Hochzeit

Ich und mein Partner wollen heiraten und man Brauch ja die beglaubigten Abstammungsurkunden.
Wir haben beide noch jeweils ein Exemplar. Im Internet steht aber das die wohl nicht älter als 6 Monate sein sollen .
Meine Frage ist, können die erkennen, dass die schon älter sind?

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Normalerweise sollte da das Ausstellungsdatum drauf gestempelt sein.

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So sieht das bei mir aus.
Das Datum der 22.05.1997 ist kurz nach meiner Geburt. Da wurde die Erste Urkunde ausgestellt .

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Du brauchst einen Auszug aus dem Geburtenregister, nicht deine Geburtsurkunde. Bei mir war das ein ziemlich unspektakulärer, unformatierter Ausdruck. Einfach mal das Geburtsmeldeamt kontaktieren.

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Nein.. diese alten Urkunden zählen nicht bei der Anmeldung zur Eheschließung. Hier stellt das Standesamt euch neue Urkunden aus ( wenn ihr dort die Eheschließung anmeldet, wo ihr auch wohnt) oder fordert euer Wohnortstandesamt dazu auf, das zu tun.

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sicher das du eine Abstammungsurkunde brauchst? Ich kenne es nur mit dem Auszug aus dem Geburtenregister.
ansonsten Ruf doch einfach beim Standesamt bei dem ihr de Eheschließung beantragt an. Die Standesämter legen selbst fest welche Unterlagen man braucht. daher wird durch pauschal hier keiner helfen können.

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...Die Standesämter legen selbst fest welche Unterlagen man braucht. daher wird durch pauschal hier keiner helfen können. …

Nein, das wird nicht individuell festgelegt, das ist vorgegeben und wird auch regelmäßig von übergeordneten Behörden (Standesamtsaufsicht), denen das jeweilige Standesamt unterstellt ist, geprüft. Lediglich bei komplizierten Vorgängen (meist, wenn ausländische Urkunden eine Rolle spielen)KÖNNEN die Standesämter, nach Rücksprache mit der Aufsicht, die vorzulegenden Unterlagen unterschiedlich festlegen.

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Die Abstammungsurkunde wird sie aber garantiert nicht brauchen, da es die schon seit 2009 nicht mehr gibt und seit dem 31.12.2008 nicht mehr ausgestellt wurden. Allenfalls könnte das Standesamt die Geburtsurkunde verlangen.
https://www.serviceportal-kassel.de/cms05/dienstleistungen/077448/index.html

LG

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Ja, können die, da das Datum der Ausstellung vermerkt ist. Wenn ihr keine Lust habt zum Standesamt eures geburtsortes zu fahren, denn da müsstet ihr hin, dann könnt ihr die meist auch online anfordern, kostet nur mehr.
Wir haben vor Ort je 12€ bezahlt. Online hätte es 35 € gekostet

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Hallo,

ihr braucht einen Auszug aus dem Geburtenregister eures Geburtsortes, keine Kopie der Geburtsurkunde.

Wenn ihr da nicht mehr wohnt, schaut mal auf die Homepage der Gemeinde. Meist habe die dafür Formulare online, damit man nicht extra hinfahren muss.

LG Nenea

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Beim jeweiligen Standesamt anrufen. Das Ausstellungsdatum ist auf der jeweiligen Urkunde vermerkt.

Meine war deutlich älter, und das Standesamt hat sie akzeptiert.

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Wenn ihr im Ausland geboren worden seid, dann braucht ihr tatsächlich eine beglaubigte Abschrift. Ansonsten regelt das das Amt eigentlich von alleine.

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Was ihr braucht ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Die Abstammungsurkunden wurden mit der Standesamtsreform 2009 abgeschafft, deshalb erkennt man sofort, dass diese älter als 6 Monate sind. Außerdem steht auf jeder Urkunde/Registerausdruck auch das Datum der Ausstellung drauf.

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Natürlich erkennt man das!
Und da sich an einer Geburtsurkunde immer noch etwas ändern kann, darf die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister nicht älter als 6 Monate sein.
Die 20 Euro für beide solltet ihr ja wohl noch aufbringen können.... 😉 oft kann man die über das Internet anfordern.

LG