hier richtig? abfindung nach elternzeit?

Hallo ihr lieben,
Bin zweifache mami und meine elternzeit endet in ein paar wochen. Mein ag hat jetzt keine beschaeftigung mehr fuer mich und bietet mir eine abfindung an. Gibt es hier maedels, die sich auskennen? Was ist grundlage mein letztes gehalt (nach dem 1. Kind bis zum zweiten kind in teilzeit gearbeitet) oder ein durchschnittsgehalt aller gehaelter auch vollzeit? Und wird die elternzeit mit zur betriebszugehoerigkeit gerechnet?
Vielen lieben dank schonmal !
Eni

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Es gibt keine gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Abfindungshöhe.
In der Richtschnur, der auch die Arbeitsgericht folgen, wird das zuletzt erreichte Monatsgehalt genommen, mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit (Elternzeit zählt mit) multipliziert, mit 0,5 multipliziert.
Wobei es bei Dir eher darauf ankäme, was Du nach der jetzigen Elternzeit verdienen würdest - also ob Du Teil- oder Vollzeit arbeiten würdest.

Mit welcher Höhe die Verhandlungen für Dich interessant werden, musst Du Dir selbst überlegen. Bedenke dabei Deine Chancen schnell einen vergleichbaren Job zu finden und bis zur welchen Höhe die Abfindung für Deinen Arbeitgeber Sinn machen könnte. Es macht beim Abfindungspoker einen Unterschied, ob der AG Dich relativ einfach z.B. aus betrieblichen Gründen kündigen könnte (dann wird er vermutlich keine Abfindung zahlen, die höher ist als die innerhalb der Kündigungsfrist entstehenden Kosten) oder ob Du quasi 'unkündbar' bist (Teilzeit in Elternzeit, Sozialplan).

Grüsse
BiDi

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Hello Eni,

lass dich unbedingt arbeitsrechtlich beraten, wenn du noch keinen neuen Job in Aussicht hast. Abfindungsvereinbarungen / Aufhebungsverträge etc. bergen für Arbeitnehmer viele Fallstricke - bspw. Sperren beim Arbeitslosengeld (in der Zeit musst du dann auch deine Krankenversicherung selbst zahlen).

Da nutzt dir dann die Abfindung mal gar nichts, wenn du davon alles zahlen musst. Auf gar keinen Fall solltest du dich auf eine Verkürzung der Kündigungsfrist einlassen (es sei denn, du hast schon einen neuen Job).

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindungen und auch auf keine bestimmte Höhe. Die Höhe, die Gerichte häufig anwenden ist Betriebszugehörigkeit (Elternzeit zählt mit) x aktuelles Gehalt bzw. das nach der Elternzeit x einem Faktor x (dessen Höhe sich nach den persönlichen Gegebenheiten ergibt). Bspw. bekommen Arbeitnehmer über 50 häufig einen höheren Faktor zugesprochen etc..

VG
B

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Ich gebe dir auch den dringenden Rat, dich anwaltlich beraten zu lassen!

Ich persönlich würde aber auch so etwas garnicht in Erwägung ziehen und meine Arbeitskraft ab dem ersten Tag nach Elternzeit zur Verfügung stellen. Er muss dich bezahlen!

Dass er meint, für dich keine Verwendung zu haben ist sein Problem, nicht deins!!

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Huhu,
ich möchte Dir dringend davon abraten, an eine Abfindung zu denken. Jedenfalls nicht, wenn Du in absehbarer Zeit wieder arbeiten gehen möchtest. Für Deinen AG ist es natürlich am besten, wenn Du eine Abfindung akzeptierst, die Frage ist jedoch, ob das auch für Dich die beste Lösung ist. Dass er Dich nicht beschäftigen kann, glaube ich Deinem AG sofort, glaube aber auch, dass er schon etwas finden wird, wenn er sich auf die Suche macht :-)

Immer dran denken, dass es schwierig ist, sich einen anderen Job zu suchen, da der Arbeitsmarkt ganz generell nicht auf TZ-Kräfte wartet und es recht schwierig ist, überhaupt den Allerwertesten hoch zu bekommen, wenn erst einmal Hürden da sind.

LG, Cherish

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Hi!
Bei mir war es ähnlich.
Habe die Abfindung angenommen (Elternzeit zählte als Betriebszugehörigkeit) und den Aufhebungsvertrag.
Die Unterschrift zum Ausscheidungsdatum sollte min 3 Monate vor Ausscheidung getätigt werden um ggf. Ärger mit dem AA oder KK zu vermeiden.
Wenn du sichergehen möchtest, lasse dich fachlich beraten. Geht auch kostenlos beim Arbeitsamt.
Bei mir lief es problemlos und hatte flott einen neuen Job.

Viel Glück!