Kindesmisshandlung

Hallo ihr lieben.
Mein Sohn ist 8 Jahre alt und erzählte mir das sein Vater ihn geschlagen hat und er auf dem Boden schläft bei den umgangswochenenden. Der kindsvater hat durch die neuen Gesetze das get. Sorgerecht bekommen, wir waren nie verheiratet und als er erfuhr das ich schwanger war ist er verschwunden auf gut deutsch. Vorher wurde ich genötigt abzutreiben trat mir die wohnungstür ein.... Als das nicht half wollte er nicht als Vater eingetragen werden (hätte ich das mal lieber nie getan)
Im Dez. 18 meldete ich die Vorfälle dem Jugendamt. Seitdem untersage ich den Umgang da mein Sohn auch von sich aus dirt nicht hin möchte. Das Jugendamt sagt er hätte ein Recht auf Umgang, aber mein Kind hat auch ein Recht nicht geschlagen zu werden und eine geeignete Schlafmöglichkeit zu erhalten. Seine verlobte hat selber noch 3 Kinder, die haben alle ein Bett auch die beiden anderen Kids des Kindesvaters auch, nur mein Sohn nicht.
Ich selber bin verheiratet und er untersagt das mein Sohn der mein Familiennamen trägt den neuen ehennamen tragen darf obwohl er es selber gerne möchte. Denn seine Schwester und der Nachwuchs der unterwegs ist haben alle den selben Namen ausser er.
Das Jugendamt tut seit 4 Monaten nichts, sagt ständig Termine ab und es kommt nichts in die gänge, weder wegen der Gewalt des Kindesvaters noch wegen dem namen. Einzige was die sagen der kindsvater hat ein recht auf Umgang, aber das er mein kind schlägt ist da total egal!???????

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Den Kindsvater anzeigen und warten bis er Umgang einklagt, dann geht es vor Gericht und dann wird man sehen, evtl. gibt es begleiteten Umgang. Solange würde ich dem Vater mitteilen (schriftlich und nachweisbar) dass Du wegen der Vorfälle keinen Umgang zulässt, um das Kind zu schützen.
Auf den Trichter, es einzuklagen würde ich ihn gar nicht bringen - kommt er ja ggfs von alleine drauf und wenn nicht ist auch gut.

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Hallo,

es erscheint in Deiner/Eurer Situation sinnvoll, Euch rechtlich beraten zu lassen (Anwalt für Familienrecht).

Und da Euer/re zuständige/r ASD-Mitarbeiter/in bisher untätig ist, solltet Ihr Euch an dessen/deren Vorgesetzte/n wenden.

Das Umgangsrecht des KV besteht zwar grundsätzlich, jedoch nicht "um jeden Preis" und nur, wenn das Wohl des Kindes dadurch nicht beeinträchtigt wird!

Ich hoffe, das hilft Euch etwas weiter?

Viele Grüße,

Kathrin

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Wahrscheinlich bekommt Dein Sohn dort auch nichts zu essen, darf sich nicht waschen, und muss seine Halbgeschwister bedienen. Und natürlich mit rußgeschwärztem Gesicht die guten Linsen ins Töpfchen sortieren.
Kann es sein, dass Dein Sohn deine nicht sehr subtile Abneigung spürt und im Sinne mütterlicher Erwünschtheit agiert?
Im Übrigen hat in erster Linie Dein Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

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Es kann natürlich so sein, dass der Sohn der TE ihre Abneigung spürt aber es kann leider auch sein, dass er wirklich kein Bett hat und geschlagen wird.

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Bis zu dem letzten Satz hatte ich echt Mitleid mit euch. Aber es sind nicht seine Geschwister! Ich hasse das einfach so sehr und es ist mal wieder typisch. Die anderen Kinder des Vaters sind alle "Kinder die anderen Frau" von der Seite der Mütter "Schwester". Und dein Mann ist auch nicht der Papa sondern das ist dein Ex der soweit auch alles Recht der Welt hat, dass sein Sohn seinen Nachnahmen trägt. Oder regst du dich auch drüber auf, dass er anders heißt als die Halb/Stiefgeschwister von der Seite des Papas aus? Nach mich hört sich das nach einer Ex an, die dem anderen Elternteil das Leben schwer machen will.

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Lies den Text der TE bitte nochmal, und dann überdenke deine Antwort vielleicht nochmal... Ich glaube nicht, das hier einfach nur Missgunst der TE vorliegt! Ich glaube du verdrehst gerade einiges.

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Meine Güte.....Du bist schlicht peinlich. Zu blöd zum Lesen und dann seinen unqualifizierten senf dazu geben.

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Wegen dem Namen würde ich mich erkundigen, ob das so ok ist.
Zur Not nehmt ihr alle deinen Namen an, dann hat keiner einen anderen.

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Warum geht man nur zum Jugendamt und dreht Däumchen, anstatt eine Anzeige bei der Polizei zu machen?!
Versteh mich nicht falsch, aber du solltest dir mal weniger Gedanken um den Namen machen, sondern um das Wohl deines Sohnes! Ich würde dahingehend alle Hebel in Bewegung setzen und nicht auf eine Antwort vom Jugendamt warten!

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Hallo.

Nur zum Jugendamt rennen ist falsch.
Du solltest dir einen guten Anwalt nehmen und den Kindesvater anzeigen.

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Anwalt nehmen
Über den Anzeige erstatten

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Spontan fällt mir eine Beschwerde wegen Untätigkeit ein.