sofort nach einer bezahlbaren Wohung suchen. Wie wollt ihr die Betreuung regeln? Stillst du euer Kind noch? Rede mit deinem Arbeitgeber, ob du wenigstens Teilzeit wieder einsteigen kannst. Mir hat es damals geholfen, zu einer Beratungsstelle zu gehen. Caritas oder Diakonie gibt es in jeder größeren Stadt. Die können dir weiterhelfen.
Bei uns ging es ganz ohne Anwalt ab. Wir haben nie einen Unterhaltstitel gebraucht, mein Ex bezahlt zuverlässig.
Ich hoffe für dich, dass ihr eine gute Kita-Versorgung habt, ihr die Trennung ohne Streit über die Bühne bringt, die Owhnungssituation in deiner Stadt entspannter ist und dein AG eine Lösung findet, dich wieder einzustellen. Oder du im blödesten Fall eine andere Arbeit findest, das wäre ja auch eine Option.
Harte Zeit, ich weiß nicht, wie ich damals da durch gekommen bin. Zum Glück entwickelt man in Notsituationen Superkräfte und steht das durch.
Viel Kraft dir!

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Kommt darauf an, wer im Mietvertrag steht.