KVheiratetwieder

Der Vater meines Kindes heiratet wieder. Die Frau verdient sehr viel mehr als er (wirklich sehr viel)
Kann ich dadurch mehr Unterhalt bekommen? Lohnt es sich zu klagen?
Und was ist mit dem Erbe meiner Tochter, wenn er früher stirbt? (Er hat ein Haus, Sie wohnen aber nicht dort, sondern in ihrem Haus in der Schweiz) Erbt dann erst die Next und meine Tochter weniger? Kann ich das verhindern?

Diskussion stillgelegt

3

Das ich das jetzt richtig verstehe: als Geldquelle wäre die neue Frau durchaus gerne gesehen, aber Erbe teilen ist nicht aus deiner Sicht.

Finde ich sehr lustig, diese Einstellung.

Nein, du erhältst nicht mehr Unterhalt und ja, Erbansprüche hat die neue Frau auch.

Diskussion stillgelegt

7

Die Frau darf mein Kind regelmässig sehen. Da finde ich es nur gerecht, wenn der Unterhalt nach dem neuen Haushaltseinkommen berechnet wird. Erben tut sie ja offensichtlich. Sie nimmt dann also meiner Tochter 50% des Hauses weg und muss das nicht ausgleichen? Das kann doch so nicht richtig sein.

Diskussion stillgelegt

8

Sie nimmt deiner Tochter nichts weg, ihr gehört das Haus ja nicht.
Vielleicht verkauft dein Mann sein Haus und "verlebt" das Geld, kann er machen, wie er möchte.

Eine seltsame Rechtsauffassung hast du... #kratz

Diskussion stillgelegt

weitere Kommentare laden
1

Darf ich (aus unwissen, da keine Erfahrung mit dem thema) etwas fragen?

Was hat das geld seiner neuen vielverdienenden frau mit deiner tochter zu tun? Der unterhalt wird doch nach seinem gehalt berechnet oder? Das macht doch keinen unterschied ob seine neue frau, die nix biologisches mit deiner tochter zu tun hat, so viel verdient? Oder bin ich da auf dem holzweg. 🧐

Diskussion stillgelegt

6

Er hat ja jetzt viel mehr Haushaltseinkommen. Da muss meine Tochter doch auch einen Anspruch darauf haben?

Diskussion stillgelegt

22

Eben das weiß ich nicht. Darum frage ich.
Ich würde mich wenn ich darüber nachdenke auch der posterin direkt unter mir anschließen. Unterhalt wird nicht nach dem haushaltseinkommen berechnet sondern nach dem gehalt des leiblichen vaters.
Sonst hätte ich damals auch wesentlich mehr bekommen müssen, da vaters frau sehr viel geld hat.

Mit erbrecht kenn ich mich leider gar nicht aus. Da kann ich nix zu sagen.

Diskussion stillgelegt

weitere Kommentare laden
2

Hallo!
Soweit ich weiß, spielt das Einkommen der neuen Frau für den Unterhalt seines Kindes keine Rolle. Warum auch? Der Anspruch besteht gegenüber des KV und nicht gegenüber der neuen Frau. Also nein, es lohnt nicht zu klagen und ehrlich gesagt finde ich die Frage allein schon ziemlich , mmmmh, wie sage ich es jetzt am besten, nee, ich lass es.

Zum Thema Erbe: Das kann man wunderbar im BGB nachlesen unter dem Thema gesetzliche Erbfolge. Der überlebende Ehepartner bzw. die überlebende Ehepartnerin erbt die Hälfte des Vermögens. Die andere Hälfte wird unter den Kindern (leibl. und adoptierten) aufgeteilt. Sollte er also weitere Kinder bekommen, reduziert sich automatisch der Anteil deines Kindes. Der Anteil seiner Ehefrau dagegen bleibt immer bei 50%. Für den Fall, dass er das Haus auf seine Ehefrau überschreibt, könnte es sogar sein, dass dein Kind gar nix erbt. Da bin ich mit aber nicht so sicher, wie da die Rechtslage aussieht.

Ich weiß ja nicht wie euer Verhältnis ist (wahrscheinlich eher schlecht) und wie das Verhältnis zwischen Kind und Vater ist, aber vielleicht hat dein Kind ja in anderer Form etwas vom neuen Reichtum des KV, z.B. indem er größere Geschenke macht, das Kind mal mit in den Urlaub nimmt oder Schulausflüge, Hobbys oder sonstige finanziellen Zusatzkosten übernimmt. Daher wäre es in deinem Falle ratsam, es sich nicht mit dem KV zu verscherzen sondern auch im Sinne deines Kindes an einem guten Verhätnis zu arbeiten.

Gruß

Diskussion stillgelegt

4

Der Verdienst der Frau hat nichts mit deinem Unterhalt oder dem deines Kindes zu tun.
Sofern er nicht mehr verdient, gibt es auch nicht mehr Unterhalt.

Beim Erbe kommt es darauf an, was dein Ex testamentarisch verfügt. Den Pflichtteil bekommt euer Kind auf jeden Fall, alles andere liegt in seinem Ermessen.

LG

Diskussion stillgelegt

5

Wie alt ist denn deine Tochter dass du dir ums Erbe gedanken machst?
Das Erbe wird wenn unter der Ehefrau und den Kindern aufgeteilt. Das Kind ist ausschließlich nur bei den leiblichen Eltern Erbberechtigt.
Nein, da kannst du Gott sei Dank gar nichts daran ändern!

Diskussion stillgelegt

32

Wenn du also mal einen neuen Partner findest der gut verdient, darf dein Ex also eurem Kind den Unterhalt kürzen?

Diskussion stillgelegt

37

Hör auf, dein Kind zum Spielball deiner Wut auf deinen Ex zu machen . Sie kann nichts für eure Trennung.

Irgendwann hast auch du nen neuen Partner, was, wenn der Kinder hat? Zahlst du dann freiwillig?
Die Next zahlt indirekt während des Umgangs für dein Kind. Das ist mehr als sie tun muss.

Ansonsten: Erbe ohne Testament 50% ehegatte/ 50% alle leiblichen und adoptierten Kinder...
Unterhalt ist unabhängig vom neuen Ehepartner.

Diskussion stillgelegt

38

Wenn sich dein Ex angesichts seiner gut verdienenden Ehefrau entschließt, weniger zu arbeiten könnte der Unterhaltsanspruch sogar sinken. Übrigens darf er vor seinem Ableben auch jeden Cent ausgeben den er besitzt und dann gar nichts mehr vererben. Mal davon abgesehen, dass bis dahin deine Tochter hoffentlich auch längst Erwachsen ist.

Diskussion stillgelegt

45

Nein, sooo einfach ist es nicht! Der Vater hat schon die Verpflichtung, für die Unterhaltssicherung des Kindes ein angemessenes Einkommen zu erzielen - außer er ist krank o.ä. Das kann auch vom Gericht angeordnet werden.

Diskussion stillgelegt

50

Doch. Er könnte auch einfach nur nich soviel arbeiten, das er nur noch den mi Mindesunterhalt zahlt. Das reicht dann. Zu mehr ist er nicht verpflichtet.

Diskussion stillgelegt

weitere Kommentare laden
39

Dein Kind steht in keiner verwandtschaftlichen oder rechtlichen Beziehung zur neuen Partnerin deines früheren Lebensgefährten. Schon der gesunde Menschenverstand sollte einem sagen, dass ihr Geld ihr gehört und sie damit machen kann, was sie möchte.

Sei froh, wenn sie deinem Kind wohlwollend gegenübersteht und es als Kind ihres Partners herzlich aufnimmt und nicht als lästige Begleiterscheinung sieht. Das ist nicht überall so, wie du an den vielen Problemthreads im Forum siehst. "Bezahlen" muss sie dafür nicht.

An anderer Stelle schreibst du dann noch höhnisch vom "tollen Deutschland" und von Kinderfeindlichkeit. Was bitte stellst du dir vor? Dass der Staat dafür sorgt, dass jeder Mensch unabhängig von der eigenen Leistung und den ureigensten Lebensentscheidungen so viel bekommt wie der, dem er es nicht gönnt? Oder soll jede Person, die sich auf einen Partner mit Kindern einlässt, für die mit ihr nicht verwandten Kinder zahlen?

Im Falle, dass du mal einen neuen Partner haben solltest, entfällt doch auch nicht der Kindesunterhalt, nur weil du dann womöglich wegen seiner Kohle im Geld schwimmst.

Ich kann nur hoffen, dass du uns alle hier nach Strich und Faden veräppelst.

Ansonsten kann man sich bei so viel Gier, Neid und Verbitterung und fehlendem Rechtsverständnis nur Sorgen machen, dass du deine Haltung an dein Kind weitergibst.

Diskussion stillgelegt