Ich pflege meine Mutter, wie ist das mit der Verhinderungspflege?

Hallo zusammen,

meine Mutter (67 Jahre) ist nach einem Schlaganfall pflegebedürftig geworden. In der Zeit nach der Reha (letzten Herbst) habe ich mich entschieden sie zu Hause zu pflegen, da ich auch in ihrer Umgebung wohne und wir uns ohnehin fast täglich sehen.

Neben dem Pflegegeld, das meine Mutter bekommt, hat mir eine Bekannte davon erzählt, dass es für pflegende Angehörige Verhinderungspflegegeld gibt. Ich habe vor in diesem Sommer mit meiner Familie zu verreisen, das heisst, dass meine Mutter eine Ersatzkraft für diese Zeit braucht.

Hat jemand Erfahrung bei der Antragsstellung oder kann mir einige Infos darüber sagen?

LG
Elli

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Wenn du verreist ist das prinzipiell nicht über die Verhinderungspflege abzurechnen. Verhinderungspflege ist für Zeiten unter 8 Stunden. Wenn du eben tagsüber „verhindert“ bist. Für Urlaube käme eine Kurzzeitpflege in Frage. Dabei erhältst du für die Zeit „nur“ 50% des Pflegegelds.

Am besten rufst du bei der Pflegekasse an. Die können Dir das gut erklären.

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Wieso sollte sie das nicht über Verhinderungspflege abrechnen können? Mal angenommen, sie duscht die Mutter jeden Morgen, dann kann doch als Verhinderungspflege die Nachbarin XY oder auch ein ambulanter Pflegedienst zum Duschen kommen. So machen wir das seit Jahren, wenn ich ausfalle für meinen Vater, dann kommt der Pflegedienst auf Verhinderungspflege zu ihm.

Du kannst doch nicht jemanden, der etwas Hilfe braucht dazu zwingen in KZP zu gehen, damit Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann. Es gibt nämlich sogar zwei Budgets, eins für KZP und eins für Verhinderungspflege. So kann man bei Verwendung des Budgets für Verhinderungspflege die KZP ausdehnen.

An die TE, lass die von deiner Pflegekasse oder auch einem Pflegedienst beraten, die wissen genau, was man wie kombinieren kann. Sollte KZP eure Wahl sein, kann der Träger dich so beraten, dass es für euch am günstigsten wird.

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Welchen Pflegegrad hat Deine Mutter? Reicht der noch aus oder steigt der Pflegeaufwand? Dann kann neu beantragt werden. Dann suchst Du Dir einen Pflegedienst, der Dich bei Bedarf in allen Belangen unterstützen kann; nicht nur pflegerisch, sondern in ALLEN Belangen. Glaub nicht, dass Du das alles alleine schaffst. Pflege ist nicht nur Pflege Deiner Mutter sondern auch Papierkrieg ohne Ende. Der/die Beauftragte des Pflegedienstes kommt auch ins Haus, gibt Dir Tips zu Hilfsmitteln, die euch zuhause das Leben erleichtern, wie diese beantragt werden und beantwortet Dir alle Fragen, die Du hast, also auch zu evtl. Tagespflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege usw. Da brauchst Du ihn dann sowieso.LG Moni

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Hi,

ihr habt doch bestimmt Kontakt zu einem Pflegedienst. Die können euch da beraten, wie das genau läuft.

lg

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Liebe Elli,

den Antrag auf Verhinderungspflege kannst du formlos stellen und auch nachträglich. Da reicht ein Zweizeiler:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich rückwirkend vom 01.01.18 bis 31.12.18 stundenweise Verhinderungspflege für Frau/Herr. oder meine Mutterxx

Mit freundlichem Gruß

Verhinderungspflege kann man nachträglich beantragen:
https://www.pflege-durch-angehoerige.de/2016/03/03/kann-verhinderungspflege-rueckwirkend-beantragt-werden/

Deiner Mutter stehen 1.612,00 an Verhinderungspflege zu. Und wenn deine Mutter eh
nicht in Kurzzeitpflege geht, kannst du dir aus dem Topf 806,00 Euro nehmen, wenn der
Betrag der Verhinderungspflege verbraucht ist.

Ich weiß ja nicht, ob du eine Ersatzpflegeperson privat engagieren möchtest. Da musst
du ungefähr mit einen Stundenlohn von 12 bis 15 Euro rechnen. Pflegedienst ist
wesentlich teurer ca. 25 bis 30 Euro die Stunde. Von der Pflegekasse gibt es Abrechnungszettel, wo du die Tage auflisten kannst, wo Ersatzpflege stattfand.

Und für die Zukunft, kannst du im Dezember 2018 fürs nächste Jahr gleich einen Antrag
auf Verhinderungspflege stellen.

Ja, ich kann es wirklich bestätigen, neben der eigentlichen Pflege kommt noch eine Menge Papierkram dazu. Und das letzte halbe Jahr 2017 und erste Vierteljahr durfte
ich hinter meinem verauslagten Geld für die Verhinderungspflege hinterherrennen #aerger. Musste teilweise 2 Monate auf mein Geld warten. Was aber eigentlich nicht die
Regel ist bei der Pflegekasse (Auszahlung Verhinderungspflege und andere Erstattung
10 Tage bis 3 Wochen ist Regel).

LG Hinzwife

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Ich hab jahrelang meine Mutter gepflegt, bin daher noch ganz gut im Thema. Verhinderungspflege kannst du beantragen, wenn du mindestens ein halbes Jahr vorher schon deine Mutter gepflegt hast...passt also.
Da gibt es einmal die direkte Verhinderungspflege, d.h. ein Mensch aus der Umgebung (Nachbarin, Freundin etc. würde in dieser Zeit die Pflege übernehmen), dies kannst du auch mit einem Pflegedienst kombinieren. Es steht dir im Jahr ungefähr 6 Wochen Verhinderungspflege zu. Der Betrag, den du dafür ausschöpfen kannst liegt bei ungefähr 1800 €. Benötigst du im laufenden Jahr keine zusätzliche Kurzzeitpflege, kann man einen Antrag stellen, dies für die Verhinderungspflege aus diesem Topf zusätzlich einen Betrag zu nutzen, dann liegst du ca. bei 2500€. Allerdings musst du natürlich nachweisen, wer diese Beträge erhalten hat (Rechnungen, bei Privatpersonen gibt es Pauschalen) und bekommst dann den Betrag, den du genutzt hast überwiesen.
Dein Pflegegeld ist davon nicht betroffen und wird weiter gezahlt!
Die andere Geschichte ist die Kurzzeitpflege, je nach Pflegegrad stehen dir so bis zu 6 Wochen Kurzzeitpflege für deine Mutter in einer Einrichtung eurer Wahl zu. Die Kosten für Pflege werden dort in voller Höhe übernommen. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung muss man allerdings selber zahlen. Der Betrag hängt von der Einrichtung ab. In dieser Zeit wird dein Pflegegeld auf die Hälfte gekürzt.
Genauso wie bei der Verhinderungspflege kannst du, wenn du diese nicht im laufenden Jahr in Anspruch genommen hast, auch hier für die Kurzzeitpflege zusätzliche Gelder beantragen und so die Kurzzeitpflege verlängern.
Beide Dinge kann man auch auf mehrere Zeiträume im Jahr aufteilen.

Weiterhin hat deine Mutter Anspruch auf 125,-- im Monat für zusätzliche Betreuungsleistungen, das kannst du für Tagespflege nutzen (manchmal hilft einem ein Tag in der Woche, an dem man selber seine Termine erledigen kann und man den Angehörigen gut und sicher betreut weiß) oder auch für den Eigenanteil, den du für die Kurzzeitpflege leisten müsstest.
Wichtig dabei ist zu wissen, dass diese 125,- euch pro Monat zur Verfügung stehen und über einen längeren Zeitraum bei der KK für euch sozusagen auf einem Guthabenkonto hinterlegt sind. Also könntest du noch über die Beträge seit letztem Herbst verfügen.
Ich habe das alles erst nicht gewusst und war froh, dann nach und nach "schlauer" zu werden.
Wir haben über einen Zeitraum von ein paar Monaten 2mal wöchentlich die Tagespflege genutzt und über das restlich angesparte einiges des Eigentanteils der notwendig gewordenen Kurzzeitpflege finanziert.
wenn du noch fragen hast, nur zu!

Ach, beantragen! Genau, einfach bei der KK deiner Mutter anrufen, die schicken dir die Formulare gern zu, das ist das geringste Problem!
LG

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Hi,

es haben die ja schon einige bzgl Verhinderungs- und Kurzzeitpflege geantwortet.
Kostenlose Beratungsstelle sind die Pflegestützpunke, ich glaube die gibt es Deutschland weit.
Nutzt ihr schon Betreuungs- und Entlastungsleistungen, das sind auch noch mal 125€ monatlich, dafür kann ihr bspw. jemand Gesellschaft leisten oder im Haushalt und bei Einkaufen helfen.

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Hallo,

das Wesentliche wurde hier schon gesagt, aber zusätzlich zur Verhinderungs- u. Kurzzeitpflege gibt es noch die zusätzlichen Betreuungs-u. Entlastungsleistungen von 125€ pro Monat.

Damit kann man sich zur hauswirtschaftlichen Versorgung Entlastung ins Haus holen.

Lass Dich wirklich mal von einem Pflegedienst beraten.

LG
Anja

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Hallo,

es wurde FAST alles gesagt aaaaber, man kann über die Pflegekasse Renteneinzahungen bekommen, die werden von dort berechnet und werden dem Rentenkonto der Pflegenden zugeführt. Bitte auch da mal nachfragen.

LG

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Es wurde ja scon geschrieben: es gibt die Möglichkeit (ich glaube bis zu vier Wochen, da bin iach aber nicht sicher) den Familienangehörigen in ein Seniorenheim zu geben, um selber mal "Luft holen" zu können. Ich würde mal bei der Krankenkasse nachfragen.