Schwanger in Elternzeit

Hallo zusammen,
ich blicke was die Gelder angeht leider gar nicht durch.
Ich Erzieherin, habe im März 18 entbunden und 1 Jahr Elterngeld beantragt. Mein Arbeitsvertrag endet im September 18. Wir möchten aber gerne im Dezember an Nummer 2 basteln. Welches Geld steht mir zu wenn ich wieder schwanger werde und wonach berechnet sich das?

Als Erzieherin war ich sofort im
Beschäftigungsverbot, muss ich schwanger also einen Job suchen? Und muss ich sogar Arbeiten verrichten deren Lohn weit unter dem liegen was ich jetzt zum Leben habe?

Vielen Dank schonmal :)

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Hey,

für die Berechnung des Elterngeldes werden immer die letzten 12 Monate herangezogen, in denen du gearbeitet hast. Deine Elternzeit wird also im Grunde "ignoriert" bei dieser Berechnung. Gut möglich, dass du also noch einige Monate im Berechnungszeitraum hast, die VOR deinem ersten Kind liegen.
Es wäre schon sehr gut, wenn du zunächst wieder einen Job hättest nach der Elternzeit die ja im März endet, denn bis dein 2. Baby da ist, hast du ja noch ein paar Monate vor dir in denen du arbeiten könntest. Solltest du nicht arbeiten, wird dein Elterngeld entsprechend gering ausfallen. Welchen Job du konkret machst spielt keine Rolle für die Berechnung sondern lediglich die Zahl auf dem Papier 😉

Liebe Grüße

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"immer die letzten 12 Monate herangezogen, in denen du gearbeitet hast. Deine Elternzeit wird also im Grunde "ignoriert" bei dieser Berechnung."

Das stimmt so leider nicht - es ist völlig egal, ob man gearbeitet hat oder nicht. Bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden nur Monate mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeldmonate (bei EG Plus auch nur die ersten 14).
Wenn man also in Elternzeit wäre und nicht arbeiten würde, werden diese Monate mit 0 Euro Einkommen gewertet.

" der Elternzeit die ja im März endet, "
Auch nicht so ganz richtig - die Elternzeit endet, sobald ihr Arbeitsvertrag endet. Kein AG - keine Elternzeit. Elterngeld bezieht sie natürlich weiter.

VG Isa

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Hi also Sinn würde es machen, erst schwanger zu werden wenn du einen neuen Job hast. Da geht es allein um die KK in der Elternzeit. Dann schwanger brauchst dir keinen Job suchen nimmt dich eh keiner. Also würdest du Arbeitslosen Geld beziehen müssen. Wie sich aber das dann auch dein Elterngeld ausrechnet kann ich dir nicht sagen. Denke aber das es um einiges weniger wird wie bei deinem jetzigen.

Und sorry für deinen Lebenslauf sieht es auch besser aus.

Überlege es dir. Viel Glück

LG Sabrina

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Hallo,
Wie schön gesagt, endet deine Elternzeit, wenn auch dein Arbeitsvertrag endet.

Du MUSST überhaupt nicht arbeiten gehen. Als mein Arbeitsvertrag auslief während des Mutterschutzes, habe ich mir auch nichts neues gesucht. Solange du Elterngeld bezieht, musst du keine KK bezahlen (falls du nicht eh Familienversichert über deinen Mann bist).
Arbeitslos melden musst du dich auch nicht. Es sei denn, du möchtest ALG beziehen insofern du einen Anspruch hast. Sinnvoll wäre es natürlich erst erneut schwanger zu werden mit einem neuen Arbeitgeber.
Alles Gute!

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Hi,

Du bekommst bis März dein Elterngeld, danach nichts mehr, außer du beantragst ALG, dafür musst du aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, heißt dich bewerben und die Betreuung von Kind 1 sollte gesichert sein.
Elternzeit hast du nur bis September, da dann dein Vertrag endet.
Wenn ihr verheiratet seid, kannat du am besten direkt zu deinem Mann in die Familienversicherung schlüpfen, damit du nicht aus Versehen ohne KV dastehst bzw. den Beitrag dann privat zahlen musst. Geht natürlich nur bei der GKV nicht bei Privatversicherten.
Geld für Kind 2 bekommst du natürlich auch Elterngeld.
Zur Berechnung des Elterngeldes werden die letzten 12 Monate vor Mutterschutz rangezogen.
Würde es also im Dezember sofort klappen, käme das Kind im Oktober, Mutterschutz würde dann ca. September beginnen. Für die Berechnung wäre also Sep.19 bis Sep.18 relevant. Da du aber von März 18 bis März 19 Elterngeld bekommst wird das ausgeklammert. Heißt: Sep. Okt. Nov. Dez.Jan.Feb. März, 7 Monate.
Für diese 7 Monate würde dann dein altes Gehalt vor dem Mutterschutz von Kind 1 rangezogen.
Du wirst also nicht ganz so viel EG bekommen wie bei Kind 1, aber mehr als den Basissatz von 300 €.

Es gibt auch Rechner im Internet, da kannst du das eingeben.
Je länger es natürlich dauert, bis du schwanger wirst, umso weniger EG bekommst du dann, außer du findest einen neuen AG und beziehst wieder Lohn.

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Die Antworten hast du ja schon bekommen. Ich würde an deiner Stelle , also auf jeden Fall einen Job suchen bevor ich schwanger werden würde, Erzieher werden ja überall gesucht.