Abholberechtigung Schule für das Kind

Hallo zusammen,

Wir haben gemeinsames Sorgerecht und unser Kind lebt bei mir. Gerichtlich wurde dieses Jahr der Umgang geregelt. Alle 14 Tage ist er beim KV und er darf einen Tag gemeinsam in der Woche mit seinem Kind verbringen und es mir abends wieder bringen.

Diese Woche habe ich von der Hortnerin erfahren, das er ohne mein Wissen eine Abholberechtigung für unser Kind in der schule abgegenen hat für seine Freundin.

Ist dies erlaubt, kann er dies ohne mein Einverständnis machen? Hat jemand Erfahrungen damit? Die Hortnerin weiss es nicht.

1

Er hat Umgangsrecht und er hat Sorgerecht. Welches Recht bräuchte er denn deiner Meinung nach, welches du hast und er nicht, um sowas festzulegen? Ich schätze du hast auch Abholpersonen festgelegt, oder?
Wenn dein Sohn alle 14 Tage unter der Woche beim Vater ist, wird er dann ja wahrscheinlich vom Vater in der Schule/vom Hort abgeholt. Kann ja sein, dass Papa da ab und an noch arbeitet oder gerade nicht kann. Ich finde es schon sinnvoll, dass es auch für die Umgangstage eine Ersatzabholperson gibt.

2

Für „seine“ Wochentage kann er das ohne Deine Zustimmung regeln und Freundin, Großeltern oder sonstige Vertrauenspersonen beauftragen.

Sein Sorgerecht ist genauso viel wert wie Deins.

Und Du kannst es nicht verhindern, dass Dir unliebsame Personen an „seinen Kindertagen“ mit Deinem Kind Kontakt haben und das Kind auch Sympathien für diese Personen entwickelt.
Er kann sein Kind ganz normal in sein gesellschaftliches Leben einbeziehen, mit ihm Leute besuchen, auf den Weihnachtsmarkt, zu Feierlichkeiten - so wie Du es auch kannst. Und zwar ohne spezielle Information an Dich.

3

Hallo!

Natürlich darf er seine Freundin berechtigen, ebenso wie Du deine Tante berechtigen darfst, das Kind abzuholen.

Es kann doch immer mal sein, dass er das Kind nachmittags vom Hort abholen will und den Nachmittag mit ihm verbringen, er aber gerade an dem Tag im Stau steht oder nicht pünktlich aus der Arbeit kommt. Da ist es doch nur nett, wenn seine Freundin den Kurzen vom Hort holt, damit der nicht warten muss.

Er hat ebenso viele Rechte wie Du, nur weil das Kind mehr Zeit bei Dir verbringt, ist sein Sorgerecht kein Sorgerecht zweiter Klasse.

4

Versteht mich nicht falsch, grundlegend habe ich kein Problem damit, nur das es mal wieder ohne was zu sagen einfach so getan wurde. Zumal gerichtlich auch ausgemacht war, das wenn er auf Montage ist und seinen Wochentag nicht wahrnehmen kann, mir bescheid zu geben hat und nicht einfach die obhut ihr übergibt.


Zudem habe ich noch diesen Artikel gelesen und weiß daher nicht was ich tun soll. Kv macht ja sonst weiterhin was er will.

Es hängt nämlich nicht davon ab, ob das Sorgerecht beiden Elternteilen zusteht. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge regelt das Gesetz, dass alle Entscheidungen des täglichen Lebens von dem Elternteil getroffen werden, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Lediglich grundsätzliche Entscheidungen, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind (z. B. ob eine bestimmte Operation durchgeführt werden soll oder nicht), müssen die Eltern gemeinsam treffen. Das heißt also, dass derjenige Elternteil über die Abholberechtigung des Kindes entscheidet, bei dem das Kind vorwiegend lebt. Der andere Elternteil hat dies zu akzeptieren. Dies hat das Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen in einem Beschluss vom 01. Juli 2008 – 4 UF 39/08 entschieden.

5

Es geht aber nicht um das ALLTÄGLICHE Leben, sondern es geht um die Umgangstage und da hast du nix zu melden ;).

weitere Kommentare laden
7

Hallo,
ich wollte meinen Partner auch als festen Abholer, wie zum Beispiel auch Oma und Opa, in der Kita hinterlegen. Dafür benötigte ich die Zustimmung vom Ex, da wir das gemeinsames SR haben. Er hat nicht eingewilligt, so dass ich meinem Partner, wenn ich mal nicht kann an meinen Abholtagen, eine handschriftliche Vollmacht mitgebe.


VG

9

Ich finde es supernett von der Freundin, dass Sie einspringt. Sei doch froh, dass der KV sich kümmert und die pünktliche Abholung sicherstellt. Das liest sich wirklich nach Befindlichkeit und zudem sehr kleinlich. Warum sollte er Dich bitte informieren, wenn seine Parterin das Kind abholt?
Anstatt dass du froh bist....

Man kann sich nur wundern.

15

Mal angenommen, es wäre wirklich nicht erlaubt. Würdest du sie denn ablehnen? Wer sollte denn dann bei z. B. 30 Minuten Verzögerung euer Kind abholen? Du selbst?

Ich finde auch, dass es hier gerade so wirkt, als würdest du eine Verfehlung in dem Verfahren des Vaters suchen, obwohl der in dieser Sache überhaupt nichts Schlechtes getan hat. Selbst wenn er da seine Rechte überschritten hätte (was sicher nicht der Fall ist), wäre es doch absurd, ihn dafür zu rügen. Ist doch prima, dass er sich Gedanken macht und die Freundin ist doch naheliegend als Ersatzperson zum Abholen.