Chefwechsel in der Elternzeit

Hallo liebe Mitleser,

Ab dem 1.1.18 ändert sich einiges in meiner Firma. Wir werden zusammen geschlossen und ich bekomme einen neuen Arbeitgeber. Mein jetztiger Chef wird dann mein Kollege.

Meine Frage ist: Muss mich der neue AG 1. grundsätzlich auch wieder einstellen und b. Auch für die 25 Stunden die ich vorher hatte?

Kennt sich da jemand mit aus?

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Hast Du eine Änderungskündigung bekommen?

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Nein.

Alles nur mündlich mit dem bisherigen Chef besprochen.
Angeblich soll ich vom neuen Chef übernommen werden. Aber da er so wie es aussieht 4 weitere Mitarbeiter mit bringt, ist für mich überhaupt kein Platz mehr.

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Du genießt nur Kündigungsschutz in der Elternzeit, danach wird alles normal sein.

Sprich, wenn es ein Kleinunternehmen ist (bis 10 Mitarbeitern) , kann Dich die Kündigung auch "ohne Grund" innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfristen drohen.

In der Regel hast Du nach der Elternzeit die gleichen Rechte und Pflichten wie vorher auch.

LG
LIsa

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Handelt es sich um einen Betriebsübergang? Dann muss der neue AG mit allen Rechten und Pflichten die Arbeitsverhältnisse übernehmen, wie sie derzeit bestehen und darf erst ein Jahr nach Übergang Änderungen (z. B. Änderungen von Betriebsvereinbarungen) zum Nachteil der Arbeitnehmer vornehmen (§613a BGB).

Bei einem Betriebsübergang muss Dich der neue Chef also zu Deinen 25 Stunden nächstes Jahr wieder nehmen.

LG

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Wie die das genau benennen weiß ich leider nicht. Es ist eine Arztpraxis wo ein MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum)drauß gemacht werden soll. Der Arbeitgeber würde dann ein kirchlicher Träger werden.

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Hallo,

gibt es neue Arbeitsverträge oder werden die alten Verträge übernommen? Bei "neue AG" mit neue Verträgen muss er dich nicht übernehmen oder nur zur seinen Bedingungen.

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Leider gibt es von Seiten den neuen AG noch keinerlei Rückmeldung. Wir wissen nur vom jetzigem Chef das zum 1.1.18 der Wechsel stattfinden soll. Angeblich wird der neue AG sich mit uns noch zusammen setzen. Gut es ist noch was Zeit bis dahin aber ein bisschen Bedenkzeit braucht man ja vllt. auch. Und der neue AG weiß auch nicht das ich in Elternzeit bin bis eigentlich August 2019 mit der Option August 2018 wieder zu kommen. Das ist nur eine Vereinbarung mit meinem jetzigem Chef.

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Hallo,

wenn es nur eine Firmenübernahme ist, ändert sich auch nichts für Dich.

LG

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Ich danke Euch allen ????