Vaterschaftstest

Ich habe folgendes anliegen.
Ich bin seit vor der Schwangerschaft nicht mehr mit dem KV zusammen. Nun ist es so dass er an der Vaterschaft zweifelt und ein Vaterschaftstest machen möchte. Er allerdings labert jedesmal was anderes, das er den Test schon hat, dann wieder dich nicht, dann hat er ihn bestellt usw. Alles lügen die ich nicht mehr glaube. Jetzt ist es auch so er hat meinem neuen Partner gedroht und meint regelrecht er würde teilsorgerecht kriegen. Ich habe ihm gesagt da ich Unterhaltsvorschuss beantrage der Test langsam gemacht werden muss er lässt sich aber dennoch total viel Zeit weshalb ich ihm sagte dass ich damit vor Gericht gehen werde. Dazu sagte er nur ich soll es tun werde aber die gerichtskosten und Kosten für den Test ( den er ja will ! ) alleine tragen müssen. Ist das so richtig ? Ich habe zwar keine Angst denn teilsorgerecht wird er nicht bekommen darüber habe ich mich informiert, dennoch würde ich es gerne wissen wollen.

LG Franzi + Milan geb. 17.03.2018 👶

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Hallo, gehe zum Jugendamt und lass die Vaterschaft feststellen. Wenn er dem nicht nachkommt, geht es vor Gericht und dann muss er auch die Kosten tragen, falls er der Vater ist. Wovon ich mal ausgehe:)

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Wie genau ist das: "Ich bin seit vor der Schwangerschaft nicht mehr mit dem KV zusammen" biologisch möglich?

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Ich habe mich falsch formuliert tut mir leid. Ich meine bevor ich es Erfahren habe das ich schwanger bin.

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Wenn er es auf einen gerichtlichen Vaterschaftstest ankommen lässt, muss er zahlen, wenn er der Vater ist. Du kannst beim Jugendamt angeben, dass du mit einem privaten Test einverstanden bist. Dokumentiert ja auch deinen guten Willen.

Ist die Vaterschaft anerkannt/festgestellt, wird damit die
- Unterhaltspflicht für das Kind und Dich ausgelöst
- hat er Umgangsrecht
- die Möglichkeit gemeinsames Sorgerecht zu beantragen. Das wird er auch bekommen, wenn es keine Gründe gibt, die dem Kindeswohl widersprechen.

LG

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Huhu,

Privat durchgeführte Vaterschaftstests haben vor Gericht keinen Gültigkeit.
Wende dich ans Jugendamt, gib am wer der Vater ist und bespricht weiteres mit diesen.
Ein rechtskräftiger Vaterschaftstest kann über das Jugendamt in Angriff genommen werden. Weigert er sich, musst du dir einen Anwalt nehmen und dies vor Gericht erwirken.

Kommst du aus D ? Oder woher hast du die Info das er definitiv kein Sorgerecht bekäme???

In Deutschland wurden die Gesetze geändert und dadurch kommen Väter sehr viel leichter an ein gemeinsames Sorgerecht, insofern dies Nicht gegen das Kindeswohl spricht.

Also nicht mit ihm rum diskutieren.
Jugendamt, die schreiben ihn an, weigert er sich, dann Gericht.

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Kommt doch darauf an, mit welchem Ziel getestet werden soll.

Für die eigene Sicherheit des Vaters genügt der private Test. Nur wenn der Vater sich verweigert muss ein gerichtsverwertbarer Test her. Erkennt er die Vaterschaft freiwillig an, braucht man ja kein Gerichtsverfahren, das Kosten im vierstelligen Bereich verursacht.

LG

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Das stimmt. Aber bei dem was die TE schreibt, will er das ja wohl gar nicht und hält sie nur hin. Das Kind ist auf der Welt und dem Kind steht der Kontakt zum Vater zu und auch Unterhaltszahlubgen.
Und die Maschinerie wird ohnehin in Gang treten, den Ziel ist nicht Unterhaltsvorschuss, sondern das Eltern egal ob getrennt finanziell für ihr Kind gerade stehen.

Und ich schrieb ja, Gericht ist letzte Instanz!!
Erst ans Jugendamt wenden und diesen Kindergarten Heck Meck nicht weiter mit zumachen!

Aber hätte man genau gelesen, hätte man es ohne nochmalige Erklärung eigentlich schon verstanden.

Einfachste ist natürlich, Vaterschaft anerkennen.
Ob er zweifelt der Vater sein zu können oder nur versucht um Unterhaltszahlungen rum zu kommen, weiß keiner und spielt keine Rolle.

Den einfachsten Weg geht er hier ja nicht.
Also zum Wohle des Kindes ans JA wenden. Ist oft schon hilfreich das ganze Außergerichtlich zu klären. Weigert sich der potentielle Vater bei allem, bleibt nur der Weg übers Gericht.

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Hallo,
wie Du weiter vorgehen sollst wegen des Vaterschaftstest weißt Du ja nun.

Warum bist Du denn gegen einen Kontakt? Ich bin der Meinung, wenn ein Mann nicht gerade krankheits- oder personenbedingt auffällig ist, hat er als Vater auch Rechte und soll die auch wahrnehmen dürfen.

Sei mir nicht böse und vielleicht täusche ich mich, aber Du klingst sehr jung und ein wenig trotzig. Was genau erwartest Du denn von ihm? Er soll zahlen und sich ansonsten raus- und fernhalten, da Du ja einen neuen Partner hast, oder verstehe ich das falsch?

Davon ausgehend, daß er der Vater ist und nichts gegen ein Kontakt spricht, dann denk auch an das Kind und ermögliche ihm das doch.

Liebe Grüße

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Oder verstehe ich das falsch und es geht Die nur um die Anerkennung?

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Nein er soll nicht nur zahlen und dann war es das. Aber er ist in der Beziehung schon mehrfach handgreiflich geworden und in der Schwangerschaft hat er mir mehrfach gedroht und mich "erpresst" abzutreiben weil er nicht zahlen könne weshalb ich Vorschuss beantrage. Jetzt aber auch droht er meinem neuen Partner der sich außer polizeilich nicht dagegen wehren kann. Mir geht es darum dass er wegen dem Vaterschaftstest den er angeblich schon hat sich immer neue Ausreden einfallen lässt und die vom Jugendamt sagte mir, ich kann diesen Vorschuss erst beantragen wenn er selber die Vaterschaft anerkennt oder eben vor Gericht bzw Vaterschaftstest.

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