Unterhalt über 18 Jahre, wer weiß Bescheid?

Die Tochter meines Mannes zieht aus, sie hat weder ne Ausbildung noch geht sie zur Schule! Sie hätte zwei Ausbildungen antreten können, jedoch war ihr beides zu anstrengend! Keine Ahnung von uns hat sie das nicht! Nun zum Thema! Ich bin im Mutterschutz mit unserem zweiten und wir haben noch einen gemeinsamen Sohn 10 Jahre!
Nun fragen wir uns wie das Unterhaltstechnisch aussieht, was auf uns zu kommt, weil ich nun zu Hause bin zwei Jahre in Elternzeit evtl. sogar drei und ich mir jetzt einfach Gedanken mache ob ich wieder früher arbeiten muss damit wir den Unterhalt aufbringen können. Wir würden ihr natürlich unter die Arme greifen aber mehr als 200€ im Monat könnten wir nicht wuppen! Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen und kann mir Infos geben!
Lieben Dank!

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Welchen Unterhalt? Das Mädchen ist volljährig, macht keine Ausbildung und besucht keine Schule. Warum geht sie nicht Vollzeit arbeiten? Wie will sie Miete, Nebenkosten usw. bezahlen?

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Ich würde den Unterhalt berechnen lassen bzw mal in einen Unterhaltsrechner im Internet eingeben damit ihr wisst in welche Richtung es geht.

Er ist euren beiden Kindern gegenüber zu Unterhalt verpflichtet außerdem spielt mit rein, dass du nicht arbeitest. Das musst du aber auch nicht, da dein Kind unter drei ist. Außerdem hat er einen gewissen Selbstbehalt.

Je nach Sachlage kann es sein, dass ihr als Mangelfall eingestuft werdet und dein Mann keinen Unterhalt mehr zahlen muss.

Das ist alles aber so kompliziert, dass ich zum Anwalt, Jugendamt oder Rechtsberatung zur Berechnung gehen würde.

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Nein, er ist nicht unterhaltspflichtig. Das Kind ist 18 und besucht keine Schule/macht keine Ausbildung.

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Soweit ich weiß, fällt die Unterhaltspflicht weg, wenn sie gar nichts tut. Er flammt erst wieder auf, wenn sie eine Ausbildung beginnt und dann werden evtl gezahltes Ausbildungsgeld und Kindergeld angerechnet. Alles andere siehe Post viertemai.

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Ich würde ihr fürs gewollte Nichtstun ganz sicher nicht unter die Arme greifen. Zur Unterhaltspflicht wurde ja schon Richtiges gesagt. Es besteht aktuell keine Unterhaltspflicht.

Wenn diese wieder auflebt, weil sie eine Ausbildung beginnt, muss dein Mann
1. erst den Unterhalt der beiden Minderjährigen sicher stellen
2. Deine Unterhaltsansprüche bedienen
3. dann unter Anrechnung der Einkünfte der Großen deren Ansprüche gemeinsam mit der Kindesmutter erfüllen, vorausgesetzt er hat nach allen anderen Unterhaltspflichten noch mehr als 1300 Euro übrig.

LG

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Also sie macht ne Maßnahme vom Arbeitsamt für Jugendliche da sie eine normale Ausbildung zu anstrengend fand! Sie hat halt zu nichts Lust Schule abgebrochen und dann haben wir ihr dieses vorbereitende Jahr organisiert weil sie einfach nur noch seit einem Jahr im Bett liegt und nichts tut!

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Dann müsste man schauen, ob die Maßnahme als zur Ausbildung zugehörig gilt. Falls das so sein sollte, dann gilt die Reihenfolge, von der ich oben schrieb.

Nehmen wir mal an, dein Mann hat bereinigt 2.500 netto und 4 Unterhaltsschuldner. Dann gehört er durch Abstufungen im Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle.
Kind 10 J 302 Euro
Baby 251 Euro
Verbleiben 1947 Euro. Davon geht dein Anspruch ab. Muss er mehr als 647 Euro an dich zahlen, bleibt nichts übrig. Hast du hohes Elterngeld, ist dein Anspruch vermutlich geringer.

Wichtig: die Tochter muss Auskunft geben über eigene Einkünfte, ggf. Ausbildungsförderung und die Einkünfte der Mutter.

LG

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