Verhinderungspflege

Hallo, ich habe da ein paar Fragen zur Verhinderungspflege.
Ich bin 55 Jahre Alt, Verheiratet und zu 100 % Schwerbehindert Merkzeichen aG. Ich habe Pflegegrad 2, bin bei der ikk Versichert.
Ich werde von Meiner Frau Gepflegt.
Jetzt habe ich von der Verhinderungspflege gehört, und habe dazu ein paar Fragen.
2018 konnte meine Frau mich an insgesamt 51 Tagen für jeweils 4 Stunden nicht Pflegen. An diesen Tagen wurde ich von der Frau meines Neffen Gepflegt. Jetzt habe ich gehört man kann auch Rückwirkend einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen. Wie wirkt sich das Finanziell auf mich aus?
Gibt es für die Verhinderungspflege Geld, und wenn ja wie viel?
Wird während der Zeit der Verhinderungspflege mein Pflegegeld Gestrichen oder gekürzt? Wenn ja wie viel.
Welche Leistungen habe ich zu Erwarten, was habe ich zu Beachten?
Ich wäre sehr dankbar für die Beantwortung meiner Fragen.

LG

T.K

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Da lässt du dich am besten von deinem Pflegedienst beraten! Die kennen sich sehr gut aus mit dem Thema.

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Dir stehen jedes Jahr max. 42 Tage und max. 1612 Euro Verhinderungspflege zu. Dies verhält sich genauso wie die Kurzzeitpflege, es ist extra Geld und wird nicht von deinem Pflegegeld abgezogen. Es kann aber dir nicht ausbezahlt werden, sondern wird nur gezahlt, wenn es auch zur Verhinderungspflege kam.

Man kann es rückwirkend geltend machen, aber nur, wenn du Quittungen oder Belege hast, für die geleistete Pflege. Sonst sieht es leider schlecht aus. Deshalb nehmen viele lieber einen Pflegedienst zur Verhinderungspflege. Das wird immer anerkannt und du hast das Geld sonst ja eh nicht zur Verfügung.

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Ich habe doch der Frau von meinem Neffen keine Quittungen ausgestellt.

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Ja das ist leider das Problem, dann bekommt sie es nicht mehr rückwirkend. Ab diesem Jahr würde ich wirklich eine Quittung schreiben, sonst wird das nix.

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Ich ergänze noch.

Die Verhinderungspflege darf an einem Tag nicht mehr als acht Stunden sein, sonst wird Pflegegeld gekürzt.

Lasse Dir das Formular der Pflegekasse zukommen.

Weiterhin hat man Anspruch auf 125€ Entlastungspflege im Monat und Pflegehilfsmittel bis 40€ im Monat. Die Pflegehilfsmittel sind zB Handschuhe, Desinfektionsmittel usw.

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Richtig, es gibt so einen tollen Service, der bietet für diese 40 Euro immer ein Paket zum Sekbstzusammenstellen an. Hab leider vergessen wie die hießen.

Und die 125 Euro bekommt man aber auch nie ausgezahlt, die MUSS man verwenden. Sie können aber für 1 Jahr angespart werden.

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Ach und zur Ergänzung, die 125 Euro sind nur für Service und Betreuung und nicht für Pflege. Also einkaufen, putzen, Ausflüge etc.

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Also ich gehe auch zu einer Frau und das wird über die Verhinderungspflege abgerechnet.

Eine Quittung wurde mir noch nie ausgestellt.
Die Tochter der Dame füllt immer ein Formular der Krankenkasse aus, darin stehen Datum und Die Zeit in der ich da war drin und wie viel ich dafür bekommen habe.
Das muss ich dann unterschreiben und gut ist.

Soweit ich informiert bin, ist das Geld von der Verhinderungspflege zusätzlich und muss auch in der Steuererklärung nirgends angegeben werden.

Viele Grüße

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Achso, und wir haben auch erst jetzt im Januar rückwirkend für das letzte Jahr beantragt, weil die Anträge im November bei der KK verschlampt wurden.