Vormund im Testament - wer hat es geklärt?

Aus verschiedenen Gründen ist es in unserer Gedankenwelt gerade wieder präsenter uns endlich um ein Testament zu kümmern. Bei den möglichen Regelungen kam dann auch zur Sprache wer im Falle des Falles das wir beide versterben bevor unsere Kinder volljährig sind als Vormund in Frage kommt.

Bei den Großeltern sieht es schlecht aus. Meine Eltern sind psychisch krank und ich glaube nicht dass sie unseren Kindern eine Stütze wären in so einer Situation. Die Schwiegereltern leben getrennt und meiner Schwiegermutter fehlt die Kraft sich alleine um Kinder kümmern zu können. Außerdem dauert es ja noch ein paar Jahre bis die Kinder groß sind und alle Großeltern sind über 60, das heißt dann sogar um die 80.

Die Paten haben bis auf einen alle eigene Familien und wir stellen uns jetzt die Frage ob wir eher die mit Familie fragen ob sie doch noch "Zuwachs" aufnehmen könnten oder die die keine Kinder haben was ja eigentlich ihre bewusste Entscheidung gegen Kinder in Frage stellt.

Wir haben in der Verwandtschaft schon zweimal den Fall dass Verwandte die Pflege von Kindern übernehmen müssten. Einmal hat eine Cousine von mir gesagt, sie nimmt wenn dann von den 3 Geschwistern nur ihr Patenkind, die Kinder kamen dann gemeinsam in ein Kinderdorf. Im anderen Fall wäre die Patentante sogar bereit gewesen die 2 Kinder aufzunehmen als die Mutter verstarb, damit der Umgang mit dem Vater gewährleistet blieb wurden andere Verwandte der Mutter eingesetzt die aber mit der Trauer und der neuen Aufgabe total überfordert sind.

Jetzt machen wir uns so unsere Gedanken. Wie sieht es bei euch aus? Habt ihr darüber schon nachgedacht? Habt ihr mit möglichen Vormündern gesprochen? Wie spricht man sowas an?

Wer wird Vormund?

Anmelden und Abstimmen
4

Solche Vormundschaften sind immer nur Empfehlungen der Eltern.
Letztlich entscheidet das Familiengericht, wo die Kinder untergebracht werden.

6

Die Folgen jedoch gerne( sofern nichts dagegen spricht) den Wünschen der Eltern.

1

Wir haben das ganze per Notar geregelt. Auch für den Fall, dass wir beide nicht in der Lage sind das Kind zu versorgen, also zum Beispiel im Krankenhaus liegen.
Das Kind bzw. Auch weitere eventuelle Kinder würde zu unseren besten Freunden kommen. Andersrum genauso.
Sowohl sie als auch wir würden dafür sorgen, dass der Kontakt zu der Ursprungsfamilie bleibt.
Alle Kinder haben einen starken Bezug zur anderen Familie, da wir uns sehr häufig sehen. Wir uns ist das die perfekte Lösung.
Die Vollmacht das Kind im Zweifelsfall abholen zu können ( also zum Beispiel beim asd) haben wir jeweils zu Hause liegen, da sie ja wenn dann schnell gebraucht wird. Die andere Verfügung liegt beim Notar.

2

Wir haben es mündlich geregelt und ich habe es in meinem Testament nochmal aufgeschrieben. Aber zum Notar wollten wir eigentlich auch noch gehen. Im Fall dass wir beide sterben oder uns nicht kümmern können (Koma oder so) wird mein Bruder der Vormund unserer Kinder. Sie haben ein sehr gutes Verhältnis, er hat eine liebevolle Frau (aber auch ohne Frau vertrauen wir ihm da voll) und aktuell würde meine Mutter ihn noch gut unterstützen können. Aber da meine Mutter eben auch schon 60 ist und so ein Wunsch ja bis zur Volljährigkeit bleibt, haben wir uns für meinen Bruder entschieden anstatt meine Mutter. Den Schwiegereltern trauen wir es nicht zu, sie sind aber auch schon über 70 und sonst gibt es keine Geschwister mehr. Gute Freunde haben wir schon auch, aber die haben sich z.b. bewusst für ein Einzelkind entschieden. Da wären sie doch mit zwei weiteren Kindern völlig überfordert, davon hat dann auch keiner was. Dann sollen sie lieber alle meinen Bruder unterstützen, wenn sowas denn jemals passieren sollte. LG bibabuba mit Maus (4) und Mäuschen (2)

3

Wir haben uns da keine grossen Gedanken gemacht, meiner ist aber schon 14, da finde ich es nicht so schwierig wie mit jüngeren Kindern. Meine Schwiegereltern sind tot, meine Mutter zu alt und den Paten würde ich nicht mag seine Geckos anvertrauen, also bleibt wohl am ehesten das Jugendamt.

LG
Visilo

5

Hallo,
Wir haben beim Notar ein Testament hinterlegt,wo einmal unser Haus dem längstlebenden von uns gehört und das unsere beiden Kinder zu meiner Schwester kommen sollen

Sie ist nur 6,5 Jahre älter als ich und wir teilen die gleichen Werte.
Ihr Sohn ist erwachsen und sie hätten die räumlichen, finanziellen und vorallem auch die emotionalen Möglichkeiten unsere Kinder aufzunehmen.
Unsere Eltern wohnen direkt neben ihnen und sie würden den Kontakt zu den Schwiegereltern fördern.
Auch das soziale Umfeld würde gleich bleiben,da wir im selben Dorf wohnen.
Lg

7

Das ist bei uns notariell hinterlegt. Die Tante (Schwester meines Mannes) würde in dem Fall das uns beiden etwas passiert unsere drei Kinder übernehmen. Sie hat selbst 3 Kinder die aber Erwachsen sind und somit Erfahrung und viel Platz. Bei uns wäre das jetzt auch nicht mehr ganz so lange... der Älteste wird 14 und die Jüngste ist 7 Jahre alt.

8

Bei uns ist es klar. Ich bin alleinerziehend, wenn ich mal nicht mehr bin (wann auch immer) oder komatös im KH liege, geht meine Tochter zu ihrem Vater.
Er ist auch sorgeberechtigt.

9

Ich persönlich finde es wichtig für den schlimmsten Fall vorzusorgen. D.h. ich habe sowohl mein Testament, als auch eine Vorsorgevollmacht usw. notariell regeln lassen.

Da ich alleinerziehend bin, würde mein Sohn aller Wahrscheinlichkeit nach dann zu seinem Vater gehen. Da dieser aber über 100 km entfernt wohnt, würde mein Sohn dadurch aus seiner gewohnten Umgebung gerissen. Daher habe ich einen zusätzlichen Vormund benannt. Ebenso habe ich Regelungen getroffen, wann mein Sohn über sein Erbe verfügen darf und wer bis dahin die Verwaltung dessen übernimmt.

Ebenso wichtig finde ich es klare Regelungen im Rahmen einer Vorsorgevollmacht zu treffen. Ich möchte es meiner Familie nicht zumuten Entscheidungen über Leben und Tod zu treffen, ohne dass sie wissen was ich möchte.

10

Wie hast Du das Thema denn bei dem Vormund angesprochen?