Flug ein Elternteil mit Kindern, Vollmacht nötig?

Hallo zusammen,

ich fliege demnächst mit unseren beiden Kindern in den Urlaub voraus (europ. Ausland), mein Mann kommt ein paar Tage später nach.
Hat jemand Erfahrung, ob ich da eine Vollmacht von meinem Mann bräuchte, dass ich allein mit den Kindern verreisen darf?
Sollte ich sonst was beachten?

Danke und viele Grüße
Lieserle

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hallo,
du bist doch die mutter und darfst selbstverständlich mit deinen kindern verreisen, egal wohin. zur sicherheit könntest du kopien der geburtsurkunden mitnehmen, da steht dann dein name und der des kindes drauf.
vg

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Das stimmt nicht. Wenn beide Eltern das Sorgerecht haben genügt keine Geburtsurkunde sondern man benötigt die Einverständniserklärung des anderen Elternteils.

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falsches halbwissen leider! hier gilt paragraph 1687 BGB!

"Die Frage stellt sich immer wieder: Ist die Zustimmung des anderen Elternteils zu Urlaubsreisen bei gemeinsamer elterlicher Sorge erforderlich?

Dass Eltern mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern in den Urlaub fahren wollen ist an sich nichts ungewöhnliches. Kompliziert wird es allerdings, wenn die Eltern getrennt leben, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben und nur ein Elternteil mit dem Kind in den Urlaub fahren will. Jahr für Jahr kommt es da immer wieder zu hässlichen Szenen. Der eine Elternteil will sich und den Kindern etwas Erholung vom Alltag gönnen und setzt alles daran, mit den Kindern wegzufahren, doch der andere Elternteil ist mit der Urlaubsreise nicht einverstanden und verweigert die Zustimmung, sei es aus Rache oder aus ernst zu nehmender Sorge. Oft kann das Problem mithilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle geklärt werden. Können sich die Eltern aber partout nicht einigen, stellt sich die Frage nach einer gerichtlichen Klärung.

Es stellt sich nun die Frage, ob die Zustimmung des anderen Elternteils überhaupt erforderlich ist und falls ja, wie man sie bekommt. Wie leider so oft bei Juristen ist die Antwort auf diese Frage eine klares: „Es kommt darauf an.“

Zentrale Vorschrift hierzu ist zunächst § 1687 BGB (Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Getrenntleben):

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 geltend entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Das bedeutet, dass nur dann die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich ist, wenn eine Urlaubsreise eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung für das Kind darstellt.

Geht man hingegen davon aus, dass es sich bei der Urlaubsreise um eine Entscheidung des täglichen Lebens handelt, so kann die Entscheidung darüber der Elternteil alleine treffen, bei dem sich das Kind gerade aufhält.

Die Rechtsprechung beurteilt diese Frage zwar sehr unterschiedlich, aber man kann wahrscheinlich auf einen Nenner gebracht sagen, dass es auf das Urlaubsziel ankommt

Ist lediglich eine einwöchige Kulturreise in Österreich geplant, so dass die Kinder keinerlei Risiken ausgesetzt sind, so dürfte die Zustimmung des anderen Elternteils entbehrlich sein. Das heißt, sowohl der Elternteil, bei dem die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, als auch der Elternteil, der nur den Umgang ausübt, können eine solche Reiseentscheidung alleine treffen, ohne dies mit dem anderen Elternteil abzusprechen. Ich würde sogar so weit gehen, zu behaupten, dass man den anderen Elternteil noch nicht einmal über die Reisepläne informieren müsste (auch nicht auf Nachfrage). Inwieweit eine solche Informationsverweigerung zu einem harmonischen und konstruktiven Miteinander zu Gunsten des Kindes beiträgt lasse ich mal dahingestellt.

Anders sieht es aber aus, wenn eine Reise in ein exotisches Land oder gar ein Krisengebiet unternommen wird. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass bei weiter entfernten Urlaubsorten oder Reisen in Länder, die mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein könnten (in dem Fall Ägypten) keine Angelegenheit des täglichen Lebens vorliegt.

Das bedeutet, die Eltern müssen einen Konsens herstellen. Dem anderen Elternteil steht nach dem Wortlaut des OLG München eine Art „Vetorecht“ zu.

Das bedeutet also, wenn ein Elternteil mit dem Kind nach Ägypten oder Thailand reisen möchte, muss der andere Elternteil dem grundsätzlich zustimmen, da es sich nicht um eine Entscheidung des täglichen Lebens handelt. Verweigert der andere Elternteil die Zustimmung, so hat die Reise erstmal zu unterbleiben.

Nun will man aber so gerne in den bereits gebuchten Urlaub fahren und die Kinder freuen sich auch schon so darauf. Was tun?

Man kann das Gericht anrufen und eine Entscheidung herbeiführen. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage des § 1628 BGB (gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern):

Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.

Das Gericht muss also zwei Dinge klären:

Handelt es sich um eine Entscheidung von erheblichen Bedeutung für das Kind?
Ist die Entscheidungsbefugnis im Sinne des Kindeswohls auf einen Elternteil zu übertragen?
Das OLG Hamburg z.B. hat entschieden, dass eine Reise nach Kasachstan mir der Mutter, die aus Kasachstan stammt, eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung ist und der Mutter die Entscheidungsbefugnis zu übertragen ist, da es im Sinne der Kinder ist, wenn sie in den eigenen Kulturkreis zu den Verwandten reisen (OLG Hamburg, 12 UF 80/11).

Das OLG Karlsruhe differenziert ebenfalls nach dem Reiseziel und dem Alter der Kinder. Reisen in Heimatländer bzw. unkritische Reiseziele sind aber danach keine Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, so dass die Zustimmung des Elternteils nicht erforderlich sein soll. Vor dem Hintergrund fehlender Reisewarnungen für das Reisegebiet, der gebuchten Hotels und der klimatischen Verhältnisse war in dem Fall die Reise nicht als Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung anzusehen mit der Folge, dass eine Zustimmung des Vaters zu derartigen Reisen entbehrlich und somit noch nicht einmal eine gerichtliche Regelung nötig war (OLG Karlsruhe, 16 WF 83/07).

Das OLG Köln hingegen hat eine Reise zur Familie der Mutter nach Russland als eine Reise angesehen, die nicht eine Frage des täglichen Lebens betrifft und somit der Zustimmung des Vaters bedarf. Allerdings wurde der Mutter die Entscheidungsbefugnis nicht übertragen im Hinblick auf das sehr junge Alter des Kindes und die strapaziöse Reise. Nachdem der Vater der Reise nicht zustimmte, musste diese unterbleiben (OLG Köln, 4 UF 232/11).

Es ist also genau zu untersuchen, ob die Reise in irgendeiner Form außergewöhnlich riskant oder für das Kind anderweitig belastend ist. Handelt es sich um eine solche Reise, kann das Gericht eingeschaltet werden, wenn der andere Elternteil der Reise nicht zustimmt, wobei das Gericht seine Entscheidung wie gehabt auf Grundlage des Kindeswohls trifft."

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Ich habe immer ein Einverständniserklärung dabei (sind getrennt, aber das ist ja wurscht) sehen wollte sie noch keiner, es gibt auch kein Gesetz was es verlangt, aber man kann wohl eventuell und uU Probleme bekommen.
Schwieriger wird es wohl bei unterschiedlichen Nachnamen.

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Nur wenn ihr unterschiedliche Nachnamen habt, muss die Geburtsurkunde mitgefuehrt werden.

Wir leben in England und Junior und ich fliegen regelmaessig alleine nach Deutschland. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet, aber aus genau diesem Grund traegt unser Sohn einen Doppelnamen. Ich habe immer nur seinen Pass dabei (der sogar noch eine andere Nationalitaet ist), und das ging immer problemlos.

Solange die Kids deinen Namen haben ist alles gut.

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Ich würde es zur Sicherheit mal mitführen.

Mein Mann und ich sind jeweils mal allein mit Kindern von Deutschland nach Marokko, und ich aus den Emiraten nach Deutschland und zurück.
Niemand hat je was sehen wollen.

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Auf der Seite des auswärtigen Amtes könntest du fündig werden.

Ich bin letztes alleine mit Kindern geflogen in ein Land wo ich eine beglaubigte Einverständniserklärung meines Mannes dabei haben musste. Wollte am ende keiner sehen. Aber wenn doch, hätte ich nicht mehr ausreisen dürfen.

Mir ist es schon mehrfach bei Einreise nach Deutschland passiert dass gefragt wurde wo mein Mann sei, bei der Passkontrolle ( obwohl wir alle deutsche Pässe haben ) aber habrn nicht nach einer Einverständniserklärung gefragt .

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Wir sind im Mai ins europ. Ausland geflogen. Mein Mann, unser Kind, ich und mein Kind aus vorheriger Beziehung (was aber einen anderen Namen trägt als wir). Das hat überhaupt niemand interessiert. Ich hatte die Geburtsurkunden (Kopie) dabei und habe mir das Einverständnis vom Vater geholt, da wir geteiltes Sorgerecht haben. Er wusste wo es hin geht und war einverstanden, aber eine Vollmacht hat er mir nicht ausgestellt bzw. hätte ich lange drauf warten können.

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Das kommt auf den Beamten an, der euch kontrolliert. Wenn der schlechte Laune hat, unterstellt er dir Kindesentführung. Ich würde den Wisch mitnehmen.

Auch bei Reisen innerhalb der Eu brauchst du für die Kinder Kinderausweis oder Reisepass.

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Ich glaube, ohne es zu wissen, nicht das du die brauchst, aber wo ist das Problem mal eben so einen Wisch zu schreiben, dein Mann unterschreibt und gut! #kratz
Bevor ich Angst haben muss das ich Probleme bekomme schreib ich doch schnell eine Vollmacht...

Ich hab meiner Mutter sogar eine nach DK mit gegeben und sie hat den selben Nachnamen wie das Kind!
Kostet 5min, 1 Blatt Papier und etwas Tinte macht aber das Leben entspannter.... #hicks