Kindergarten im Umzugsfall

Wie sieht es aus, wenn man umzieht? Wir leben in BW und so wie ich es kenne, darf man sich nur bei den Kindergärten anmelden, wo man wohnt. Was passiert, wenn man umzieht? Man muss sich ja neu anmelden in einem anderen (mehreren anderen) Kindergarten/-gärten? So schnell bekommt man doch keinen Platz, wenn man dann bald arbeiten muss. Wir haben keine Verwandschaft, der wir unsere Tochter anvertrauen könnten, deshalb fällt auch eine Tagesmutter für uns aus (im Falle, wenn die Tagesmutter krank wird, hier hätte keine Tagesmutter in der Umgebung eine Vertretung).

Noch eine Frage: wie melde ich meine Tochter richtig an? Ich habe sie bei 3 Kindergärten angemeldet, über die Gemeinde, bei einem auch persönlich. Wenn ich bei anderen 2 anrufe, sagen sie, sie haben meine Tochter nicht auf der Warteliste. Warum? Darf man nicht sein Kind gleichzeitig bei mehreren anmelden? Entschuldigung für die blöde Frage, aber ich komme mir hier irgendwie nicht ernst genommen vor. Ich bin in diesen Sachen unerfahren, bzw. verunsichert.

Ich würde mich freuen auf eure Erfharungen, bitte!!
Danke

LG

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"...ich komme mir hier irgendwie nicht ernst genommen vor" - damit meinte ich hier, wo wir wohnen im Moment.

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Warum fragst du nicht einfach bei der Gemeinde nach? Ich wohne auch in BW, hier darf man an einem Kindergarten anmelden, in der Nachbarstadt drei Prioritäten angeben. Hier in meiner Stadt gibt es größere Kindergärten die Notfallplätze frei haben für Zugezogene.

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Das mit den Notfallplätzen ist ja ein Traum!
Sowas gabs bei uns nicht.
Alles voll und nur Absagen. Als ob niemand in der Welt je umziehen würde.
Mittlerweile haben wir glücklicherweise doch noch was bekommen.

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Diese beiden Kindergärten haben allerdings auch 150 Plätze, also sind wirklich groß. Ich glaube, das hat was mit dem gesetzlichen Anspruch zu tun wie unten schon jemand geschrieben hat. Wenn jemand klagt wirds wahrscheinlich blöd für die Stadt.

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Ich wohne auch in Bawü und wir sind umgezogen.

Wir haben uns auf der neuen Gemeinde bzgl. Kita angemeldet. Diese hat 4 Einrichtungen, wobei man seinen Wunschkindergarten angeben darf.

Es gab eine Absage, wegen Überfüllung, trotz über einem halben Jahr Voranmeldung!

Daraufhin haben wir uns bei den umliegenden Gemeinden beworben und ebenso nur Absagen bekommen, da sie nur Kinder aus der eigenen Gemeinde nimmt.

Daraufhin habe ich mich ans Jugendamt gewandt. Ich weiß nicht, was diese getan haben, aber wenige Tage später hatte ich plötzlich doch noch eine Zusage in unserer Gemeinde, obwohl sie voll waren.

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, dir einen Kindergartenplatz (ab 3 Jahre) zu stellen.

Lg und viel Erfolg!

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Vielen Dank!!!

Wie ist es, wenn man 2 Jahre Elternzeit hat? Eigentlich wollte ich nicht verlängern. Oder muss man dann, und die sind nur ab 3 Jahren verpflichtet?

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Ich weiß nicht, ob wir vom gleichen reden.

Es ist egal wie lange du Elternzeit hast.
Dein Kind hat einen Anspruch auf einen Kita-Platz, wenn es 3 Jahre alt ist. Vorher nicht.

Meine kleine Tochter war erst 2 3/4 und musste daher noch 3 Monate lang in die alte Krippe (25 Min Fahrtweg) gehen, während meine 5 Jährige Tochter bereits in die neue Einrichtung durfte.

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Anmeldemodalitäten hängen von der Gemeinde ab. Hier läuft alles zentral über die Stadtverwaltung und ein online Tool. Das musst du bei der neuen Gemeinde nachfragen. Auch ab wann du dort anmelden darfst. Hier glaube ich sobald man einen Mietvertrag oder Kaufvertrag für ein Haus hat. Und hier darf man auch nachdem Umzug in eine andere Gemeinde im Kindergarten bleiben bis zum Ende des Kindergartenjahres. Keine Ahnung wie weit ihr weg zieht. Einfach bei den zuständigen Verwaltungen anfragen. Dann hast du eine belastbare Aussage.

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Hallo,

Die Kindergärten müssen alle ein paar Plätze freihalten für zugezogene Kinder.

War bei uns gar kein Problem, hatte direkt nach Umzug den Platz ( hatte die Wahl zwischen 3 Kindergärten).

Wie es in größeren Städten ist weiß ich allerdings nicht.

LG
Sunny

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Ich kenne es durchaus so, dass man sich in mehreren Kindergärten anmelden darf, hier bei uns wird das aber immer über die Gemeinden / Städte reguliert oder zumindest mit reguliert / koordiniert.

Ich würde demnach den Bedarf kundtun und zwar in allen verfügbaren Einrichtungen.

>> aber ich komme mir hier irgendwie nicht ernst genommen vor <<
Inwiefern? Was möchtest du denn an eurem alten Wohnort klären, es geht doch um die Anmeldung am neuen Wohnort oder nicht? Wenn du dich nicht ernst genommen fühlst, dann trete selbstbewusst auf und mache - wenn nötig - etwas Druck.

Du musst im Übrigen auch mit dem alten KiGa die Kündigungsvereinbarung treffen / beachten. Meist kommt man auch schneller aus dem Vertrag, da die Plätze im Regelfall schnell nachbesetzt werden können. Wenn euer Platz aber nicht schnell nachbesetzt werden kann, hängt ihr in der Kündigungsfrist des alten KiGa fest.