Frist Verlängerung Elternzeit verpasst

Hallo!

Ich hoffe, ich bin hier richtig. Vielleicht kennt sich ja jemand zufällig aus. Mein Problem ist folgendes:
Ich hatte nach der Geburt meines Sohnes 2 Jahre Elternzeit beantragt (eigentlich bis 13.7.), und soll nun zum 1.7. wieder anfangen zu arbeiten(läuft als vorzeitige Beendigung der EZ). Nun hat aber die Eingewöhnung in der Kita überhaupt nicht geklappt, so dass wir abbrechen mussten. Wir versuchen das Ganze zur Zeit nochmal bei einer Tagesmutter, aber es ist abzusehen, dass sich die Eingewöhnung eine ganze Weile ziehen wird zumal sie im Sommer drei Wochen Urlaub hat. Im Wesentlichen läuft es darauf hinaus dass ich nochmal mindestens drei Monate verlängern müsste ( bzw hatte ich überlegt gleich das dritte Jahr zu nehmen und dann in Teilzeit im Herbst einzusteigen). Blöderweise habe ich jetzt natürlich diese sieben Wochen Frist verpasst. Nun ist meine Frage ob der Arbeitgeber hierdurch die Möglichkeit hat der Verlängerung nicht zuzustimmen? Und weiß jemand ob ich auch nur mehrere Monate verlängern könnte oder müsste ich dann automatisch das ganze dritte Jahr nehmen?

Herzlichen Dank schon mal!!

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Und demnächst regt man sich dann hier wieder auf, weil Frauen ja "ungerechterweise" so viel weniger verdienen als Männer.

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Der ag hat die 7 Wochen Frist, um planen zu können. Er erwartet dass ab 1.7. Deine Arbeit gemacht wird. Ja er kann ablehnen. Prinzipiell kannst du nur einige Monate. Machen doch viele Männer. Du könntest auch 3 Monate ez und die anderen 9 Monate als ez Teilzeit machen. Bei ez Teilzeit solange keine dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Wieviel Zeit hattest du denn für die eingewoehnung eingeplant? Ich hatte bei meinen 2 Monate eingeplant, um einen Puffer zu haben, damit ich zum zugesagten Termin in der Arbeit bin. Bringt dir nun natürlich nix mehr. Vielleicht beim 2.

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Vielen Dank für die Antworten! Ist es dann so, dass er komplett ablehnen kann oder dass die Elternzeit quasi erst 7 Wochen später wieder beginnen kann. Denn grundsätzlich könnte ich doch auch im Laufe des dritten Lebensjahres meines Kindes wieder Elternzeit beantragen oder nicht? Ich arbeite in einer großen Firma der jetzt drei Monate mehr oder weniger nicht wirklich wehtun werden.

Im übrigen bekomme ich im Moment ja kein Gehalt sondern erst dann wenn ich wirklich wieder hinter meinem Schreibtisch sitze. Und dann finde ich es durchaus gerechtfertigt meiner geleisteten Arbeit entsprechend entlohnt zu werden. Weil hier der Unterschied im Gehalt angesprochen wurde. Aber das ist ja eigentlich ein ganz anderes Thema.

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Von der Logik her müsste er nun ablehnen können. Dazu ist die Frist ja da - für seine Planung. Nun kommts drauf an, wie kulant er ist. Respektive ob er dich gerne wieder hätte oder nicht.

Je nachdem hilft einfach ein nettes Gespräch und alles ist okay.

Wenn er eh nicht mehr will...

Ich verstehe das in Deutschland eh nicht ganz. Der AG ist verpflichtet, jemanden wieder zu nehmen. Nach so langer Zeit! In der CH hast du zwar das volle Risiko, weil du nur 12 Wochen Babypause hast - aber dafür werden Frauen auch gerne wieder zurück erwartet (oft hilft in der kurzen Zeit das Team aus, ein Lernender im letzten Jahr - oder es bleibt dann halt auch was liegen). Und... man stellt auch junge Frauen an, bei denen absehbar ist, dass sie bald Kids wünschen. Warum auch nicht - nach 3 Monaten Pause (Militär dauert ja auch seine Zeit) ist die Frau wieder da... oder sie kündet von sich aus und man stellt jemand anderen ein...

Aber so lange EZ... ich finde das wirtschaftlich für die Firma schlimm. Klar brauchts Kinder auf der Welt... aber ein kleiner Betrieb kommt da doch voll ans Limit...

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Hallo,
Ich weiß ja nicht wie genau das in der Schweiz läuft aber ich lese hier immer wieder "in der Schweiz gehen sie auch nach ein paar Wochen wieder arbeiten, das schadet den Kindern nicht #bla "
Ich gehöre zu den deutschen Mamas die ihr Kind (soweit möglich) nicht vor 3 fremdbetreuen lassen möchten. Das was ich hier manchmal über Kitas lese finde ich furchtbar!
Meine Theorie ist dass das Kita-System in der Schweiz einfach viel ausgeklügelter ist sodass es dann den Kids wirklich nicht schadet. Aber das ist so mein Problem an der Sache:Da wird immer in andere Länder geschaut wie die bestimmte Dinge angehen aber in meinen Augen kann man sich nicht aus allen Ländern nur die Rosinen rauspicken sondern es muss zum gesamten System passen.
In Deutschland würde es (im Moment) gar nicht funktionieren dass Kinder ab paar Wochen abgegeben werden.
Darum finde ich kann man nicht einfach pauschal sagen "in der Schweiz ist das viel besser geregelt".

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Wieso geht das nicht?r mein sohn war doch mit 8 wochen in der Krippe

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Wenn ich richtig liege, ist Dein Sohn jetzt 2 Jahre alt.
Ich versteh, ehrlich gesagt, nicht so richtig, wie eine Eingewöhnung scheitern kann.

Du stehst ja nun auch da und hast, wie andere Mütter bereits viel eher, gar keine rechte Wahl mehr, als das Kind in die Kita zu bringen.
Hut ab vor Deinem Arbeitgeber, wenn er diesen ganzen Bohei um die Eingewöhnung so mitmacht und Du im Herbst dann mal wieder anfängst zu arbeiten, weil Du noch einen Job hast.

Kann es sein, dass Du diejenige bist, die ihr Kind nicht loslässt?

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Wenn ein Kind nicht richtig eingewöhnt wurde kann das lebenslange Spuren hinterlassen. Daher sollte man so ein "Bohei" schon machen.

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Also ich bin wirklich erstaunt was hier teilweise für Antworten kommen. Nur so viel: auf Anraten der Kita Leitung haben wir die Entscheidung getroffen unser Kind nicht zu irgendetwas zu zwingen was ihm offensichtlich schadet. Das stellt uns jetzt vor eine UNERWARTETE Situation, die sicher weder für mich noch meinen Arbeitgeber ideal ist.Trotzdem gilt meine Loyalität in erster Linie meinem Sohn. Meine Frage war nicht, ob das hier befürwortet wird, sondern ob jemand sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auskennt.

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Hallo,

ich würde schnellstmöglich mit dem Arbeitgeber ein Gespräch suchen. Bei uns in der Arbeit gibt es das auch manchmal und es hängt sehr davon ab, wie gerne die Person zurückerwartet wird und wie viel Arbeit es gerade gibt. Meist versucht man es möglich zu machen, weil sonst ohnehin Schwierigkeiten zu erwarten sind ....

Zur Eingewöhnung: Ich war jeweils 8 Wochen nach der Geburt meines Kindes wieder an meinem Arbeitsplatz. Die Betreuung wurde von der Familie übernommen. Mein zweites Kind ließ sich mit drei nur schwer im Kindergarten eingewöhnen, blieb aber bis fast sieben nirgends anders bzw. mit sieben nur sehr widerwillig, wenn seine Geschwister dabei waren. Mein drittes Kind kannte den Kindi vom zweiten und brauchte ... überhaupt keine Eingewöhnung. Kinder sind sehr unterschiedlich. Vom eigenen und der eigenen Situation auf andere schließen ist das, was dann einen Mütterwettbewerb auslöst. Das hilft doch niemand?

GLG
Miss Mary

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Was hier zum Teil für "Antworten" kommen...da kann man nur den Kopf schütteln. -.-

Also, soweit ich weiß (bin mir aber nicht zu 100% sicher) muss man eine Verlängerung der EZ, wenn man bereits 2 Jahre EZ hatte, sogar 12 oder 13 Wochen vorher anmelden. Und der AG kann die Verlängerung auch ablehnen.

Ich würde an deiner Stelle ein persönliches Gespräch mit dem AG suchen und deine Situation schildern. Vielleicht lässt sich das ganze irgendwie lösen (Verlängerung wird genehmigt, unbezahlter Urlaub o.ä.).

Mir wäre eine vernünftige Eingewöhnung auch total wichtig. Hoffentlich findet ihr eine Lösung.

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Du kannst erneut Elternzeit anmelden, ich glaube die Frist ist hier auch 7 Wochen. Das heißt, du musst nur bisschen irgendwie überbrücken.