Frage zum Sorgerecht

Hey ihr Lieben ich hab mal ne Frage an die mamis die das alleinige Sorgerecht haben . Ich habe diese negativ Bescheinigung beim Jugendamt beantragt und sie auch zu geschickt bekommen aber dieses Beamten deutsch verwirrt mich etwas .

Da steht

Auf ihre Anfrage Teile ich mit das beim Jugendamt am Geburtsort des Kindes kein Eintrag im sorgeregister für dieses Kind vorhanden ist. Das heißt das keine sorgeerklärung der Eltern für dieses Kind vorliegen und keine gerichtlichen Entscheidungen zum gemeinsamen Sorgerecht bekannt ist .


Heißt das jetzt auf deutsch das ich das Sorgerecht allein habe

Entschuldigt wirklich mich verwirrt das nur so

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Hallo,

Das heißt, dass dem Jugendamt nichts vorliegt, damit sich das Sorgerecht nach dem Gesetz richtet. Per Gesetz hat die Kindesmutter nach der Geburt das Sorgerecht, wenn die Eltern nicht verheiratet sind und keine Erklärung abgegeben wurde bzw kein Gericht anders entschieden hat (z.b. Bei Antrag des Vaters). Da also nichts davon vorliegt, hast du meiner Meinung nach das alleinige Sorgerecht..

Lg

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Okay super danke ja das Beamten deutsch ist manchmal schwer zu verstehen

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Vor allem bei negativbescheiden ;-) und auch nur, weil man überall und immer so formulieren muss, dass man nichts zusagt und nichts ablehnt :-)