Ehemann abmelden

Hallo,

Ich brauche Hilfe zum Thema jemanden polizeilich abmelden.

Die Situation ist folgende. . Mein Ehemann ist vor 2 Monaten ausgezogen, will sich aber nicht polizeilich abmelden. Ich habe ihn mehrmals darum gebeten, außer Ausreden kommt nichts von ihm. Die Wohnung läuft auf mich. Wir haben kein Mietvertrag und er hat auch noch nie einen Cent für die Miete gegeben.

Mein Frage ist: Kann ich ein Schreiben zum Einwohnermeldeamt schicken in dem steht er lebt nicht mehr hier und ist ausgezogen? Oder muss ich das persönlich machen bzw kann ich es überhaupt machen?

Danke im voraus.

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Schicke einfach ein Schreiben zu Deinem Einwohnermeldeamt, in welchem Du mitteilst, dass dein Mitbewohner zu Datum XYZ ausgezogen ist (ggf. auch wohin er gezogen ist) und Du nicht sicher bist, ob er sich umgemeldet hat. So sparst Du Dir die Gebühr für eine Auskunft, die Du nicht brauchst. Die Behörde wird dann schon entsprechend tätig.

Ich würde auch dem Vermieter (Deinem) Bescheid geben.

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Ich würde erstmal beim Einwohnermeldeamt nachfragen, welche Möglichkeiten du hast.

Wo wohnt dein Mann denn jetzt? Wenn er eine andere Wohnung zur Miete hat, dann müsste er von seinem Vermieter eine Bescheinigung bekommen haben, mit der er sich auf dem Amt anmelden muss. Den neuen Vermieter dürfte es sicher auch interessieren, wenn jemand diese Bescheinigung nicht nutzt.

Es gibt auch eine Bescheinigung zum abmelden, die ist aber glaube ich nur dafür vorgesehenen, wenn jemand Deutschland verlässt und sich deshalb nicht wieder unter einer anderen Adresse anmeldet.

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Was für eine Bescheinigung? Zum anmelden geht man einfach zum Einwohnermeldeamt und meldet sich an. Dafür braucht man max. einen Mietvertrag. Meistens noch nicht mal das.

@TE: soweit ich weiß kann der Vermieter dem Einwohnermeldeamt eine Auszugsmitteilung senden und es darüber informieren dass die entsprechende Person nicht mehr dort wohnt. Vordrucke dafür gibt es im Netz. Ich würde den Ex aber vorwarnen: hat er sich nicht umgemeldet (also mit seinem neuen Wohnsitz angemeldet) würde er z.B. im Straffall gleich in Untersuchungshaft genommen werden, da er keinen festen Wohnsitz hat.

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"Was für eine Bescheinigung? Zum anmelden geht man einfach zum Einwohnermeldeamt und meldet sich an. Dafür braucht man max. einen Mietvertrag. Meistens noch nicht mal das. "

Unsinn. Du brauchst schon seit geraumer Zeit eine Wohnungsgeberbestätigung um dich anzumelden.

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Das Melderecht wurde in den letzten Jahren verändert. Es gibt keine Abmeldungen mehr, nur noch Anmeldungen (alles weitere läuft dann elektronisch).

Du brauchst gar nichts machen, denn das Meldeamt (bei Dir) interessiert es eh nicht. Wenn Du weißt, wo er wohnt, dann kannst Du dort eine Anfrage stellen (Begründung: Vater Deines Kindes, keine offizielle Mitteilung über Adresse), kostet ein paar Taler, und wenn er dort gemeldet ist, ist er automatisch bei Dir abgemeldet.

Wenn er dort nicht gemeldet ist, schreibst Du einen kleinen 3Zeiler, dass ihr getrennt seid und er dort wohnt und nicht mehr bei Dir, dann wird er angeschrieben.

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Das Meldeamt interessiert es sehr wohl, ob sich die Leute vernünftig anmelden 😉 ich habe auch mal dort gearbeitet.

Ich würde auch einfach das Meldeamt informieren und fertig. Die werden dann tätig...

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Genau so. Hab' auch mal im Meldeamt gearbeitet. :-) Die Userin "isjuutjetzt" arbeitet wohl noch bei einem und beschreibt es auch so.

#winke

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Als Wohnungsgeber bist du m. E. sogar verpflichtet ihn abzumelden.

Mach das mal. Spätestens im Folgemonat, wenn sein Arbeitslohn mit Steuerklasse 6 versteuert wird, kommt er in Schwung.

LG

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Hallo,
wieso sollte er mit Steuerklasse 6 versteuert werden?

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Das Einwohnermeldeamt meldet für die Elstam-Datenbank am das Finanzamt weiter: Person im Inland nicht gemeldet. Damit wird der AG automatisiert vollgesperrt und kann auf Elstam nicht mehr zugreifen. Ohne Zugriff auf Elstam oder eine gesetzlich zulässige Ersatzbescheinigung des Finanzamts muss der AG Steuerklasse 6 verwenden, weil etwas Anders nicht zulässig ist.

Wollen wir wetten, dass er sich ganz fix um die bürokratischen Aufgaben kümmert?

LG

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Du gehst ganz einfach zum Bürgeramt, bzw. Einwohnermeldeamt und füllst eine Auszugsmitteilung aus. Gibst das gleich ab, lässt dir ne Kopie aushändigen und wartest ab. Das Backoffice prüft das und meldet ihn von Amts wegen ab. Das wars.

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Hallo,

man muss sich nicht abmelden. Sobald man sich wo neu anmeldet, ist man automatisch am alten Wohnsitz abgemeldet. Das bekommst du gar nicht mit. Wir hatten einen Eigentümerwechsel im Haus. Ich habe mein Elternhaus übernommen und meine Mutter ist zu meinem Bruder gezogen. Als meine Mutter sich umgemeldet habe, habe ich das nicht mitbekommen. Sowas weiß nur die zuständige Gemeinde. Auch ein Vermieter bekommt nicht mit, wenn der ehemalige Mieter sich ummeldet. Abmelden kann man sich gar nicht, nur ummelden. Abmelden tut man sich, wenn man Deutschland verlässt und ins Ausland zieht. Wahrscheinlich hat dein Ex sich schon lange umgemeldet. Frag doch einfach am Einwohnermeldeamt nach wer alles in deiner Wohnung gemeldet ist.

LG

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Und wenn das Einwohnermeldeamt dir mitteilt, dass der Ex noch gemeldet ist, sagst du, dass er ausgezogen ist. Bzw. teilst du schriftlich mit, dass er zum Datum xyz ausgezogen ist.

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Man kann sich natürlich (und muss es auch) ohne festen Wohnsitz melden, wenn man keine Wohnung hat.

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