Wer kennt sich aus?

Mein Partner und ich haben einen 1,5 jährigen Sohn, leben aber noch nicht zusammen ( geplant für nächstes Jahr).
Er hat aus seiner Ehe 3 Kinder darunter 2 Unterhaltsplichtige (12,17).
Nach der Scheidung hat er die gemeinsam Schulden übernommen und war bis zum 12. Geburtstag der kleinen von Unterhalt befreit.
Nachdem er seiner Ex damals alles gelassen hat, musste er sich einen Kredit für Möbel sie nehmen und hat ein Auto geliest. 
Für meinen Sohn zahlt er 249 für die 2 anderen soll er jetzt auch noch 273 pro Kind zahlen, bei einem Verdienst von 1800 wie soll das funktionieren? 
Ihm bleibt ja nichts mehr im Monat und wie ist das wenn wir zusammen ziehen? 
Bleibt der Unterhalt trotzdem so hoch? (Meiner fällt natürlich weg)

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Hi,

Unterhalt richtet sich meines Wissens in erster Linie auf folgende Faktoren.

-Einkommen des Vaters (in dem Fall Unterhaltpflichtiger)
-Einkommen der Mutter (Unterhalterhaltende)
-Alter der Kinder
-Sowie Zusatzbelastungen wenn man aus einer weiteren Beziehung weitere Kinder hat.

Er ist solang ihr nicht zusammen lebt offiziell sogar dir Unterhalt verpflichtet, da das Kind unter 3 Jahre alt ist. Du stehst aber logischerweise in der Prio hinter den Bestandskindern die noch Unterhalt erhalten.

Leider oder manchmal zum Glück spielen weitere Ausgaben die man hat hier keine Rolle. Was auch bedeutet dass es die Gerichte nicht interessiert ob er mit dem was übrig bleibt überhaupt von leben kann!

Wir haben einen Fall bei uns im Freundeskreis. Er ist in einer neuen Beziehung (verlobt) und war bis vor einem Jahr verheiratet und ist nun geschieden. Er hat aus der vorherigen Beziehung ein Sohn der jetzt 7 Jahre alt ist. Seine Ex arbeitet Teilzeit (und ist aufgrund des Alters des Kindes auch nicht verpflichtet mehr zu leisten!). Da sie verheiratet waren ist er auch ihr mindestens bis zu seinem 12. Geburstag zum Unterhalt verpflichtet. Offiziell ist er gemeldet bei seinen Eltern wo er anteilig Miete bezahlt. Inoffiziell lebt er bei seiner neuen Partnerin ist aber dort nicht gemeldet. Beide haben bis dato keine gemeinsame Kinder. Was genau er verdient weis ich nicht. Aber ihm bleibt nur der Mindestbedarf am Ende des Monats. Womit du dir in München mit verlaub, nur den Popo abwischen kannst. Seine Ex bekommt für sich und ihn gut um die 700 Euro, wodurch sie mit ihrer Teilzeitbeschäftigung und Kindergeld knappt 2000 Euro zum leben hat. Ihm bleiben glaub diese 1100 oder 1200 Euro, was das sind an Selbstbehalt, um Miete (haha in München zahlt man das allein nur für die Miete - ist ne Lachnummer das das nicht regional angepasst ist) und Lebensversorgung zu stämmen. Da bleibt logisch nicht viel über.

Die Frage ist, wie überlebt er aktuell damit. Denn durch getrennte Wohnungen hat er ja erstmal Mehrkosten als beim gemeinsamen Leben. Selbstbehalt ist und bleibt im übrigen Selbstbehalt, drunter darf ihm nix abgezogen werden. Und das eine Kind, dem ist er vermutlich nur noch wenige Monate Unterhalt verpflichtet, sofern es nicht studiert oder noch in Ausbildung steckt. Der Selbstbehalt ist eh sehr sehr niedrig gesetzt. Von dem Wert bekommst höchsten irgendwo im Niemandsland Wohnen und Lebensmittel gestämtt von Fahrkosten um zur Arbeit zu kommen mal zu schweigen. Hier in München bekommst keine reguläre Wohnung unter 600 Euro warm, realistisch sind hier eh 700-800 Euro warm und das sind dann so Abstellräume. Außer man hat ne Bestandswohnung schon seit über 10 Jahren. Die sind günstiger.

Auf dich kann keiner zu kommen. Sprich für euch kann es eigentlich nur besser werden wenn ihr zusammen wohnt zumindest wirtschaftlich. Unter den Selbstbehalt kann er nicht rutschen und je nachdem was für Kosten ihr bei euch für Wohnraum habt. Kann man zu 2 bzw. zu 3 besser damit haushalten wenn man in EINEM Haushalt lebt als in getrennten Haushalten. Auch wenns natürlich dürftig bleibt.

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"Da sie verheiratet waren ist er auch ihr mindestens bis zu seinem 12. Geburstag zum Unterhalt verpflichtet. "

DAS ist eine Fehlinformation. Grade die betroffenen Elternteile teilen oft Informationen, die nicht ganz korrekt sind. Ab dem 3. Geburtstag besteht für die Mutter keine generelle Unterhaltspflicht. Praktisch ist es sogar sehr schwierig und unwahrscheinlich so lange (und erst recht bis zum 12. Geburtstag) Unterhalt vom Ex-Mann und Kindeserzeuger zu erhalten.

Schöne Grüße

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Das Einkommen der Mutter als Unterhaltsberechtigter spielt keine Rolle. Er muss zahlen, egal wieviel die Mutter verdient.

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Hallo!
Wie hat er es denn bisher gemacht? Er hat doch die Schulden von beiden getilgt und die Kinder haben im Gegenzug auf ihren Unterhalt verzichtet. Ich gehe davon aus dass es vom Betrag her identisch war.

So wie ich Dich verstehe sind die Schulden getilgt und der Unterhalt wird jetzt normal fällig. Also ändert sich finanziell nichts.

Den Kindern steht allen 3 der Mindestunterhalt zu, wenn ihr zusammen zieht fällt der für Euer gemeinsames Kind dann weg.

LG
Sunny

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Bei dem Einkommen kann er aber nicht den Mindestunterhalt zahlen, da er so unter den Selbstbehalt fällt.

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Die gemeinsamen Schulden sind zwar jetzt getilgt aber den Kredit für die neuen Möbel ( weil er ihr ja alles gelassen hat) plus Leasing für das Auto sind ja noch da.
Dazu kommt ja Miete, Versicherungen ect. Da bleibt ja wirklich nichts mehr zum Leben

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Ganz ehrlich? Die Höhe des Geldes, das ob und wie hängt von so vielen Faktoren ab, dass nur ein Anwalt da qualifizierte Auskunft geben kann.

Mein Mann hat immer schön gezahlt und hatte plötzlich 2000Euro Schulden beim JA, weil er angeblich zu wenig zahlen würde... Nach dem Besuch beim Anwalt konnte mein Mann die Zahlungen ganz einstellen, weil im sich ein "Profi" so richtig verrechnet hat. So gehts auch.

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Ja er war schon beim Anwalt darauf hin kam ein neues schreiben vom Amt mit den Zahlen die ich euch jetzt geschrieben habe.
So wie ich es verstehe wurde da halt nur mein Sohn mit einberechnet aber sonst nichts.
Wenn man nämlich den Unterhalt aller Kinder dort abzieht bleibt der Selbstbehalt übrig aber das kann doch so nicht sein!?

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Doch, sicher ist das richtig. Was soll denn sonst über bleiben?
Mehr als 1080 wird es nicht sein. Die Schulden sind sein Problem, die werden Gott sei dank nicht berücksichtigt.

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Hi,
ich hatte vor 2 Wochen erst Verhandlung wegen des Unterhalts für meine beiden großen.

Mein ex hat mit seiner neuen Frau auch ein Kind.
Bei ihm wurde auch alles was über dem Selbsterhalt war auf die Kinder aufgeteilt und da er für das Kind mit seiner Frau Kinderzuschlag bekommt wurde dieser sogar vom Unterhaltsbedarf des Kindes abgezogen und die 170€ auf die beiden großen aufgeteilt.
Berechnet wurde das ganze von der Richterin.
Und sonstige Schulden hin oder her, das interessiert keinen Richter oder das Jugendamt, denn Unterhalt geht vor jeglichen anderen Schulden.

Ein kleiner Tipp am Rande, er sollte die Zahlung nicht selbstständig kürzen, sollte gepfändet werden kann es durchaus sein das der Selbsterhalt trotz Arbeitsverhältnis auf 880€ herabgesetzt wird. Ist bei Pfändung von Unterhaltsschulden nicht unüblich, da ja Rückstand getilgt werden soll und laufender Unterhalt auch zur Zahlungen steht.

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Ganz vergessen Aufwendungen wegen Arbeit, also Fahrtkosten, die werden natürlich mit angerechnet.
Entweder eine Pauschale von 150€ oder, sofern die tatsächlichen Kosten höher sind, diese. Wären bei z.B. einfacher Strecke von 20km 200€

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Hallo!

Es gibt einen gesetzlich geregelten Selbstbehalt.
Alles darüber wird auf die unterhaltspflichtigen Kinder aufgeteilt, bei euch also auf 3 Kinder.

Schulden interessieren bei der Berechnung nicht. Dann würde sich ja jeder getrennte Papa noch schnell nen Lamborghini gönnen😌
Ist blöd, dass bei euch noch Kredite abgezahlt werden müssen, aber das ändert nichts an den Beträgen. Ebenso ist vor Gericht unwichtig, wo man lebt und was die Miete kostet.

Glück im Unglück ist aber, dass seine Ex keinen Unterhalt für sich einfordern kann, da die Kinder schlicht zu alt sind, um ihr keine Berufstätigkeit zumuten zu können.

Liebe Grüße vom Hummelinchen

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So ist das auch nicht richtig. Wenn jemand 500 Euro verdient bekommt das Kind nicht alles über dem Selbstbehalt!

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Meinte 5000 Euro

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