22

Ich bin ebenfalls deiner Meinung! Unbedingt eine anonyme Meldung beim Jugendamt machen! Das kannst du schriftlich wie telefonisch machen, ich würde es telefonisch machen, da kannst du es besser erklären und auch auf Fragen antworten. Zudem kannst du ja sagen wer du bist, das gibt dem ganzen Nachdruck, denn dadurch wird klar, du bist zeuge! Aber sie dürfen dich nicht als Quelle nennen, wenn du das nicht möchtest.
Um der Kinder willen, warte nicht zu lange! Da muss eine familienhilfe hin!

24

Das Meiste wurde schon gesagt. Aber was ich sehr kritisch sehe, ist das "Schütteln"! Das zählt als Kindesmisshandlung!

25

Hallo,

Du hast ja bereits viele Antworten bekommen. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass die Familie durch das zuständige Jugendamt überprüft werden sollte. Dann wird gleichzeitig (bzw. im nächsten Schritt) Hilfe angeboten.

Das, was Du beschreibst, ist nach meiner Einschätzung "aus der Ferne" auf jeden Fall eine Form von Kindeswohl-Gefährdung (§ 8a SGB VIII) durch andauernde Vernachlässigung (Zahnpflege, dem Wetter nicht angepasste Kleidung, extrem ungesunde Ernährung, Dauer-TV in dem Alter, potentielles Allein lassen des Vierjährigen) und vorsätzliche Misshandlung (am Arm packen/ziehen u.ä.).

Wie Du vorgehen solltest, wurde hier ja bereits mehrfach beschrieben. Ich finde es gut und wichtig, dass Du im Interesse der beiden Kinder nicht einfach weg schaust wie der ganze große "Rest" der Familie, sondern helfen wirst #pro!

Viele Grüße,

Kathrin